Jump to content

Henry

Member
  • Content Count

    26
  • Joined

  • Last visited

Community Reputation

0 Neutral

About Henry

  • Rank
    Mitglied
  • Birthday 07/23/1989

Profile Information

  • Gender
    Male
  • Location
    Wiesbaden
  1. Das klingt doch schon mal sehr gut. Er hat den Schaden vorne an der der Stoßstange. Also müsste laut den genannten Bespielen die Schuld bei ihm liegen. Jetzt die weiteren Schritte. Das Problem ist keine Rechtsschutzversicherung. Also ist es jetzt Risiko einen Anwalt einzuschalten, da wenn er Recht bekommt, wegen Unachtsamkeit meiner Freundin (ist ja alles Auslegungssache), wir auf den Kosten sitzen bleiben. Kann man abschätzen, wie sich der Fall ohne Anwalt entwickeln könnte und wie die Chancen stehen, wenn wir einen Anwalt einschalten. Gruß Henry
  2. Mit dem Schaden teilen klingt logisch. Auch wenn der eine dies und der andere jenes sagt. Also Aussage gegen Aussage folgert auch geteilter Schaden?
  3. Ich bin mir nicht sicher ob der Beitrag ins Forum passt, aber hoffe trotzdem auf Antworten. Also Meine Freundin hat heute an einem öffentlichen Parkplatz eingeparkt. Es waren schräg angeordnete Parkplätze. Als sie aussteigen will und die Tür öffnet fährt ein andere VT in die freie, nebenliegende Parklücke. Leider fährt er voll in die Tür rein. Er hat nur ein leichten Lackschaden. Wer hat Schuld? Gruß
  4. Das Ganze hat alles noch nicht meine Frage beantwortet. Wer hat jetzt Schuld? Die Frau oder der Lkw?
  5. Ich habe gestern folgendes Beobachten können: Eine Frau fährt in eine Straße und wird nach ein paar Metern von einem entgegen kommenden -Fahrzeug angehalten. Die Frau schaute etwas erstaunt. Ich meine mitbekommen zu haben, dass dir Frau eine Einbahnstraße befahren hat. Sie hat dummerweise das Schild nicht sehen KÖNNEN, da ein Umzugsunternehmen dicht davor parkte. Sie konnte es wirklich nicht sehen. Jetzt die Frage. Hat die Frau trotzdem Schuld, weil Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Oder etwa nicht, weil keine Möglichkeit bestand das Schild zu sehen. Oder vielleicht auch der Umzugsunt
  6. Zu der Sache. Muss bei der Öffnung eins Fahrzeuges nicht der Halter/Fahrer selbst anwesend sein? Ich dachte Polizei selbst reicht nicht. Außer Gefahr im Verzug oder mit richterlichen Beschluss. Weil das Fahrzeug stellt ja auch privat Eigentum da. Und dies ist ja durch Art.13 GG schon geschützt. Stellt ein Parkverstoß Gefahr im Verzug da. Ich kann mir auch nicht vorstellen das beim Verletzten dieses Rechtes der Flughafen mit dem Hausrecht argumentieren kann. Oder doch? Bitte um richtig Stellung meiner Meinung
  7. Ich stimme für 1.
  8. Was bringt dann ein fester PS, wenn da trotzdem einer in Grün mit rotem Arm stehen muss, um auch die von hinten geblitzten rauszuholen. Kann auch kein Fahrtenbuch verhängt werden?
  9. Ich besitze ein Nokia Navi Handy. Wie sieht es rechtlich aus, wenn ich dieses während der Fahrt verwende. Das Navi anhaben stelle ja selbst kein verstoß dar, solang es nicht in meiner Hand liegt. Wie sieht es aber jetzt aus, wenn ich während der Fahrt beginne es zu bedienen. Bei Handy Benutzung muss der Motor ja abgestellt sein. Bildet die NaviFunktion jetzt eine Ausnahme? Oder werde ich, wenn ich erwischt werde genauso zur Rechnung gebeten? Das Problem ist, ich habe keine Halterung für das Handy. Oder spielt das in diesem Fall garkeine Rolle? Gruß
  10. Jetzt würde ich aber gern noch wissen wie das mit dem hinten blitzen ist. Da es in Wiesbaden jetzt 4 PPS gibt. Woran liegt es genau, dass der Blitz auslöst, auch wenn man schon an der Messstelle vorbei ist. Und was passiert im Nachhinein? Kommt da was. Wie war der Ablauf in der den genannten Fällen? Und dann noch eine generelle Frage zum PPS. Misst das Gerät auch Rotlichverstöße?
  11. Es war ein Mobiler aus einem Auto raus. Kann aber nicht genau sagen was in Wiesbaden für Geräte eingesetzt werden oder um welches sich in meinem Fall Konkret handelt. Wenn mein Nummernschild auf dem Bild zu sehen ist. Kann ich dann trotzdem für überhöhte Geschwindigkeit belangt werden oder Mist das Gerät nur die tatsächliche Geschwindigkeit des "geblitzten"? Und kann mir nicht vorwerfen: "Sie sind auf dem Bild zu sehn, das bedeutete sie sind dicht aufgefahren und bekommen jetzt auch ne Strafe"? Gilt das Blitzfoto meines Vordermannes oder kann man auch dieses Verwenden um ein "zufällig" auf
  12. Und warum wurde ich nicht auch geblitzt? Und was ist mit dem Abstand. Ist der in der Stadt definiert. Kann man auf dem Bild sehen wie nah ich hinten dran war. Ich bin bestimmt zusehen.
  13. hallo. Ich wurde heute in Wiesbaden geblitzt oder glaub ich das zumindest. Vor mir fuhr ein Porsche. Ich ziemlich dicht hinter ihm. Wir haben den Abstand exakt gehalten müssen also gleich schnell gewesen sein. Geschwindigkeit war zu dem Zeitpunkt so ca. 65km/h. Jetzt zu meiner Frage. Es gab definitiv nur ein Blitz. Wen hat es jetzt von uns beiden erwischt. Die Geschwindigkeit war gleich. Das ganze war Innerorts . Ich kann mir auch nicht vorstellen, das der Abstand geblitzt wurde, da es ja Innerorts war. danke im Vorraus für die Antworten
  14. also ich kann das ganze meiner meinung nach entschärfen. stand an besagter stelle vorgestern im stau. gegenseite war frei und einer ist hochgerast. der blitzer hat natürlich ausgelöst. und dein blitzen ist meiner meinung nach der blitz auf der gegenseite, den du gesehen hast. lg
  15. der poliscan lasert doch oder? also kann es auch nicht sein das es ein gemotzer roller war oder doch? technisch kann ich mir das vorstellen. aber was ist, wenn während dieser 75 meter ein anderes auto auf die spur des zu schnellen autos wechelt, was im stadtverkehr häufiger vorkommt. merkt das das gerät auch????
×
×
  • Create New...