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dos

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  1. Hi alle, wollte nur nochmal abschliessend berichten, daß nichts mehr gekommen/passiert ist und die Sache offensichtlich durch Verjährung gestorben ist. Freue mich nun über meine, nach 26 Führerschein-Jahren, immernoch weisse Punkteweste. Ich fahre nun etwas "enger" an den Limits und habe zwischenzeitlich schon mehrere Kontrollen ohne lästige "Ablichtung" passiert. Gruß dos Wünsche Euch Allen auch daß Ihr soviel Glück habt!
  2. Hi, ist schon ok Tycho ;-) Ich meinte, daß Leute die einen Parkrempler begehen dies als Kavaliesdelikt empfinden und sich eben häufig nicht melden. Daß die Rennleitung sowas gerne aufnimmt ist verständlich. Gruß dos
  3. Hi, ist völlig klar, im Falle eines Brandes könnte von einem zugeparkten Unterflurhydranten Menschenlben abhängen... Wie der Feuerwehrmann dazu kommt mir zu sagen, daß er mein Fahrzeug einfach "wegrammen" darf weiss ich nicht, obwohl ich Verständnis für ein solches Handeln hätte wenn es um die Rettung von Menschen geht. Desshalb wundert mich es auch, warum man desshalb das Parken nicht von vorne herein über solchen Installationen per Zickzack-Linie unterbindet. Leider ist nicht jeder ein Feuerwehrmann und kann schon beim flüchtigen überblicken der Strasse aus 20m erkennen daß sich irgentwo a
  4. Hi, @Tycho: Ich verstehe nicht ganz was Du mir sagen willst. Parkrempler mit anschliessender Unfallflucht habe ich in den letzten 3 Jahren an unseren beiden KfZ leider schon 4 mal gehabt. Mich ärgert das ziehmlich heftig und mit meinen schlechten Erfahrungen bekommt man doch den Eindruck, daß es mit dem Schuldbewusstsein in Deutschland bei solchen Sachen nicht mehr weit her ist. Ich hatte vor zwei Jahren eine Frau in der Mannheimer Innenstadt (dichter Feierabendverkehr musste an der Ampel warten sie war dann drei Fahrzeuge vor mir) beobachtet wie sie ein anderes Fahrzeug heftigst angerempelt
  5. Hallo, da der Schaden zunächst an das zuständige Polizeiamt gemeldet wurde, und ich mit denen auch schon telefoniert habe, ist kein Parkverstoss zu erwarten: Polizist meinte dazu: naja das ist eine etwas blöde Ecke zu Parken und ich sollte im eigenen Interesse lieber wo anders Parken - Parkverbot währe an der Stelle nicht. Ein Feuerwehrmann der an einem anderen Tag mal zufällig da vorbei kam meinte zu mir: Im Fall eines Brandes in dem Gebäude würde er meinen Wagen eben einfach mit dem Einsatzfahrzeug wegschieben - da gäbe es dann keinerlei Schadensregulierung, weil Einsatzfahrzeug behind
  6. Hallo, heute hatte ich mein PKW wie gewohnt geparkt. Die Stelle ist weder Schraffiert, noch mit Parkverbotschildern irgentwie gekennzeichnet. Jedoch befindet sich ein Unterflurhydrant an der Stelle. Ca. 10 m entfernt ist auch so ein rot umrahmtes Schild. Steht aber nix von Feuerwehrzufahrt, Rettungsweg, Wasserentnahmestelle oder sonstwas drauf, nur "H" und die Entfernungsangaben zum Hydrant. Mein Fahrzeug wurde durch einen Mitarbeiter der Stadt mit so einem Müllwagen(Karren) beschädigt. Er hat dies der Polizei gemeldet. Grosses Lob an der Stelle - heutzutage ist man ja eigentlich gewohnt, da
  7. jep, gaarnix. Meinst Du ernsthaft das ist nun verjährt, gelaufen, durch, da kommt nix mehr? Auch wenn die das Ding irgentwann im späten Februar nochmal in die Hand genommen haben, kann da nun nix mehr für mich anbrennen? Währe schön, aber irgendwie kann dem Frieden nicht so richtig trauen... "Ärger du kannst mich nicht anschmiern, ich weiss daß du dir schon wieder üüüübles überlegst, Ärger du kannst mich nicht anschmiern, ich weiss daß du schon hinter der nächsten ecke stehst... Danke & Gruß dos
