Jump to content

andi

Member
  • Content Count

    1,946
  • Joined

  • Last visited

  • Days Won

    27

Posts posted by andi

  1. vor 8 Stunden schrieb Sobbel:
    vor 19 Stunden schrieb andi:

     und alle PTB-Anforderungen erfüllen. 

     

    vor 9 Stunden schrieb KlausK:

    Dazu muss das Gerät . . . .   fehlerfrei in engen Toleranzgrenzen funktionieren, 

    Ist alles nicht erforderlich. Die PTB legt nur den Rahmen fest für Eichung bei amtlichen Messungen die zu Sanktionen führen.  Wenn das Fahrzeug den Fahrer einbremst ist das nicht der Fall. Meine vier Ringe bremsen mich mit VZ Erkennung und Abstandsradartempomatgedöns schon lange ein.  Und warum sollte das fehlerfrei sein? der Fahrer sitzt ja immer noch hinter dem grossen schwarzen Kreis und muss dann eingreifen. Er kann das Auto manuell bremsen oder auch beschleunigen. 

    Bitte genau lesen, es ging in dem Absatz nicht um die Einbremsung des Fahrers:

    vor 19 Stunden schrieb andi:

    Was ich sagen will, mit der aktuellen Hardware, die in den PKWs verbaut ist, reicht es nicht, mal eben die Software ändern, damit das Auto den Fahrzeugführer bei der Geschwindigkeitsübertretung rechtssicher! überführt. Das müsste dann schon gezielt bei der Neuentwicklung einfließen und alle PTB-Anforderungen erfüllen. 

     

  2. Am 18.8.2023 um 13:16 schrieb Aka:

    ...die GPS Daten werden doch garnicht zur Geschwindigkeitsermittlung benötigt... da reicht eine Genauigkeit von +/- mehrere Meter um die Fahrtroute festzustellen / um festzustellen auf welcher Straße das Fahrzeug unterwegs ist /war.
    Zur Feststellung der gefahrenen Geschwindigkeit nimmt man einfach das Geschwindigkeitssignal des Fahrzeugs... das wird ganz einfach wie bei LKWs & Bussen geeicht und verplombt, das wars.
    Bei einem LKW kannste über die Daten ausm Tachographen meter- und sekundengenau die jeweilig gefahrene Geschwindigkeit feststellen... ergo mußte nur noch wissen wo das Fahrzeug zum entsprechenden Zeitpunkt unterwegs war um festzustellen welche Höchstgeschwindigkeit an der Stelle erlaubt war.

    Ggf. -optional- könnte man für eine zusätzliche Plausibilitätsprüfung ganz einfach noch die Daten das Wegsteckenzählers zwischen 2 oder mehreren GPS-Positionen abgleichen.

    Ok, dann haben wir eine geeichte Geschwindigkeit (mit lustigen Folgekosten für den Autofahrer für die Eichung alle 2 Jahre). Trotzdem kann nun die GPS-Position immer noch gestört oder verfälscht werden, unabsichtlich oder absichtlich. Du fährst also 100 und das GPS sieht dich durch die in 10 m parallel verlaufende 30er-Zone fahren, das wäre dann kein unrealistisches Ergebnis. 

    Schon lange nutzen übliche GPS-Empfänger (auch im Smartphone) nicht nur das amerikanische Navstar, sondern auch das russische Glonass, das chinesische Beidou, neuere auch das europäische Galileo. 3 von den 4 Systemen stehen nicht unter unserer Kontrolle. 

    Was ich sagen will, mit der aktuellen Hardware, die in den PKWs verbaut ist, reicht es nicht, mal eben die Software ändern, damit das Auto den Fahrzeugführer bei der Geschwindigkeitsübertretung rechtssicher! überführt. Das müsste dann schon gezielt bei der Neuentwicklung einfließen und alle PTB-Anforderungen erfüllen. 

     

    Jetzt kommt bei den Neufahrzeugen erst mal ISA, selbst hier konnte man sich in der EU nicht dazu durchringen, dass das Auto dich unwiderruflich ausbremst wenn es denkt man wäre zu schnell. Ebenso ist es abschaltbar. 

  3.  

    Am 15.8.2023 um 17:57 schrieb Aka:

    Oder noch einfacher, zentral per online-Zugang die Geschwindigkeitsdaten mit den per GPS in diesen "PKW-Tachographen" aufgezeichneten Fahrtrouten abgleichen... und jeden Monat gibts automatisiert an den Halter eine Rechnung mit Einzelverbindungsnachwe... ähm Verstoßliste inkl. Name des jeweiligen Fahrers, welcher ganz einfach anhand des gestecken Führerscheins festgestellt wird.

