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spinnerei

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    Mitglied
  1. spinnerei

    Elternzeit

    Ja, in der Form, daß Dein Chef behauptet, daß er Dir die Elternzeit nicht gewährt hat, bzw. zu einem anderen Termin und er Dir dann eine weitere Kündigung wegen dieses Vorfalls zukommen lässt. Und anderer Problempunkt: Zudem steht noch die Frage im Raum, wie es mit Elternzeit und Krankheit aussieht, d.h. Du bist momentan krankgeschrieben und voraussichtlich noch länger, d.h. über die ges. Lohnfortzahlungszeit hinaus. Ich weiß nicht, wie es dann mit der Elternzeit aussieht, ob diese regulär anlaufen kann, bzw. wer diese dann bezahlt. Auch in Bezug auf das Krankegeld, das Du nach 6 wochen vo
  2. spinnerei

    Elternzeit

    Klär das mit der Elternzeit mal mit Deinem RA ab. Nicht daß da noch eine Falle drin liegt.
  3. spinnerei

    Elternzeit

    Oh weh, da kriegt der Arbeitsrichter ja einen Lachanfall. Aber so geht das mit den Supergescheiten, die fallen dann immer kräftig auf die Schnauze. Also laß da mal die Sache in Ruhe auf dich zukommen, die fristlose ist sowas von unhaltbar. Allerdings hat er die Möglichkeit, Dich ganz regulär zu kündigen und auf Grund der Firmengröße auch ohne große Probleme. Jedoch nur mit der entsprechenden Kündigungszeit. Ich würde Dir trotzdem vorschlagen, sich nach einem anderen Job umzusehen, da wirste nicht mehr glücklich. Aber kurier jetzt erst mal den Bandscheibenvorfall richtig aus, das ist
  4. spinnerei

    Elternzeit

    Ach ja, noch was: Momentan bist Du krankgeschrieben und vermutlich auch noch etwas länger. Solltest Du jedoch in absehbarer Zeit wieder gesundgeschrieben werden, melde Dich ordentlich vorher bei Deinem Arbeitgeber zurück und gehe am ersten Arbeitstag auf Arbeit. Er hat dann 2 Möglichkeiten: Er nimmt Deine Arbeitskraft an und hat damit die fristlose gekillt oder er schickt Dich wieder heim. Damit hast Du Dein Gutwilligkeit gezeigt und auch ab dem Moment Anspruch auf den Lohn. Wenn Du das nicht machst, kann es auch so enden, daß der Richter meint, daß Du auch kein Interesse mehr hast
  5. spinnerei

    Elternzeit

    Hallo, so eine Abmahnung kann man schreiben, aber im Ernstfall tritt die jeder Arbeitsrichter in die Tonne. Was hat er als Grund für die Fristlose genannt, etwas nochmals diesen Vorfall? Gruß
  6. spinnerei

    Elternzeit

    ... gleich damit zum Anwalt. Also eine 2. Abmahnung und dann eine fristlose ist nicht. Entweder abmahnen oder kündigen. Bei einer Abmahnung muß der Abgemahnte zuerst Gelegenheit haben, sein Verhalten zu ändern. Die Verfehlung ist mit der Abmahnung dann zuerst einmal erledigt und der Erfolg der Abmahnung muß abgewartet werden. Erst wenn sich das Verhalten nicht ändert, kann dann wegen der gleichen angelegenheit wieder gekündigt werden. Anders wäre es, enn Du z.B. die Abmahnung erhalten hast und dann dem Chef eine geballert, dann kann er Dich anschliessen kündigen - ist dann ein anderer
  7. Ich halte es für ausgeschlossen, daß eine Firma eine entsprechende Versicherung hat. .. so abwegig ist das nicht. Teilweise ist der Diebstahl von Mitarbeitereigentum aus geschlossenen Spinden in der Betriebshaftpflicht enthalten. Diese deckt ja auch Schäden die einem Mitarbeiter während der Arbeitszeit entstehen, sofern der Arbeitgeber dafür verantwortlich ist/gemacht werden kann. Also Fragen kostet nichts. Gruß PS: Habe so schon mal eine neue Jacke bekommen, bzw. bei mehreren PKW die SB der TK für Sturmschaden für die MA herausholen können
  8. ... um diesen Problemen zu entgehen, würde ich micht nach einem Verkehrsübungsplatz umsehen, wie bereits oben geschrieben. Das dürfte auch icht so teuer kommen. PS: wie kommt eigneltich Deine Maschine auf den Platz, wenn Du noch keinen passenden FS hast?
  9. ... keine bauliche Trennung, nur Doppelstreifen. Daher 100. Dort wird sehr oft geblitzt, da die Strecke, aus mir nicht bekannten Gründen, ein Unfallschwerpunkt ist. Meistens richtig schwere Unfälle. Gruß
  10. ... und hoffen, daß Du schreibst: Ihr könnt mich ja gar nicht erkennen
  11. Dazu gehört aber, daß man den rückwärtigen Verkehr beobactet, was aber bei den meisten nicht der Fall ist.
  12. ... Hermsdorfer Kreuz, da gilt 80 und die Starenkästen sind doch sehr modern und knipsen soviel, daß es doch eine Weile dauert bis alle Bilder bearbeitet sind. Das Limit beginnt ein ganzes Stück vorhr mit 130, dann ab ca. der Abfahrt Hermsdorf 100 und dann wo sich die Fahrbahn teilt 80. Die Schilder sind mehrfach beidseitig wiederholt. Vielleicht hast Du ja Glück, daß Deine Nummernschilder nicht lesbar waren, ansonsten glaube ich nicht, daß Du mit der Begründung der nicht lesbaren Schilder durchkommst. Gruß
  13. Bringt nichts, habs auch schon mal erfolglos versucht. Gruß
  14. ... da wäre doch einfach mal zu püfen, ob er die Eignung zum Führen eines Fahrzeuges hat.
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