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QTreiberin

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Posts posted by QTreiberin

  1. Hey Leute,

     

    bin jetzt auch hier "gestrandet"... :rolleyes: Was ist mit dem VP los, wo ist @Matte mit Infos, was mach ich jetzt bloß?????????? :rolleyes:

     

    Wie sieht es diesmal mit der Gastfreundschaft aus? Haben unsere Gastgeber wenigstens schon was Vernünftiges rüberwachsen lassen? Oder muss ich mich wieder in die Küche bzw. an den Grill stellen??

     

    Ungünstige Zeit für'n Crash: So kurz nach Mittach kommt scheint's gar keiner auf die Idee, was zu futtern anzubieten...
    Weiter oben wurde ja schon mal angemerkt, dass unsere Gastgber nur nach Mitternacht "fit" sind...
    @qtreiberin: Ihr müßt ein VP-Down besser timen, sprich auf die Nacht verlegen. Dann gibt es sicher ein 1000-Liter-Container Weissbier!
  2. Ich hoffe Dein Kumpel weiß, dass ihm vor Neuerteilung eine Drogen-MPU droht.

     

    Vom Staatsanwalt ebenfalls einen Brief, dass das Verfahren gegen Person A eingestellt wurde.
    Das war wohl die Einstellung nach BtmG
    Gestern bekam Person A nun einen Brief von der Staatsanwaltschaft
    Kam wirklich ein Strafbefehl? Waren Fahrauffälligkeiten bei der Kontrolle dabei?

    Für mich klingen die 1.000 Euro u.U. auch nach der Möglichkeit einer Wiederholungs-Owi... :blink:

  3. allerdings steigt die Höhe mit den Jahren stetig an,und zwar schneller als im Gegensatz der Tariflohn der körperlich arbeitenden Bevölkerung.
    Das ist mir neu.

    Die jährlichen Steigerungen die die Tarifbeschäftigten des öD erstreiten werden bei den Beamten grundsätzlich um 0,2 % gekürzt und um mehrere Monate später gewährt.

     

    Auflisten tu ich dir gar nix,
    Also hast Du nichts greifbares.

     

    Wenn sie dir,wie du schreibst,zuviel abziehen,wieso wehrst du dich nicht dagegen?Was zwingt dich dazu,100€ pro Quartal zu latzen,wenn du nicht zum Arzt gehen brauchst? Leg du mal bitte was vor,wo man das nachlesen könnte.

    Bitte sehr:

    Kostendämpfungspauschale

    Die zu gewährende Beihilfe wird pro Kalenderjahr um die Kostendämpfungspauschale gekürzt.

    Quelle oder auch
    Einführung von Kostendämpfungspauschalen

    Die zu gewährende Beihilfe wird je Kalenderjahr um Kostendämpfungspauschalen (KDP) gekürzt. Die Höhe richtet sich grundsätzlich nach den Verhältnissen, die am 1. Januar des Kalenderjahres vorlagen, dem die Aufwendungen zugerechnet werden. Die KDP ist nach Besoldungs- und Statusgruppen gestaffelt

    Quelle

     

    Und die werden nicht "gelatzt", sondern einfach vom ersten Antrag abgezogen.

    Bsp.: Du reichst eine Rechnung über 300 € ein, von denen die Beihilfe 150 € zu übernehmen hat (50%). Überwiesen werden Dir aber nur 50 €, ob Du das Jahr noch mal zum Arzt gehst oder nicht.

     

    "Zwingen" tut mich die HmbBeihVO, ein kurzer Federstrich unters Gesetz und es wird "gelatzt"...

     

    Btw hat diese erhöhte Abgabe einen Grund,weil evtl Privatzahler andere Medikamente bekommen und nicht als Versuchskarnickel mißbraucht werden wie die Pflichtversicherten?
    Mein Mann (gesetzlich versichert) hat bis jetzt für ähnliche Erkrankungen immer die gleichen Medis wie ich bekommen...

    Deine obige Meinung dürfte eher von einem Stammtisch kommen.

     

    Meine KK verweigert mir zwar nix,wenn es denn sein sollte,würde meine Zusatz-KK freifen bzw die Unfallversicherung,von daher habe ich keinerlei Probleme wenn mir was zustoßen sollte.

    Es liegt ja an jedem selbst,wie er sich absichert,man kann,muß aber nicht!

    Du hast es nicht verstanden.

    Es geht nicht um Zusatzleistungen, sondern um gesetzlich geregelte (Nicht)leistungen der Beihilfe. So zum Beispiel wenn Du unverschuldet bei einem Unfall verletzt wirst, Krankenhaus, vllt. Intensivstation, Reha usw. und Deine KV sagt "so Herr Diver, wir zahlen nur 50% aller Kosten, den Rest klagen Sie bitte zivilrechtlich ein"...

