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Officer

Sheriff
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Everything posted by Officer

  1. Officer

    Duke 3d

    Tja, was pflegen die Jungs von 3D Realms doch stets auf die Frage nach einem release zu antworten? "When it's done!"
  2. Officer

    Duke 3d

    Ich hoffe ja immer noch auf "Duke Nukem Forever" "It's time to kick ass and chew bubblegum...and I'm all out of gum!"
  3. Das sind dann natürliche löbliche Beipiele. Unserer Erfahrung nach tritt leider oftmals erst dann eine Verhaltensänderung ein, wenn sich die Verstöße auch im Portemonnaie bemerkbar machen.
  4. Das wird sich im Zweifelsfall nicht verhindern lassen. Wobei es abzuwarten gilt, ob solche Aktivitäten überhaupt der Persönlichkeit dieser Täter entsprechen.
  5. Natürlich kommt es immer auf den Einzelfall an. Wie bereits erwähnt, beläßt man es ab u. an auch in anderen Fällen bei einer mündl. Verwarnung. Bei der verbotswidrigen Nutzung eines Mobiltelefons o. gar einem Geschwindigkeitsverstoß, täte ich mich allerdings mit einer mündl. Verwarnung schon äußerst schwer. Und zum Weltmeister (o. stellvertretend jedwede andere Prominenz): Das ist mit Sicherheit überhaupt kein Grund, der mich in meiner Entscheidung beeinflusst.
  6. Der Name wurde mir mitgeteilt. Eine Kontaktaufnahme kann jedoch frühestens Mittwoch Nachmittag erfolgen, da ich erst dann wieder im Dienst bin.
  7. Anhalten musst Du in jedem Fall...auch in der Variante mit dem Grünpfeil. Wohl kaum. Diese Hoffnung wurde auch schon in anderen Fällen (z.B. Geschwindigkeitslimit) bitter enttäuscht.
  8. Die Messungen mit Stativ u. aus dem Fahrzeug heraus, schließen einander nicht aus, wie auf den Bildern zu sehen ist. Wir messen mittlerweile auch überwiegend aus dem Fahrzeug heraus, es sei denn, es handelt sich um solche Messstellen, an denen ein Fahrzeug recht auffällig wirkt o. an denen aufgrund der Beschaffenheit des Geländes eine solche Messung nicht möglich ist.
  9. Unsere Verwaltungsgerichte haben in der Tat eine Menge zu tun. Und sie hätten noch wesentlich mehr zu tun, würden Deine Behauptungen den Tatsachen entsprechen. Wie heißt denn der gute Mann u. wo genau u. in welcher Position ist er tätig? Gerne auch per PN. Ich gehe aber schon jetzt davon aus, dass sich die von Dir genannten "Vorgaben von oben" letztlich lediglich als Zielvereinbarung zur Reduzierung von (schweren) Verkehrsunfällen entpuppen werden.
  10. In diesem Zusammenhang sind wir mittlerweile leider schon zu oft veralbert worden. Ich glaube das erst, wenn es tatsächlich endlich zum Gesetz geworden ist. Schon jetzt ist der gesamte Verfahrensgang ein absolutes Armutszeugnis für D. Sollte diese Odyssee nun tatsächlich bald ein Ende finden?
  11. Das ist, mit Verlaub gesagt, absoluter Blödsinn. Du möchtest hier also weismachen, dass dort Dienstposteninhabern aufgrund nicht erfüllter Knöllchenquoten dieser Dienstposten entzogen wird? Viel Spaß vor dem Verwaltungsgericht.
  12. Die 204 km/h hatten wir auf der K ? zwischen Knesebeck u. Grußendorf. Insbesondere im Gifhorner Nordkreis gibt es etliche -Geraden, wo sich die von mir beschriebenen Verstöße regelmäßig feststellen lassen. PS: Heute bin ich woanders tätig.
  13. So denn eines vorhanden ist... So etwa in diese Richtung dürfte der ironische Beitrag von @glückspilz gegangen sein.
  14. Vielleicht aus Gründen der Verkehrssicherheitsarbeit.
  15. Du interpretierst das Zitat von Herrn Wolf doch jetzt nicht etwa dahingehend, dass sämtliche Verstöße, die nicht mit den dort genannten Hauptunfall- bzw. Verletzungsursachen in Verbindung zu bringen sind, nicht mehr verfolgt werden sollen / dürfen...? Obwohl...wundern würde es mich nicht...
  16. Das würde ich so nicht stehen lassen wollen. Hier in der Region (z.B. LK Gifhorn) gibt es einige solche -Strecken, die anscheinend nicht wenige VT zur maßlosen Überschreitung der zHG verleiten. Überschreitungen von 50 - 60 % sind dort keine Seltenheit. Entsprechend häufig wird dort auch kontrolliert. Das dumme Gesicht des VT, den wir dort vor einigen Jahren mit 204 km/h vor dem Laser hatten, sehe ich noch heute vor mir.
  17. Im Zweifelsfall wirst Du dort im eingeschränkten Haltverbot dann nicht sonderlich lange Parken können.
  18. Nö. Wären das die Hintergedanken gewesen, hätten sie es auch ganz anders angehen können... Das Hinterherhecheln nach einer Quote sähe dann wohl doch noch etwas anders aus.
  19. Klasse DE hattest Du demnach bereits vorher?
  20. Es gibt bei (teilweise) ausgefallener Beleuchtung z.B. auch die Möglichkeit, die Fahrt aus dem Gefahrenbereich o. auch bis zur nächsten sicheren Abstellmöglichkeit unter Benutzung der Warnblinkanlage u. mit mäßiger Geschwindigkeit fortzusetzen. Sollte der Ausfall der Beleuchtung die Weiterfahrt als nicht vertretbar erscheinen lassen, muss das Fahrzeug unter entsprechender Absicherung abgestellt u. schnellstmöglich auf anderem Wege entfernt werden. Das möchte ich doch eher in den Bereich der Gerüchte/Vermutung verweisen.
  21. Ja, das wäre es. Allein schon im Hinblick auf den Umweltschutz geradezu fatal.
  22. Das Zitat stammt aber nicht von "ED 209", sondern von Murphy. PS: Starship Troopers geht immer.
  23. Tatsächlich? Ich habe es bislang immer nur andersherum erlebt...
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