Servus, erst mal vielen Dank für die vielen Antworten !!!! folgendes noch als Nachtrag für alle auch mit Betroffenen : - rein rechtlich gesehen tragen beide Verkehrsteilnehmer eine erhöhte Sorgfaltspflicht. So trifft beide Parteien ein Mitverschulden, da beide rückwärts gefahren sind. Auch wenn kurz vor dem Zusammenstoß noch gebremst wird, bedeutet das nicht Schuldfreiheit --> vielmehr muss auch die Möglichkeit einer Reaktion hierauf bestehen können. Eine einzelne Schuldzuweisung ist hier ungewöhnlich und wirdersprüchlich. Das hiesse ich habe grobe Fahrlässigkeit walten lassen wenn i