     

    Nachzulesen hier:

    § 2 Beihilfefähigkeit von Aufwendungen

    (11) Nicht beihilfefähig sind Aufwendungen insoweit, als Schadenersatz von einer oder einem Dritten erlangt werden kann oder hätte erlangt werden können oder die Ansprüche auf eine oder einen Dritten übergegangen oder übertragen worden sind. Abweichend von Satz 1 sind Aufwendungen beihilfefähig, die auf einem Ereignis beruhen, das nach § 53 HmbBG zum Übergang des gesetzlichen Schadenersatzanspruches auf den Dienstherrn führt.

    Quelle

    "Nicht beihilfefähig" heißt ganz einfach "wird nicht erstattet"...

  4. Im übrigen gibt es in Deutschland keine "schlecht verdienenden" Beamten.
    Dann guck Dir mal das Eingangsgehalt eines Beamten im mittleren Dienst an.
    Man sollte sich mal die Arbeit machen,und alle Vorzüge des Beamten an sich mit dem zu vergleichen,was ein Normalo-Arbeiter so erhält,
    Da Du ja durch verschiedene Verwandschaftserhältnisse soooo viel Ahnung hast, liste die Vorzüge bitte mal auf (damit ich sie Dir hinterher widerlegen kann.. :blink: )
    Fängt doch schon bei der Pensionierung an,so eine Gestalt wie du sind mit max 60 Lebensjahren weg
    Das betrifft aber nur Polizei und Feuerwehr.

    Hast Du auch Ahnung von denen die nicht zur genannten Gruppe gehören?

    Sei doch mal ehrlich,du als Beamter hast mehr Vorzüge als unsereins,beginnend bei der Gesundheitsvorsorge sitzt du als "Privater" nicht so lang im Wartezimmer wie wir,zahlst lange nicht das,was wir zahlen
    Was zahlt ein Beamter denn nicht, was Du bezahlst?

     

    Zahlst Du Deine Arztrechnungen auch aus eigener Tasche, weil sich der öffentliche Arbeitgeber meist erst nach 10-12 Wochen bequemt Dir den Dir zustehenden Betrag zu erstatten?

     

    Wird Dir auch am Anfang des Jahres (anstelle der quartalsmäßigen 10 €, Höchstgrenze somit 80 €, eines gesetzlich Versicherten) 100 € von der ersten eingereichten Rechnung abgezogen, ob Du zum Arzt gehst oder nicht?

     

    Verweigert Deine Kasse auch gesamt die Bezahlung von Arztkosten (inkl. RTW-Transport, Krankenhauskosten etc.), wenn ein anderer dafür aufkommen müsste (bspw. Schleudertrauma bei Heckaufprall) und lässt Dich selber gegen den Unfallverursacher auf Erstattung Deiner Arztrechnungen klagen? Hast Du dann vielleicht auch auf einmal 3000-4000 € Schulden? Wohlgemerkt, ich rede nicht von Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld.

     

    Warum fällt mir bei so einem Posting eigentlich sofort der Spruch von Dieter Nuhr ein... :nick:

  5. Na klar, 14 Tage wegen Erkrankung. Was soll er haben?
    Grippe oder ähnliches? Möglichst ansteckend.. :vogelzeig: Damit soll man doch erstmal den Besuch verschieben..

    Mit Absage aber sofort einen neuen Termin abmachen (guten Willen zeigen), und bei dem kommt dann eben notfalls ein dienstlicher Termin dazwischen..

     

    Mensch, es geht darum 12 Tage zu schinden, nicht 12 Wochen.

     

    Ich stimme anrera hier zu, dass bzgl. des Fahrtenbuchs das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Wenn zu schreiben, dass der Verstoß nicht zugegeben wird, da "bislang der Fahrer unbekannt" ist keine mangelnde Mitwirkung ist, was ist es dann?
    Hm, vielleicht verstehen wir uns auch nur falsch..

     

    Dass eine neue Sekretärin den TE nicht erkannt hat ist mE. nachvollziehbar. Der Onkel will dann brav mitwirken, daher die Terminabsprache. Und wenn sich dann tatsächlich durch Krankheit oder Dienstreise den Termin leider nicht halten lässt... ist das mE. noch keine mangelnde Mitwirkung sondern das sind bedauerliche Zwischenfälle (für 12 Tage).

     

    Nur wer sagt diese Lüge dann vor dem Verwaltungsgericht als Zeuge aus?

    Begeht also eine Straftat um eine Fahrtenbuchauflage zu verhindern?

    Wo siehst Du eine Lüge und wo eine Straftat? Die Sekretärin hat doch mit gutem Gewissen keinen Falschen beschuldigt. Sie hat den TE einach auf dem Foto nicht erkannt
    Sie sah sich das Foto an und sagte sie kenne diesen Mann nicht und es wäre nicht ihr Chef. (mein Onkel.)
  6. Da mein Onkel im Urlaub hast haben die sich geeinigt dass er am 15.08 bei dieser Dame vorbeischauen soll damit sich diese Sache klärt.
    Das muss er nicht, besonders dann nicht, wenn er zum Beispiel gerade zu der Zeit krank danieder liegt... :vogelzeig:

    Sonst könnte u.U. wegen mangelnder Mitwirkung eine FB-Auflage drohen.

