Jump to content

Schleicher

Member
  • Content Count

    11
  • Joined

  • Last visited

Community Reputation

0 Neutral

About Schleicher

  • Rank
    Anfänger
  1. Hallo Der SB hat den Er sa Fa akzeptiert Reinhard
  2. Hallo kan so ein EingestelltesVervahren auch wieder, innerhalb des Verjährungszeitraums, aufgenommen werden, wenn neue Erkentnisse vorliegen??
  3. Guten Tag Habe von der Behörde heute eine Einstellungsmitteilung erhalten, somit ist das Gröbste geschafft. Reinhard
  4. Halloo alle 200 km ist nicht exessiv?? würdest Du auch z.B. alle 200 km eine Alkeholkontrolle als nicht flächendeckend bezeichnen?? Reinhard
  5. Guten Tag warum so wie hier gelesen, sollte, wenn er SELBST den Bogen morgen ausfüllt u. absendet, doch keine strafbare Handlung stattgefunden haben. Reinhard
  6. ist möglich, lies mal ein wenig im Forum dazu und stell dann gezielte Fragen falls was unklar ist. Ist möglich, wobei man dazu das KOMPLETTE Bild sehen müßte. Anders kann man das nicht entscheiden. Gelesen habe ich u.a. die Geschichte des Herrn Schnell und seiner Kinderfrau...das ist ja super gelaufen. Ich bin mir in meiner Vorgehensweise nicht sicher. Möglichkeit 1 wäre: Mein Mitarbeiter kommt ins Büro findet den AB der auf meinen Namen lautet, erkennt sich auf dem Bild, gibt den Verstoß zu und füllt den Schrieb aus. So vermeide ich den MA zu beschuldigen. Der Sachbearbeiter schickt den B
  7. zur Verjährung..... wer rechnen kann ist da klar im Vorteil Die Überschreitung ist sehr deutlich und kann, sollte ich tatsächlich so schnell gewesen sein, nur durch übersehen der Begrenzung erklären. Einfach zu sagen " Kann ich nicht erkennen" scheint mir kein guter Lösungsansatz, daher die Idee des mänlichen Ersafa. Reinhard
  8. Ja war zu diesem Zeitpunkt am Tatort. Anhand der Vingnetten auf der Scheibe ist für mich dort auch mein Fahrzeug zu erkennen. nur ist das scheinbar nur ein Bildausschnitt. Anhand der Daten des Messgerätes vermute ich, das bei einer 3spurigen BAB eventuell weitere Fahrzeuge auf dem Bild sichtar sind, darunter eventuell ein Opel. Reinhard
  9. Guten Tag Ich habe einen AB zu einer Gescwindigkeitsübertretung erhalten. Vorgeworfen werden mir 190 statt erlaubert 100. Ich bin, so habe ich mir den Ort des Geschehens mit Google Maps angesehen, scheinbar zu schnell in den Geschwinigkeitstrichert vor einen Baustellenberich gefahren sein. Die BAB wird dort von 3 auf 2 Fahrspuren verengt. Tattag war 08.01 AB ist vom 04.03 Verjährung also knapp verfehlt. Messgerät war ein Multanova Radar 6F. Einen Blitz habe ich nicht wahrgenommen. Auf dem Foto ist die obere Gesichtshälfte durch Innenspiegel u. Sonnenblende verdeckt. Das Fahrzeug ist als Op
×
×
  • Create New...