Jump to content

Techniker50944

Member
  • Content Count

    20
  • Joined

  • Last visited

Community Reputation

0 Neutral

About Techniker50944

  • Rank
    Anfänger

Recent Profile Visitors

436 profile views
  1. Schlaraffeland Österreich: Mach das in .de und du zahlst das Doppelte
  2. Bevor jetzt wieder das Märchen mit der "Halterhaftung" kommt: Explizit ausgedrückt: Du bist nicht als "Halter" dafür gestraft worden, das dein Auto zu knapp aufgefahren ist, sondern weil du als "Halter" nicht wusstest, wer dein Fahrzeug gelenkt hat! Du kannst jetzt gerne dagegen Einspruch erheben, aber mit welcher Begründung?? Die Verwaltungsübertretung wirst Du nicht mehr los... P.S: Ob jetzt die Strafe dafür in .de eingetrieben wird ist eine gute Frage: Bitte halte uns auf den laufenden, man hört immer nur: "Zahl nicht, dir wird nichts passieren" und dann hört man nichts mehr... Ich hätt
  3. Bin mir jetzt nicht sicher, dürfte aber bei der Rechtsmittelbelehrung drin stehen: Da Du ja eine "Aufforderung zur Rechtfertigung" bekommen hast (wie hast Du eigentlich darauf geantwortet, das hast Du uns verschwiegen :-) ) ist das Ordentliche Verfahren bereits eröffnent und jetzt mit der Strafverfügung beendet. Ein Einspruch Deinerseits sollte Dich schon zum Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) bringen. Was die Strafhöhe anbelangt: Unterlagen zur Verringerung der Strafhöhe (Einkommens- und Vermögensverhältinsse etc.) hätten beim ordentlichen Verfahren bereits vorgelegt werden müssen (so steh
  4. Das glaub ich nicht! Die Vignette muss ja entweder an der Fahrerseite oder in der Mitte der Windschutzscheibe angebracht sein. Da ja auch das Nummernschild auf dem Foto drauf sein muss, gehe ich davon aus, daß die ganze Fahrzeugfront abgebildet wird. Bei einem Foto ist jedenfalls dann zwangsläufig auch der Fahrer abgebildet. Möglicherweise wird aber nur der Ausschnitt mit der Vignette an den Mautpreller geschickt. lg aus Wien Weinberg gilt hier eigentlich Fahrerhaftung oder Halterhaftung??
  5. Hier sei mal genannt: mit Stand 2005 LINK Stand 2007, selbe Aussage: LINK Was die Aussage "gilt die deutsche Ausnahme in Österreich" anbelangt, kontere ich mit einer Aussage eines (mir befreundeten Polizisten) bei einer Amtsbehandlung eines Deutschen: "schauen Sie sich um, sieht das wie Deutschland aus?" :-) Aus erster Hand unter uns gesagt: Ich sehe täglich auf meiner Strecke (Inntalautobahn Unterland, die Nord-Süd-Touristen-Strecke) jede Menge Wohnwagen-Gespanne (brav mit der deutschen 100er-Plakette), die recht teuer unterwegs sind. Die wenigsten der Gespanne dürften ohne E-Schein z
  6. Jetzt kein Scherz: Auch diese Ausrede wurde schon mal versucht, war aber keine ausreichende Begründung für die Geschwindigkeitsübertretung (war AFAIK in .de)
  7. Wie soll das gehen? Entweder die Beweislage ist für eine Verurteilung ausreichend oder (wenn sich der Delinquent nicht verplappert) das Verfahren muss eingestellt werden. Das sehe ich wohl genauso, mich wuerde mal interessieren, wie 'Techniker50944' zu dem "definitiv" kommt....... Also, jemand sagt, ich hätte was angestellt, ein zweiter sagt," ja des stimmt, ich hab das auch gesehen"! Der Beschuldigte sagt nicht "nein, war ich nicht!" sondern einfach gar nichts. Wie wird die Sache wohl ausgehen... P.S: wir reden hier von einem Verwaltungsverfahren, nicht Strafverfahren...
  8. So, die Geschichte ist jetzt von offizieller Seite zu Ende! Habe heute einen Brief bekommen, daß das Verfahren gegen mich eingestellt wurde :-) @Sphere: kleiner Seitenhieb: hätte ich nichts ausgesagt, hätte ich (definitiv) zahlen müssen... Jetzt muß ich nur noch abklären, ob ich mir von der anzeigenden Privatperson meine Unkosten (Verdienstentgang, Parkkosten, Fahrtkosten, etc.) wiederholen kann...
  9. Sind das meines Wissens nicht 10%? Gruss gery41 Noch mal nachgegoogelt, es sind wirklich 10% bei beiden Einsprüchen (also erst in Summe 20%).
  10. Hallo Forum, da ja irgendwie immer die selben Fragen zum Thema "wie will der Staat Österreich an meine Kohle" gestellt werden, und ich mich gerade selber in einer kleinen Animosität mit der Verwaltung befinde, schreibe ich hier ein kleines ABC der Strafsachen. Vll. reicht es ja für ein "Wichtig" Es gibt in Österreich viele Arten, Strafen im Straßenverkehr zu bezahlen. Ich liste jetzt mal alle Varianten mit einer kurzen Beschreibung dazu auf. Die ganze Sache muß nicht zwingend bei 1 beginnen, es gibt mehrere Punkte, wo man in den "Ring" einsteigen kann. Ablauf im allgemeinen: 1 ->
  11. Jetzt kann man darüber reden :-) Also: Nachdem du eine Strafverfügung bekommen hast, gibt es folgende Möglichkeiten: 1: gehe in dich, wenn du es wirklich warst, zahl einfach und ärgere dich, das man dich erwischt hat. Es ist die Frage, ob die 45Euro den ganzen Aufwand wert ist. 2: wenn du das volle Programm willst, und und die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist! so lege Einspruch gegen die Strafverfügung ein. Danach geht das ganze ins "ordentliche Verfahren" bei dem du Akteneinsicht nehmen kannst, und du eine "Aufforderung zur Rechtfertigung" bekommst. Du kannst dich dann zur Sache
  12. @Florian007: Gratuliere zur Falschinformation! Österreich und Deutschland haben ein Rechtshilfeabkommen, da können sogar (gerechtfertigte) 10€ eingetrieben werden... @Needforspeed: Was hast du bekommen? Anonymverfügung? Lenkererhebung? Strafverfügung? Ich sollte mal wirklich einen "Behördenleitfaden in Österreich" erstellen...
  13. Da wären jetzt Details interessant: Welcher Staat will Geld von dir und in welchem Staat lebst du??
  14. @sphäre: Es geht ja hier nicht um ein Gerichtsverfahren sondern ein Verwaltungsverfahren. Der Vorwurf (durch eine Privatperson) ist nun mal da, diese Person nennt auch einen Mitfahrer als Zeugen. Es steht auch in der Rechtsbelehrung, das ich mich zur Sache äußern KANN. Aber nicht reagieren ist nun mal hier der falsche Weg! Hätte ich einfach die Sache ignoriert, wäre mir das als Schuldeingeständnis ausgelegt worden und ich halt mit einer Strafe belegt worden. Und jetzt kommt der Klassiker: dieses "Anzeigen durch Privatpersonen" ist wohl nicht gerne gesehen bei den Polizeibeamten. Ich kenne
  15. Die Tat wurde von einer Privatperson angezeigt, daher gehts ohne Strafverfügung direkt ins "ordentliche (Verwaltungsstraf)verfahren".... @Eribär: bitte schicke mir die weitere Option per PN...
×
×
  • Create New...