    GPS-Daten sind nicht fälschungssicher (Stichwort "GPS spoofing") , damit ist dieses Gedankenspiel von vorne herein schon zum Scheitern verurteilt. Grundsätzlich gibt es bei GPS keine garantierte maximale Abweichung von Position oder Geschwindigkeit, auch wenn die meiste Zeit die GPS-Signale schon recht genau sind. 

    Für so einen Witz würde die PTB keine Zulassung erteilen, die ist aber notwendig, wenn der Staat Geschwindigkeitsübertretungen ahnden will.

    • Like 1
  4. Inzwischen ist die TruSpeed in Bayern im Einsatz, beim Blitzermarathon am 20.03.23 kam sie evtl. schon flächendeckend zum Einsatz. In der Tageszeitung war ein Artikel dazu, im Bild war die TruSpeed klar erkennbar. Da war von ca. 600 m Reichweite die Rede, deswegen vermute ich, dass es die "Standard"-TruSpeed ist (offizielle Reichweite 650 m). Die Truspeed LR hat 1200 m maximale Reichweite.

    Wie im folgenden Video aus dem Bereich Nürnberg zu sehen ist (ab 0:13), wird eine Optik mit 3,5-facher Vergrößerung genutzt:

    Blitzmarathon: Tausende Temposünder erwischt | BR24

    • Like 1
  5. Bei der Ausschreibung des Zweckverbandes Oberland (Beschaffung neuer XV3 incl. Einbau für 2 Fahrzeuge) hat nun Jenoptik den Zuschlag für beide Fahrzeuge erhalten:

    https://ausschreibungen-deutschland.de/863377_Lieferung_mobiler_Geschwindigkeitsueberwachungssysteme_inkl_Umbau_vorhandener_2021_Bad_Toelz

    Dann kann es sich eigentlich nur noch um Traffistar S350 handeln, die ja beim Zweckverband eh schon im Einsatz sind (sowohl mobil als auch in den Blitzeranhängern). Teurer wurde es auch noch, pro Fahrzeug wurden 150000 € veranschlagt, nun sind es 164200,01 €. 

     

    • Like 1
  6. Servus, 

    das ist meiner Meinung nach ein Laserscanner, entweder Poliscan Speed oder Traffistar S350. 

    Man sieht dann in sehr kurzer Entfernung diese Punkte auf der Kamera. Auf dem original Blitzerfoto würde man erkennen, welcher Blitzer es war. 

    Unten ein Screenshot von meiner Dashcam vom Traffistar S350, war im Blitzeranhänger verbaut. Von Poliscan habe ich keine Nachtaufnahmen, die sind recht selten bei uns. 

     

    FILE181015-212114_Traffistar S350.jpg

    • Like 2
  7. Das ist schon schade dass sie die alten Messgeräte einfach verschrotten. Vermutlich werden nach Einführung der ES8.0 dann auch die ES3.0 verschrottet werden.  

    Wenn die Multanova 6F von der Polizei ausgemustert wird dürften bayernweit nicht mehr viele Radargeräte im Einsatz sein. 

     

    Die Truspeed ist nun schon seit einiger Zeit auf der Internetseite der Polizei Bayern gelistet:

    https://www.polizei.bayern.de/verwaltungsamt/verkehr/verstoesse/index.html/322048

    Bisher habe ich noch keine Truspeed im Einsatz gesehen, bei der letzten Lasermessung Mitte August war die Riegl im Einsatz.

    • Like 2
  8. Ich habe das nie ausprobiert, ob der ALP bei PSS oder S350 erfolgreich stört, bzw. bin noch nie in die Situation gekommen dass das notwendig war. Es werden schon Störimpulse ausgeben, also er bleibt jetzt nicht passiv. Die Vorwarnung ist bei S350 grundsätzlich schlechter als bei der PSS. 

    Ich würde dir empfehlen, den ALP wieder zu aktivieren, denn die Fehlalarme (z.B. von Fahrzeugen mit Laserbasierten automatischen Notbremssystem) dürften beim V1 um ein vielfaches höher sein. Beim ALP gibt es kaum Fehlalarme. Am besten vorher mal ausprobieren, ob er sich noch auf die neueste Firmware updaten lässt. 

    • Like 1
  9. In den Bel 980 solltest du nichts mehr investieren. Der kann noch nicht mal Multaradar CD (MRCD), was in Österreich schon seit langem eingesetzt wird. Ebenso sollte ein neuer Radarwarner auch Multaradar CT (MRCT) erkennen können, das wird meiner Meinung nach in Deutschland kommen.

×
×
  • Create New...