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Revolutio

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  1. Wie wärs mit Perücke und aufgeklebten Bart beim Sachbearbeiter selber vorbeizuschauen *hmm*
  2. Der Name von deinem Kumpel darf 3 Monate (+2 Wochen Postlaufzeit) nicht fallen, danach ist die Tag gegen ihn verjährt. Du kannst angeben, dass du den Fahrer nicht kennst, was ziemlich sicher zu Nachermittlungen in deinem Umfeld führen wird, evtl. wird die Rennleitung bei deinen Nachbarn mit dem Bild rumgehen. Es is aber davon auszugehen, (wir befinden uns im FV-Bereich), dass du, solltest du die Behörde nicht unterstützen, eine Fahrenbuchauflage bekommst.
  3. Nächstes mal gleich die SuFu benutzten, des hamma schon oft durchgekaut
  4. Das sind die neuen Rotlichtkameras die vollautomisch das Nummernschild der Rotlichtsünder erfassen und diese dann direkt an die Bgst per INternet weiterleitet. Spaß Die Kamera sind Sensoren zur Überwachung, ob Fahrzeuge warten, um die Ampelschaltung zu beeinflussen. Du brauchst keine Angst haben, da wird nichts kommen.
  5. Wenn es dein erstes FV ist, kannst du dies frei innerhalb von 4 Monaten nehmen. (i.d.R.)
  6. 3 Monate plus ca. 2 Wochen Postlaufzeit. (BGB muss aber innerhalb von 3 Monaten erlassen sein) Wird durch einen AHB aber unterbrochen,
  7. Diese Möglichkeiten gibt es schon, aber deutlich stressfreier und sicherer (es besteht die Gefahr eines Fahrtenbuches!!!) ist den Expresszuschlag (der ja auch gerechtfertigt ist...) zu bezahlen. Gruß Philipp
  8. i.d.R. hat die Behörde ein gestochenscharfes Bild. Weiterhin wird der Fall der Staatsanwaltschaft übergeben, wenn der Einspruch nicht zurückgenommen wird. Das Kind ist im Brunnen, so schnell kommst du da nicht mehr raus... Um wieviel Geld geht es, bzw. Flenspunkte geht es. Evtl mal nach "Er sa fa" suchen (ohne Leerzeichen), dürfte aber nur schwer gehen...
  9. Geh mal davon aus dass es in 2-3 Monaten eintrifft. Ob man dass beschleunigen kann, hängt von der Führerscheinstelle ab. Fragen kostet nix, einfach mal anrufen. Schlafende Hunde weckst du auf keinen Fall auf.
  10. Du kannst auch während den Fahrverbotes des ASF machen, da das "Probefahren" mit einem Fahrlehrer ist. Solltest du keinen Führerschein haben ist der der Fahrlehrer der offizielle Fahrer, obwohl er nur beifährt. Bei mir *duck* waren 2 dabei, die haben aufgrund von Fristüberschreitung ihren Führerschein verloren. (Haben ihn aber nach erfolgten ASF wieder erhalten (neuen beantragt usw...)) In der Zeit von Computer usw. kommt es eigendlich nicht vor dass das ASF vergessen wird anzuordnen. Auf dem Postweg geht sowas auch nicht verloren (Gelber Brief...) Schlafende Hunde weckst du nicht, sind
  11. Ich will die Tat im keinstenfall gutheissen, aber du hast gute Chancen mit einem 35€ Auge davonzukommen. Unter 100km/h hast du naemlich nicht 3% sonder 3km/h Toleranz. Minus Tachovoreilung (meisst 3-5 km/h) duerftes du gerade so Glueck haben. Wuensch dir das Beste
  12. Sowas edles gibt es bei uns nicht: bei uns ist es eher so aufgebaut: http://www.flickr.com/photos/status6/294060863/ Nur wir haben keine MWS und kein Springlicht, was ja eh nicht erlaubt ist...
  13. deutsch. Aber eine Hornbereitschaftsschalter gibts bei keinen unserer Fahrzeuge. Kann ja demnächst mal ein Bild von den Schaltern machen... Gruß Philipp
  14. Ich glaub ich kenn meine Fahrzeuge 6 haben Horn bei Hupe, 2 nicht.
  15. Wenn ich mich recht entsinne, reichte bei unseren Fahrzeugen das Betaetigen der Hupe aus, um das Horn fuer einen oder zwei Durchlaeufe einzuschalten - natuerlich nur, wenn die Lichtorgel oben lief. Fuer den Dauerbetrieb gab es einen Schalter...... sollte so sein, ist es auch bei den meisten Wägen meiner Dienststelle. Aber nicht bei allen...
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