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heiznase

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  1. Hi, bin letztes Jahr mit einem Mietwagen in Rom erwischt worden. Mietwagenfirma hat natürlich die Fahrerangaben weitergeleitet und mich darüber informiert. Jetzt fast ein Jahr soäter kommt der Zahlungsbescheid aus Itailen. Gibt es da soetwas wie verjährung? Muß ich jetzt noch zahlen? Dank und Gruß
  2. Der Fall liegt etwas komplizierter: es gibt DREI Fotos, die nun von einem Gutachter bewertet wurden. Angeblich habe ich mit dem rechten Vorderrad die erste Schleife ausgelöst, bei dem, Kontrollbild bin ich aber gerade mal nur mit der Nase über der Schleife, längst nicht mit dem Rad. Und das schien mir widersprüchlich. Dazwischen hat wohl jemand anderes noch ein drittes Bild ausgelöst, obwohl angeblich diese "Mifahrer" die einwandfreie Funktion der Blitze nicht beeinträchtigen.... alles sehr seltsam. Das ganze Gutachten ist vermurkst - muß mal sehen was der RA daraus macht. Hatte auch eine Mel
  3. Im Gutachten zur Blitze meines "Vergehens" findet sich m.E. nur eine etwas intensivere Interpretation der bereits aus dem Bußgeldbescheid bekannten Bilder der Kamera - man sieht halt das ich auf der Kreuzung bin. Weiterhin geht man auf Grund Eichprotokoll und Selbsttest der Blitze von einwandfreier Funktion aus. Da die Blitze - auch hier im Forum berüchtigt! - wohl schon mehrfach Ärger machte sollte lt. Richter das GA auch Auskunft über mögliche frühere Störungen, Reparaturen etc. geben die Anhalt für eine Fehlfunktion sein könnten Dazu steht aber nix im GA! Kann ich dieses bei nächstem G
  4. Das heist, die Schleife kann auch schon beim ersten Überfahren mit der Frontschürze auslösen?
  5. Hallo! Wie wird denn die Schleife ausgelöst? Bei kontakt mit dem Reifen,also beim Berühren oder reicht eine darüber befindliche "Frontschürze" zum Auslösen? Auf meinen Bildern sieht es so aus, daß der Reifen die Schleife nicht berührt. Habe gerade ein Gutachten zu meinem Vorfall was mich nciht überzeugt.... Gruß, heute die blasse statt heizende Nase
  6. Hallo, das Ereignis aus November geht in die Gerichtsverhandlung! Wer hat ebenfalls Erfahrungen? Gibt es offizielle Stellungnahmen zu der Blitze oder Urteile oder Aktenzeichen die mir helfen können? Bitte Infos als PN senden! beste Grüße, Heiznase
  7. Nochmals hallo, D'dorf hat den Einspruch abgelehnt. Es wird auch bestritten, dass die Blitze bereits in der Vergangenheit auffällig war wg. Fehlblitzungen. Kennt jemand näheres? Wie oft war das Ding schon Gegenstand der Diskussion? Gruß, Heiznase
  8. O.k., Stikefinger fällt eh flach... Lichtupe funktioniert ja nur wenn man Gegenverkehr hat - auf der Autobahn eher unwahrscheinlich. Und wenn da einer auf der Strasse zum Aufbau einer Kontrolle turnt wird IMMER gehupt - der muß ja gewarnt werden daß ein Fzg kommt.... Das mit der Handauslösung ist ein Argument - aber ich muß ja nicht schon weit vorher hupen, so daß die Uberwacher noch die Chance haben aus den süßen Träumen zu kommen.... Da an den meisten Überwachungsstellen - vor allem auf BABs- aber i.d.R. eine Gefahrensituation durch stark bremsende VT entsteht bleibe ich bei meiner T
  9. Hallo, ich habe es mir zur Angewohnheit gemacht an einer Radarkontrolle (natürlich nur die mobilen) zu hupen. Wenn dies alle oder viele machen geben die Scherrifs doch sicher bald auf? Aus meiner Sicht ist das hupen i.d.R. auch gerechtfertigt, da die meisten Verkehrsteilnehmer an solchen stellen bremsen wie die Ochsen, was meist kritisch ist. Sprich es ist eine Gefahrensituation in welcher Hupen erlaubt ist!? Mal gespannt auf die Meinungen. Gruß, Heiznase
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