     

    12 Tage danach verjährt ja nämlich das Ganze dann.
    Ein Grund mehr den Urlaub zu verlängern oder zu erkranken.
  7. Die Preise für das Hotel liegen in solchen Fällen, wo eine Hundertschaft untergebracht werden muß, beileibe nicht dort, wo ihr sie glaubt. Es gibt Verträge/Abkommen mit den Ländern, die das Preisniveau regeln. Definitiv ist der Preis aber deutlich niedriger als normal.
    Es ist schon verwunderlich, das einem einfachen, popeligen Dienstgrad, der hauptsächlich mit dem Provida Krad unterwegs ist, die Kalkulationen der Innenministerien und des Hotel- und Gaststättenverbandes, zur Einsichtnahme und Begutachtung vorgelegt werden.
    Es ist schon verwunderlich, dass so ein popeliger User wie Du nicht weiß, dass dieses keine (vorher geplanten bzw. vertraglich gesicherten) Kalkulationen sind, sondern tlw. jedes Mal mit den einzelnen Hotels verhandelt werden.

    Ebenso verwunderlich ist es, dass es einem popeligen User wie Dir nicht bekannt zu sein scheint, dass die Preise nicht unbedingt ein Geheimnis sind..

     

    Wie kommt es, das Kraftfahrer nach 9 Stunden Fahrzeit 11 Stunden ruhen müssen und Polizeibeamte 20 Stunden Dienst schieben dürfen ?
    Bitte doch mal die gewalttätigen Demonstranten nach 9 Stunden Klopperei aufzuhören. Dann könnten die Polizisten auch rechtzeitig in die Heia.

     

    Das scheinen bei der Bepo alles Weicheier und Warmduscher zu sein.
    Bist Du bei der BePo? Ansonsten solltest Du es halten wie im Spruch von Dieter Nuhr: "Wer keine Ahnung hat sollte einfach mal die Fre**e halten..."
  8. Würde man bei solchen Personen Taschenkontrollen durchführen,würde man feststellen ob sie Auto fahren, weil dann trägt man nen entsprechenden Schlüssel mit sich und das sollte ein Grund mehr sein,denjenigen aus dem Verkehr zu ziehen.
    Mit Rechtsgrundlagen und derem Verständnis hast Du es nicht so, was?

     

    Ein Schlüssel in der Tasche besagt rechtlich hinsichtlich einer berauschten Fahrt gar nichts. Erst wenn ein Fahrzeugführer bekifft ist bekommt er Probleme wenn er angehalten und kontrolliert wird.

  9. Wenns denn wirklich so ist,wie du sagst,wieso wurde diese Drogenparty dann nicht gestoppt?

    Ich glaube,da habt ihr Gesetzeshüter die augen zu weit zugekniffen,wo ihr doch des Nachts jeden stinknormalen PKW-Fahrer rauszieht,der evtl von der Schicht kommt und heim ins Bett will.

    Vielleicht weil die Gäste der Loveparade nicht mit dem Auto gefahren sind?
  10. Klar sollen die :whistling: ordentlich untergebracht sein, aber muss es "das Steigenberger" sein?
    In diesem Fall ja.

     

    Du kannst eine Hundertschaft nicht auf mehrere Hotels verteilen (außer sie liegen räumlich in der Nähe). Dazu kommt, dass viele Hotels häufig die Fahrzeuge nicht in den Tiefgaragen unterbringen können bzw. auf den hoteleigenen Parkplätzen nicht genügend Platz haben.

     

    Nur 3 Hotels (für drei auswärtige Hundertschaften) haben dieses an dem WE möglich gemacht und eines davon war eben das "Treudelberg".

     

    @nachteule: Grundsätzlich hast Du recht, dass man nicht verallgemeinern soll, aber warum haben erstens die "braven Polizisten" das Verhalten ihrer Kollegen nicht unterbunden und zweitens wäre auch nur einer schon mit dem Verhalten zuviel gewesen!

  11. 100 Beamte feierten lieber im Vier-Sterne-Hotel, als ihre Kollegen beim Einsatz in der Schanze zu unterstützen.

    [...]

    Nach Ende des Einsatzes gegen 23 Uhr fuhren die Polizisten in das Steigenberger Hotel Treudelberg.

    Wie passt das denn zusammen? Also haben sie doch erst mal den Einsatz beendet um dann anschliessend 'ne Fete zu feiern? Was spricht dagegen? :P

    Ihr Einsatz war beendet. Somit stimmt der erste Satz nicht.

     

    Trotzdem würde ich das Verhalten nicht unbedingt als "Fete" bezeichnen, sondern als ausgemachte Sauerei... :whistling: Und vollgekotzte Flure, eine Hochzeitsgesellschaft die von besoffenen Polizisten belästigt und verbal angegriffen wird weil sie nicht "mitfeiern" dürfen, hat mit "Fete" wohl nichts mehr zu tun, oder?

     

    Als frisch gebackenes Ehepaar würde ich meine Rechnung ganz gepflegt kürzen (denn es ist alles andere als günstig im "Treudelberg" zu feiern).

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