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ReTrOX87

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    Anfänger
  1. 2 wochen nach erhalt des bescheides ist der rechtskräftig oder?
  2. knapp bei kasse bin ich sicherlich nicht aber zu verschenken habe ich auch nix . Hatte mich halt nur gewundert und finde das alles sehr ergerlich wegen dem überholen usw und hätten ma ruhig 2kmh weniger sein können!!! :-(
  3. nein war keine 30er zone das mit den 2 monate und 4 punkte weis ich aber trotzdem versteh ich nicht warum es dann überhaupt angabe von 51-60 kmh =175€ gibt wenn mann sowas eh nie bekommt weil sie einem vorsatz sowieso unterstellen. Und mann keine chance hat dagegen anzugehen. Dann könnten sie ja gleich schreiben ab 40 zu viel 250€ oder so
  4. Das ist ja villeicht eine frechheit mit den 350 aber wenn sie sowieso bei 51kmh gleich vorsatz vorwerfen warum gibt es denn überhaupt tabellen die ein bußgeld von 175€ angeben? Ich find das echt ne sauerei
  5. Ich habe im moment aber leider keine Rechtschutz vers. Habe den Brief ja vor 1 ner Woche bekommen. Wollte nun morgen mein Führerschein hinschiken damit ich das schnell hinter mir habe sollte ich in dem Brief was gegen das Bußgeld reinschreiben oder erkenne ich die Strafe mit dem einsenden meines Lappens gleich an? Wie stehen meine chanzen doch nur 175€ zu zahlen? Hab kein bock mir nen anwalt nehmen zu müssen oder gerichtskosten zu zahlen was soll ich tun?
  6. Hallo ich wurde vor einigen Wochen mit 51 zu schnell Geblitzt (innerorts) . War gerade im Überholvorgang und hatte deswegen angefragt ob überprüft wurde ob die messung gültig ist. Hatte auf Messwinkelbestimmung oder so gehofft. Schrieb folgendes: Das ich mich zu dem Zeitpukt im Überholvorgang befand und bezweifel so schnell gefahren zu sein...... Habe dann das eichprotokol und noch weitere Fotos (kompletter Wagen) bekommen sah leider auch ziemlich gerade aus. Hatte es dann aufgegeben und auf den Bescheid gewartet. Nun aber zu meiner Überraschung . wird gegen mich nach (§17 OWig) eine Geldbuße
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