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QTreiberin

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Everything posted by QTreiberin

  1. Bin kein(e) Jurist(in) aber ich denke, man sollte, wenn möglich, schon die richtigen Begriffe verwenden… schon aus der Beratung heraus.
  2. Meine Glaskugel ist gerade zur Jahresinspektion, von daher kann der Tipp leider nur lauten „abwarten, ob und was evtl. kommt“…
  3. Ich hab dazu mal ein bisschen im Verkehrslexikon gelesen…. https://verkehrslexikon.de/Texte/ParkplatzStVO1.php Von daher würde ich (wenn RSV vorhanden) gegen die Rechnung angehen…
  4. Nu bleib mal locker…. ich sehe hier keinen Anlass von einer Gefährdung auszugehen, somit bleibt es bei den oben genannten Folgen. Schlimmstenfalls ist es ein Kombiblitzer (Geschwindigkeit plus Rotlicht), das kannst Du auf Blitzer.de nachsehen.
  5. Zu 1) Den Smilie finde ich sehr unangebracht… Zu 2) Langsam solltest Du wissen, dass ein Einspruch erst auf den BGB möglich ist, nicht auf den AHB…
  6. Nochmal…. es werden keine Parkverstöße „erfunden“, es wird an dem Tag zu der Zeit dort ein Fahrzeug ordnungswidrig geparkt haben…. wenn auch nicht Deins (Erklärung s. oben). Hast Du eigentlich mal von der Errungenschaft von Emails gelesen oder gehört wenn telefonische Kontaktaufnahme nicht möglich ist? Ansonsten gibt es auch noch die Deutsche Post mit der man den Anhörbogen mit entsprechender Stellungnahme zum Vorfall(bzw. „Nicht“vorfall) zurückschicken kann..
  7. Bevor man mit Kanonen auf Spatzen schießt (Anzeige) und damit „den Dicken macht“, wäre es schlauer gewesen evtl. mal den Telefonhörer in die Hand zu nehmen und die BG-Stelle anzurufen und denen mitzuteilen dass man zu fraglichen Zeit gar nicht am fraglichen Ort war… Denn es arbeiten vor Ort Menschen die auch mal einen Fehler (Zahlendreher o.ä.) machen können…. Unter Umständen (selten aber möglich) gibt es eine Kennzeichendoublette… die Anforderung des Fotos hätte innerhalb weniger Minuten zur Entlastung geführt… Von daher…. Deine „Anzeige“ wird im Sand verlaufen…. aber wenigsten
  8. Bitte nichts durcheinanderwürfeln…. der TE schrieb, dass er ,äääähhh natürlich der Freund, seinen FS für einen Monat in den Urlaub schicken muss… Die Kernfrage da war aber was passiert wenn er trotzdem auch in diesem Monat fährt und erwischt wird… Darauf hat @gorot ein „Horrorszenario“ gepostet was (leider) bei Ersttätern so nur in extremen Fällen zur Anwendung kommt. Das habe ich ihm (leider umsonst) zu bedenken gegeben….
  9. Lies bitte erstmal die Gesetze und einschlägigen Urteile bevor Du hier weiter so einen „Wind machst“…
  10. Nu lass mal die Kirche im Dorf…. wenn der TE äääh natürlich der „Freund“ des TE nicht schon (fahrerlaubnistechnisch) einiges auf dem Kerbholz hat, bekommt er nach der Sperrfrist auf Antrag ganz normal die FE zurück und zwar ohne MPU… Klar sollte er es tunlichst unterlassen ohne FE zu fahren, zum einen wird es teuer (kein Bußgeld wie bei einer Owi sondern Geldstrafe in Tagessätzen), es ist und bleibt eine Straftat, gibt nen Haufen Punkte und die FE wird für länger entzogen als jetzt der eine Monat (@zorro69, keine vier Wochen) Fahrverbot.
  11. Irgendwie verstehe ich die ganze Diskussion hier nicht so ganz ( weil eigentlich glasklar) Fakt ist: - Der Bruder hat sich als angeblich verantwortlicher Fahrer „geoutet“.. - Die Ermittlungsbehörde scheint dieses nicht zu glauben.. - Jetzt ist „Füße stillhalten“ angesagt bis der nächste Schritt der Behörde kommt… - Erst dann sollte (falls der nächste Schritt gegen den TE geht) man ggf. mit Anwalt reagieren…
  12. Und um es noch mal etwas mehr zu verdeutlichen…. die Geschwindigkeitsüberschreitung (egal ob das Handy am Ohr mit geahndet wird oder nicht) ist eine Ordnungswidrigkeit die mit einem festgelegten Bußgeld geahndet wird. Die fälschliche Beschuldigung eines anderen ist eine Straftat die mit Tagessätzen als Geldstrafe plus ggf. FE-Entzug geahndet wird… Und nun überlassen wir dem TE einfach seine individuelle Entscheidung denn er ist über 18 und darf wählen….
  13. @Sobbel, was war daran eigentlich so unverständlich…?
  14. Lieber @_m3, das RF ist, wie wir alle wissen, alles als ein „Mädchenpensionat“ und auch kein „guschi-guschi-Forum“, aber der obige Post geht doch ein wenig „zu weit“… Ganz bewusst habe ich meinen Post (noch) nicht als [mod] in anderer Farbe geschrieben, möchte Dich aber trotz allem bitten solche persönlichen Angriffe/Beleidigungen zukünftig zu unterlassen… “Beschwerden“ o.ä. über diese Mitteilung gerne per PN, aber bitte nicht diesen Thread weiter ins OT führen…
  15. Das bedeutet es „erstmal“. Wenn Du allerdings die dritte Stufe der PZ-Maßnahmen (=Entzug, unabhängig von der Anzahl der Punkte), kann dann vor Neuerteilung eine MPU gefordert werden. Und so wie Du Dich scheinbar im Straßenverkehr aufführst, halte ich eine solche Anordnung für ziemlich sicher. Und noch ein Tipp, wenn Du in der PZ einen Entzug hattest (egal warum) führt jeder weitere A-Verstoß in der Restprobezeit nach Neuerteilung zur Anordnung einer MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung…
  16. @TE, hattest Du schon eine Einladung zur verkehrspsychologischen Beratung? Im übrigen kannst Du pro Punkteabbauseminar nur einen Punkt abbauen und das auch nur alle fünf Jahre. Wäre aber wahrscheinlich schlauer einfach mal den eigenen Fahrstil zu überdenken sonst stehst Du schneller ohne FE da als Du gucken kannst (Probezeitmaßnahmen). Und dann dürfte Dir mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit auch noch eine MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung auferlegt werden.
  17. Und dafür wird ein 11 Jahre alter Thread ausgegraben….
  18. Das mag sein, aber um auf seine „Ergüsse“ zu antworten ist mir meine Zeit zu schade….
  19. Da _m3 hier ja schon wieder rumgeschwurbelt hat erspare ich mir jeden weiteren Kommentar.
  20. „Zuverlässig“ nicht, aber in dem Moment wo das Verwarngeld“angebot“ nicht angenommen wird, also weitere Ermittlungen notwendig werden, werden auch die zusätzlichen Gebühren in Rechnung gestellt…
  21. Ja, das ist durchaus möglich. Im übrigen würde Dich keine Geldstrafe erwarten sondern „nur“ ein Bußgeld da es sich bei dem Verstoß um eine Ordnungswidrigkeit und nicht eine Straftat handelt. Und der Punkt wäre nach zweieinhalb Jahren auch wieder weg….
  22. Da es sich um einen Mietwagen handelte, wurdest Du persönlich angeschrieben? Gab es vertragliche Regelungen hinsichtlich der „erlaubten“ Fahrer? Regelungen hinsichtlich von „Vertragsverstößen“? Ansonsten… versuche die Möglichkeiten aber vertraue nicht unbedingt auf Seiten die „Kunden“ haben wollen… und bedenke, das Originalfoto ist um Klassen besser als die billige Kopie die man Dir zugeschickt hat. Solltest Du Dich also auf dieser Kopie auch nur ansatzweise erkennen können, würde ich lieber die Füße stillhalten und zahlen. Ein Gutachter kostet Dich (wenn der Richter dessen Argu
  23. QTreiberin