  8. Hallo nochmal, also bislang ist noch immer nichts weiter passiert in meiner Angelegenheit... Jetzt nochmal Frage: angenommen da würde nun doch noch etwas eintreffen, wie sollte ich mich dann verhalten? Einen Brief schreiben, daß zwischenzeitlich Verfolgungsverjährung eingtreten sei, weil nach Erhalt des AB nun 4 Monate vergangen sind? Sollte ich dann besser einen Anwalt einschalten um Akteneinsicht zu bekommen - der Aufwand scheint aber bei 115,-Euro und 3 Flensburgern wohl zu gross. Was meint Ihr? Wie würde man in solch einem Fall reagieren? Währe ja auch möglich. daß die Akte bei d
  9. Hallo, also bislang ist noch immer nichts (Busgeldbescheid) bei mir eingetroffen... ob da jetzt noch was kommt? Also wenn ich davon ausgehe, daß der Anhörungsbogen der bei mir am 10.01.2008 eingegangen ist auf etwa den 08.01.2008 datiert gewesen sein müsste, würde die Verfolgungsverjährung ja am 08.04.2008 eingetreten sein, + 2 Wochen Zugabe zum verschicken des Busgeldbescheides... Währe also heute das Ding entgültig verjährt - richtig? Danke und Gruß dos
  10. Hi nochmal, ich meine mal irgentwo etwas gelesen zu haben, daß die derzeitige Rechtsprechung sogar so aussieht, daß selbst wenn die Verjährung bereits eingetreten ist, die Gerichte im Streitfall den Behörden Bearbeitungszeiten von über 4 Monaten zugestehen, da diese aufgrund Überlastung es gar nicht mehr schaffen können vor der Verjährung alle Fälle abzuarbeiten. Würde bedeuten, daß auf dem Papier zwar die Verfolgungsverjährung nach 3 Monaten eintritt, aber vor Gericht auch noch nach 4 oder mehr Monaten ein Busgeltbescheid rechtswirksam gemacht werden kann... Wie sind Euere Informati
  11. Hi, kann ich leider nicht genau sagen, Eingetroffen ist der Anhörungsbogen bei mir am 10.01.2008. Danke & Gruß dos
  12. Hi, also bislang ist noch kein gelber Brief eingetroffen... Jedoch vermute ich, daß die einige Zeit nachdem ich den AH-Bogen zurück geschickt habe die die Akte nochmal rausgezogen haben und einen Vermerk gemacht haben, so daß eine Verjährung wohl erst in ein oder zwei Monaten entstehen kann... Schätz da wird noch was kommen. Gruß dos
  13. Hallo, das Fahrzeug ist auf mich zugelassen, das steht zumindest auf dem Fahrzeugschein - also nicht auf unser Geschäft. Tja, Fahrtenbuch führe ich eh schon, aus steuerlichen Gründen - aber das müssen die ja "noch" nicht wissen... Danke & Gruß dos
  14. Hallo, zunächst danke für Euere Antworten. Der Anhörungsbogen war an mich gerichtet: "Ihnen wird vorgeworfen am.... mit Fahrzeug.... blabla..." Was ist mit "FB" gemeint? Ihr meint, es kann also noch passieren, daß in den nächsten Tagen der Busgeldbescheid bei mir reinflattert der auf den 09.04.2008 datiert ist und somit die Verjährung wieder unterbrochen ist... Na dann bin ich mal gespannt ob da noch was passiert! Können die denn einen Busgeldbescheid ausstellen, auch wenn der Fahrer noch gar nicht identifiziert wurde? Also die waren ja noch nicht bei mir oder bei den Nachbarn...
  15. Hallo an Alle, bin ein Neuer und habe eine Frage zur Verjährung eines Geschwindigkeitsverstosses. Bin am 27.11.2007 geblitzt worden; Ausserorts Limit war , ich wurde mit 101km/h geblitzt, also 31km/h zu schnell. -> würde € 115,- und 3 Punkte bedeuten... Am 10.01.2008 ist der Anhörungsbogen vom Regierungspräsidium gekommen. Hier habe ich die Aussage verweigert und das Schreiben am 17.01.2008 wieder zurückgeschickt. Das Fahrzeug ist auf unsere Firma (keine GmbH) zugelassen, ich bin der Inhaber. Seither ist nichts mehr geschehen; also weder hatte ich Besuch von den (zwecks F
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