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BamBam

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Everything posted by BamBam

  1. Welche Probleme in der Verfolgung von Handyverstößen bestanden. Da gab es ja mal ein Diskussion hier im Forum zwischen Nachteule/BamBam und Blaulicht. Zusätzlich weitere Ablenkungen durch Dinge, die bisher nicht mit der Hilfsowi Handyverstoß verfolgt werden konnten. Und da ich schon hier bin, da hat doch wieder ein Lkw offenbar ein Radfahrer übersehen. Warum hat er den übersehen? /rhetorische Frage http://www.wn.de/Muenster/3080677-Gaffer-Unfallstelle-mit-Handy-fotografiert-Polizist-verfolgt-Autofahrerin Sattelzugfahrer aus Haltern hatte beim Abbiegen offenbar eine Jugendliche, die neben ihm
  2. .§ 23 StVO Fassung vom 06.03.2013, gültig ab 01.04.2013 (1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist Stand: 23.08.2016 AG VPA Verkehrsunfallbekämpfung - Ablenkung durch mobile Kommunikation Änderung des § 23 Abs. 1a StVO Nutzung von Mobiltelefonen [PDF] Die Formulierungen im einschlägigen § 23 Abs. 1a Straß enverkehrsordnung (StVO) sind nicht mehr zeitgemäß u
  3. Um Missverständnisse bei der Interpretation zu vermeiden, hat man gleich noch "Wer ohne Beifahrer ein Einsatzfahrzeug der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) führt und zur Nutzung des BOS-Funks berechtigt ist, darf unbeschadet der Absätze 1 und 5a abweichend von § 23 Absatz 1a ein Funkgerät oder das Handteil eines Funkgerätes aufnehmen und halten." eingefügt.
  4. Bluey hat andere Gerichte gemeint. Damit sind offensichtlich AG gemeint, die sich am zuständigen OLG orientieren.
  5. Ofenkundig wurde der § 23 StVO geändert. Da ist dann nicht mehr viel mit berufen auf das OLG Stuttgart. Ablenkung findet so oder so statt, ob man nun frei spricht oder irgend ein Teil in die Hand nimmt.
  6. Abzocke gibt es nicht. Das Handyverbot wurde durch das OLG aufgeweicht. https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.urteil-bringt-amtsgericht-stuttgart-in-not-gericht-weicht-handyverbot-am-steuer-auf.ce953444-93da-4d66-be18-9d1bc9d3af6a.html Obwohl er mit dem Handy am Ohr erwischt worden war, ist ein Autofahrer vom Oberlandesgericht Stuttgart freigesprochen worden. Dieses Urteil führt nun dazu, dass Handy-Sünder vor dem Amtsgericht nichts mehr zu befürchten haben.
  7. Ja. Offensichtlich war der Grund übersehen. Autofahrer übersehen auch Radfahrer. Warum auch nicht mal Autotransporter.
  8. Klar kann jeder messen wo er will. Wie beim Blitzmarathon, kann man entscheiden wo gemessen wird. Únd wenn ich bedenke, wie oft ich offizielle Messungen verfälsche...
  9. Schlechte Luft gibt es nicht nur in Großstädten Die Ergebnisse der Bürger-Messaktion zeigen eindeutig: Auch in kleinen Gemeinden können die Grenzwerte überschritten werden, wenn sie an einer verkehrsreichen Straße liegen. Top 5 Baden-Württemberg Wert pro m³ Luft Wiesloch, Baiertaler Straße 63,4 µg Stuttgart, Konrad-Adenauer-Str. 57,1 µg Ludwigsburg, Schlieffen-/Schwieberdinger 56,5 µg Heidelberg, Mittermaierstr. 55 µg Mannheim, Ludwigshafener Str. 54,9 µg Top 5 Rheinland-Pfalz Wert pro m³ Luft Stadecken-Elsheim, Mainzerstr. 54,6 µg Kaiserslautern, Zollamtsstr. 45,9 µg Landau, Marienrin
  10. Find ich gut. Einen für die Angsthasen die sich nicht trauen bei den Autos zu fahren. Und einen für die es eilig haben.
  11. Formlos ist okay. Aktenzeichen sollte auch enthalten sein.
  12. Ich verstehe da das Problem nicht wirklich. Voher waren die Fälle ungültig, weil sich das Fahrzeug nicht an der Fotolinie befand. Dann erweitert man die Bedienungsanleitung auf alle in der Nähe der Fotlinie vorhanden Fahrzeuge, ist dort nur eines kann dem der Messwert zugeordnet werden. Die PTB prüft doch nicht bei allen möglichen Sonnenständen und Karosserieformen die Messgeräte. Wie so eine zerklüftete Reflektorfläche aussehen soll, um durch Sonnenstrahlen/Sonnenschatten eine andere Geschwindigkeit zu produzieren, kann ich mir auch nicht vorstellen. Und ich habe eine gute Fantasie.
