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QTreiberin

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Everything posted by QTreiberin

  1. Du kannst gegen die Höhe natürlich vorgehen, dass ist Dein gutes Recht. Warum wurde denn verdoppelt? - Maßgebliche Voreintragungen (dann wenig Chance auf Verringerung) oder - Vorwurf Vorsatztat (dann kommt es auf Deine Begründung an weswegen Du gerade und ganz aus Versehen an dem Tag auf der Strecke die Du täglich fährst, so aufs Gaspedal gedrückt hast)? Die 48,50 sind übrigens die Gebühren und Auslagen und gesetzlich vorgeschrieben. Und Dein jammern um die "Gemeinheit" der Messstelle mache bitte an Mamis Rockzipfel...
  2. Auch wenn Du es Dir (wenn man sich frühere Äußerungen von Dir so durchliest) wohl eher nicht vorstellen kannst, es gibt auch Polizeibeamte die nicht gleich losprügeln und die bestimmt einiges mehr als das in petto haben.
  3. Wo ist das Problem? Polizeilichen Anordnungen ist Folge zu leisten, somit gäbe es für das zurückfahren auch kein Bußgeld. Wenn Du aufgrund einer Unfallsperrung entgegen einer Einbahnstraße umgeleitet wirst, bekommst Du ja auch kein Bußgeld dafür.
  4. „Gott“ Blaulicht würde so etwas eben nie passieren... Wenn ich mir das Bild anschaue und mir dann dichten Verkehr mit vielen LKWs vorstelle... ja, dann hätte es mich auch „erwischen“ können, weil mir das gefahrlose Auffahren auf die BAB einfach wichtiger gewesen wäre... Ich kenne die Ecke dort nicht, aber von dem was hier gezeigt / geschrieben wurde, finde ich es auch etwas „unfair“ dort zu blitzen.... auch wenn es rechtmäßig ist.
  5. Das ist richtig.... hat nur nichts mit dem inhaltslosen Post von @Blaulicht zu tun. Im übrigen habe ich auch schon mal mein Auto an Freunde verliehen, die sich dann im Falle eines Falles selbst bezichtigt haben... da wurde nie ein „Jagdinstinkt“ bei der BG-Stelle geweckt.
  6. Jaja @Blaulicht... *Kopf tätschel* hier spricht mal wieder ein Blinder von der Farbe.... Aber schön, dass Dein Post so super hilfreich für den TE war...
  7. Theoretisch ist, unter sehr engen Voraussetzungen, ein Absehen vom Fahrverbot möglich. Dafür müsste Deine Existenz gefährdet sein, keine Möglichkeit einen Monat Urlaub zu nehmen, keine Möglichkeit vorübergehend in einer Abteilung zu arbeiten wo Du keine FE benötigst etc. Und das ganze müsste von Deinem Arbeitgeber bestätigt werden. Aaaaaber, es gibt auch nette BG-Stellen und Richter (falls Du einen Einspruch gegen das FV wirklich gerichtlich durchziehen möchtest), die da etwas „weicher“ sind und bei ansonsten punktefreiem Konto in Flensburg auch mal Gnade vor Recht ergehen lassen. Was fü
  8. Das Originalbild das der Bußgeldstelle vorliegt ist meist um Klassen besser... „Raus“ kommst Du da nicht mehr, und auch eine Umwandlung des Fahrverbots in ein erhöhtes (verdoppeltes) Bußgeld halte ich aufgrund Eures „Spielchens“ für unwahrscheinlich. Fahrtenbuch gibt es nicht, da sie ja den „Richtigen“ am Haken haben. Solltest Du Ersttäter sein, hast Du vier Monate Zeit (nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides, diese Rechtskraft kann man mit einem taktischen Einspruch noch um einige Wochen herauszögern) das Fahrverbot anzutreten, somit im nächsten Jahr in den Urlaub zu legen.
  9. Wenn Ihr Euren Vater angegeben habt, also Deine Mutter als Halterin unterschrieben hat, muss sie damit rechnen, dass sie in absehbarer Zeit eine Einladung zur Polizei wegen einer begangenen Straftat der falschen Verdächtigung (§ 164 StGB) bekommt.... Muss sie nicht hingehen, die nächste Post ist dann der Strafbefehl. Bist Du noch in der Probezeit?
  10. Wenn Du Deine Augen aufmerksam benutzt erkennst Du geschwindigkeitsbegrenzende Schilder und wirst nicht „abgezockt...“ Hier in Hamburg gibt es mittlerweile sehr viele Strecken die zwischen 22:00 und 06:00 Uhr auf 30km/h gelimited sind.... warum? Naja, die Anwohner möchten auch mal schlafen können...
  11. Richtig.... aber dann riskierst Du langsam den Entzug Deiner Fahrerlaubnis... Und es ist auch nicht die Ausstellung des BGB sondern dessen Rechtskraft ausschlaggebend.
  12. .... oder sich evtl. das Finanzamt o.ä. für dieses „Gewerbe“ interessiert... Sollte meine Vermutung zutreffen, würde ich den BGB still und heimlich schnell bezahlen...
  13. Da braucht es keinen Admin, wir Mods reichen... und zur Zeit finde ich nichts was tatsächlich moderiernötig wäre... hier ist der Ton nun mal etwas rauher...
  14. Ich denke Du weißt was gemeint ist (zumindest wenn Du den ganzen Thread gelesen hast).
  15. Wenn Du aber bezahlst bist Du "vorbestraft"... dann zahle ich doch lieber für einen Anwalt.
  16. Warum willst Du unbedingt bezahlen wenn ein Anwalt Dir helfen kann, dass die Sache evtl. sogar eingestellt wird?
  17. Spätestens der Ermittlungsbeamte/Richter/Staatsanwalt dürfte das "volle" Foto vor sich liegen haben...
  18. Ich denke auch, dass es „nur“ auf eine (empfindliche) Geldstrafe herauslaufen wird.. das Problem hier wird sein, dass trotz Foto ein falscher Fahrer eingetragen wurde... das „riecht“ nach Vorsatz und das mögen Staatsanwälte und Richter nicht so gerne.
  19. Hab ich Dir doch oben verlinkt...
  20. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, da die Owi von Dir begangen und somit auch von Dir bezahlt wurde. Das andere ist die Straftat, die feststeht und wo es nun mal nicht die Verjährungsfrist von drei Monaten gibt... die Bußgeldstelle muss ja erstmal den Sachverhalt an die Polizei geben, dort muss man dann erstmal Zeit haben einen Vorgang anzulegen und dann geht die Sache ihren Gang. Kannst Du das Foto mal hochladen? Ich kann mir kaum vorstellen, dass es so schlecht ist, dass Du darauf nicht erkennen konntest ob Du oder Dein Vater am Steuer saßen... Wenn doch, kann der Anwalt vi
  21. War bei der Anhörung ein Foto bei? Wenn ja hast Du ziemlich schlechte Karten, wenn nein, könnte mit dem regelmäßigen Fahrerwechsel und dem daraus gefolgten Irrtum argumentiert werden (sollte aber ein Anwalt machen!). Und keine (weiteren) Aussagen ohne diesen. Bist Du noch in der Probezeit? Die möglichen Folgen kannst Du hier https://dejure.org/gesetze/StGB/164.html nachlesen.
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