    Corona

    Ich ahnte schon dass es unmöglich ist mal eine „normale“ Seite von Dir anzusprechen denn die scheint es tatsächlich nicht zu geben…. ich ahnte auch, dass Dich Leid und Trauer von anderen Menschen (außer Dir natürlich) erst dann interessiert wenn es Deinem Geschwurbel zugute kommt. Ich freue mich für Dich, dass Du im Verwandten-, Bekannten- und Kollegen keine Corona-Tote zu betrauern hattest. Ich hatte diese in allen drei Kategorien in den meisten Fällen auch inkl. immer noch bestehender Kontakte zu den Hinterbliebenen. Klar, für jemanden wie Dich ist es nur „ein auf die Tränendr
  24. QTreiberin

    Corona

    @m3_, musstest Du in den letzten anderthalb Jahren schon um Angehörige, Freunde oder Kollegen, die an Covid 19 gestorben sind, trauern? Wenn nein, sei froh und lasse bitte Dein Dumm-Geschwurbel! Ich konnte mich von einigen davon noch nicht einmal würdig verabschieden, ich konnte Witwen und Witwer noch nicht einmal in den Arm nehmen…. um sie und mich zu schützen und um dieses sch**ß Virus nicht ggf. weiter zu verbreiten. Auch wenn es besonders Dir sehr schwerfällt…. bitte nutze, was dieses Thema angeht, zumindest die Restmöglichkeiten Deines Hirns!!
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