  13. § 228 BGB (Notstand) gilt doch gerade für Bürger. edit: FFW mögen keine Lohnkosten haben, aber deren Angehörige bekommen hier z.B. in Esslingen 13,50 Aufwandsentschädigung je volle Stunde.
  14. Schön wie schnell ich das Thema abhaken kann. Ich darf es nicht. Die Feuerwehr darf bezüglich andere ansichtlich Nassspritzen auch nicht mehr als ich, da denen die Rechtsgrundlage fehlt. Wenn ich mich nicht beleidigt fühle, wenn da jemand von der Feuerwehr mein Auto nassspritzt, während andere das lustig finden, ist das auch mein Problem oder besser gesagt - kein Problem.
  15. Nö. Jeder darf das. Eine Straftat liegt vor, die ich durch das Wassserspritzen verhindere.
  16. Ich denke auch das es ein Antragsdelikt ist. edit: Könnte man ja auch im Zukunft auf zu Fuß gehende Handy-Gaffer anwenden. Ich nehm dann mal immer ein Kübelspritze mit und leiste bei Unfällen gerechtfertigten Notstand
  17. Ist doch so, dass kein Schadensersatz bei gerechtfertigten Notstand gezahlt werden muss. Ich denke das kein gerechtfertigter Notstand vorlag weil die Polizei anwesend war und eingeschritten ist. Das mit dem Wasser bespritzen war eine Ehrverletzung der Lkw-Fahrer.
  18. Wenn ich bedenke das ich im letzten Jahrtausend die Feuerwehrabgabe* bezahlen durfe, würde ich schon gerne die Gesetzesgrundlage kennen, nach der hier die Feuerwehr gehandelt hat. *Die Feuerwehrabgabe war eine Kommunalabgabe, die männliche Erwachsene in einigen deutschen Bundesländern zu zahlen hatten, wenn sie nicht der Freiwilligen Feuerwehr angehörten.[1] Erhoben wurde diese Abgabe vor allem in Bayern und Baden-Württemberg[2] sowie auch in Thüringen und Sachsen. Städte mit einer Berufsfeuerwehr durften die Abgabe nicht erheben. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (
  19. Wenn die Sonne als Reflektionssignal fungiert, liegt die Messung innerhalb der Verkehrfehlergrenze. Zugeordnet wird sie dem einzigen Fahrzeug das in Frage kommt. Funktioniert beim Speedophot ja auch. Ja sogar beim PSS hat man dieses Kriterium für die eindeutige Messwertzuordnung in manchen Gerichtsurteilen von Gutachtern gelesen. Wenn es wirklich solche Probleme gibt, sollte in einem praktischen Fahrversuch ein irgendwie speziell geformtes Blechteil , beleuchtet durch einen Baustrahler, solche Falschmessungen hervorrufen.
  20. Atypische Fotopositionen schön und gut. Ich dachte das bei konkaven Fahrzeugfronten Messergebnisse zustande kommen, die außerhalb der Verkehrsfehlergrenze liegen. Wenn sich kein anders Fahrzeung an der Fotolinie befinden kann, dem man den Messwert fälschlicher Weise zuordnen kann, sehe ich da keinen Skandal.
  21. Sehe ich das richtig, dass es ab einem Bußgeld von über 100 € günstiger ist, urteilen zu lassen, anstatt den Einspruch in der HV zurück zu ziehen?
  22. cand. student shortly before his final exams
  23. In dem von mir verlinkten Urteil wird Bezug genommen auf die Bedienungsanleitung Stand 2010. Also gab es den Passus schon vor Kahn in der BA. Klar gibt es jede Menge von Fehlmessungen als vorauseilender Schatten/Lichtreflex, deswegen hat die PTB ja die Zulassung nicht entzogen.
  24. Die 130 Richtgeschwindigkeit einhalten. Alles darüber muß man persönlich rechtfertigen können. Und das Sichtfahrgebot einhalten. Das Sichtfahrgebot verlangt, dass man stets nur so schnell fährt, dass man in der Lage ist, das Fahrzeug jederzeit innerhalb der sichtbaren Fahrstrecke anzuhalten. Das bedeutet das man dort, wo das Schild steht, hätte stehen müssen.
  25. Jo. Super. Und genau diese Kreuzkorrelationsfehlfotoauslösung finden nur dann statt, wenn da in Gegenrichtung ein Fahrzeug fährt, dem dann der Messwert des Reflektors fälschlicher Weise zugewiesen wird. Keiner der Messbeamten hat genug Eier dieses Problem bei Messungen ohne Gegenverkehr kundzutun. Sollte es da, bei den massenhaften messreihendurchforstungen von Messserien von Gutachtern/RA, nicht solche Belege von Fehlauslösungen von Reflektoren geben? Beim Radar gibt es ja Fälle von Fahrzeugen die 2 mal ausglöst wurden...einmals als Reflektor und als Original.
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