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QTreiberin

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Everything posted by QTreiberin

  1. Hast Du wenigstens wieder was nachgelegt?
  2. Wenn ich @Schilderwald richtig verstanden hab, hat er alles "platt" gemacht...
  3. Wie, den Salat hast Du noch nicht vernichtet....?
  4. DU verstehst mich !!!! Ich war aus dem VP eine genauere Ausdrucksweise von Euch gewohnt.... das ist eine Anheizerin! Und wie die es schaffen soll Holzkohle (nicht -köpfe) zum glühen bringen soll müsst Ihr mir mal erklären...
  5. Um Gottes Willen, nein!!!! Dann kriegt ja kein anderes nur ein Fitzelchen ab...
  6. Die Dinger sind super.... 15-20 Minuten und die Kohlen sind durch..
  7. Von beidem etwas. Die Spiegeleier aber bitte "Sunny Side up"... MIt'm Gasbrenner kann man astrein Holzkohlegrill anheizen . Dafür nimmt man doch einen Anheizer..
  8. @BB wofür denn noch Gaskartuschen wenn wir den schönen Holzkohlegrill anfeuern?
  9. Klar, essen, trinken, Nachtisch, Süßes... Gelle, der User hatte recht......und er kommt mir bekannt vor.Möge er immer recht behalten...
  10. Hm, mit ein bisschen Groß- und Kleinschreibung, etwas Interpunktion und evtl. einem ode zwei Absätzen hätte ich Deinen Post jetzt besser verstanden... Wie gesagt, es muss nicht sein, dass der SB genauer hinguckt, aber es kann sein. Reagiert Ihr auf den AHB gar nicht, wird er genau(er) hingucken.
  11. Wieso? Nur weil wir unter "Freunden" ein wenig essen und trinken...? Hey, was ist los? Warum "immer"?
  12. Kennst Du jeden (!) Paragraphen?Kein Polizist muss alle FeV-Bestimmungen kennen, das ist nämlich nicht sein Job sondern der der Führerscheinstelle. Jo.Die Bußgeldstelle schickt Dir dann den Bescheid und wenn der eingetragen wurde (nach Rechtskraft) erfährt die Führerscheinstelle davon und schickt Dir die Anordnung zur Teilnahme am Aufbauseminar.
  13. Stimmt ja auch immer... http://cosgan.de/images/midi/frech/a025.gif Brav im Büro gesessen und gearbeitet... Ist etwas? http://www.smilies.4-user.de/include/Essen/smilie_essen_137.gifJa!Hör endlich auf zu futtern, Du hast schon Bauchweh... hab Dir mal einen Bild wegen Urheberrecht entfernt.Kamillentee[/url] aufgebrüht... Dann hab ich diesmal wohl den Käptn zu unrecht beschuldigt... Naja, macht auch nix, normalerweise ist er ja der Übeltäter.
  14. Wenn Dein Vater der Halter ist würde ich auf jeden Fall den Versuch wagen, dass er den Verstoß einfach zugibt. Wenn die Behörde ihn von vornherein als Fahrer ausgeschlossen hätte, hätte er einen Zeugenfragebogen, aber keinen AHB bekommen. Edit: Du könntest für ein erhöhtes/doppeltes Bußgeld theoretisch auch Ratenzahlung beantragen. Wenn es finanziell bei Dir richtig eng wird, wird dem meist stattgegeben.
  15. Wie? Wir haben gar nichts gemacht!
  16. Das hier... Naja, eigentlich verwöhnen die VP'ler "drüben" die RF'ler wenn das RF abstürzt und umgekehrt... Hier sind aber die Gastgeber manchmal etwas äääähh "unaufmerksam"....
  17. Egal. Hat scheinbar nichts gebracht, da die Bußgeldstelle Dich als Fahrer identifiziert hat. Da diese Verstöße "Massenware" sind, sind die Kopien schon aus Kostengründen sehr einfach gehalten, aber wie Du selber gemerkt hast sind die Originale meist gestochen scharf. Ich auch nicht, aber Rasensaat könnte ich Dir schicken... Wofür? Die Messe dürfte für Dich gelesen sein.
  18. Ich weiß nicht wer die gegessen hat, ich war's (leider ) nicht... selbstmarinierte Steaks, meine Lieblingsspeise.... @Schilderwald?????? http://cosgan.de/images/midi/boese/a085.gif
  19. Die Mundpartie dürfte für eine Identifizierung trotzdem reichen... Bleibt also nur ein größeres Navi.
  20. Wenn Du als Fahrer identifiziert wirst, keiner.Dir wird dann die FE wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis entzogen, eine Sperrzeit von rd. 10 Monaten dürfte folgen. Warum bist Du eigentlich grad "ohne"?
  21. Na klar, komm rein @Cal.... Deine Frikadellen sehen auch seeeehr gut aus, ich nehm mir gleich mal zwei, sonst krieg ich wieder nix ab.... *schmatz, *Mundabwisch*
  22. Wie @superdiesel schon schrieb, kann Dein Vater auf dem AHB angeben "ich gebe den Verstoß zu" (falls er der Halter ist, das geht aus Deiner Beschreibung nicht richtig hervor), oder seine Personalien angeben und sagen dass er gefahren ist. Ob die Behörde das dann "schluckt" steht in den Sternen, bei dieser Höhe des Verstoßes wohl aber eher nicht. Solltest Du als Fahrer identifiziert werden könntest Du versuchen aufgrund der besonderen Umstände Deiner pflegebedürftigen Frau das Fahrverbot abzuwenden. Dann dürfte sich aber die Höhe des Bußgeldes verdoppeln. Antwortest Du gar nicht (und bist d
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