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Natural25

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  1. Wieso sollte ich Bilder haben? Oder meinst du ich schieße während des Autofahrens jedes mal Bilder wenn ich einen Blitzer sehe. Wenn du meinst, dies würde nicht stimmen, ist das nicht mein Problem. Ich hätte jedenfalls keinen Grund die Unwahrheit zu sagen....
  2. Hallo, ich habe in kleines Problem mit meinem GPS Reminder. Sobald ich ihn lange nicht mehr am Ladekabel hatte und dementsprechend der Akku leer ist, reagiert er überhaupt nicht mehr, wenn ich ihn wieder aufladen will. Das hatte ich schon einmal und aus irgendeinem Grund funktionierte er wieder. Diesmal aber nicht. Die Rechnung habe ich leider verloren, sodass ich ihn nicht umtauschen kann Kennt einer das Problem und weiß Rat?
  3. Soviel ich weiß, wird dort ab und an auch ein mobiler aufgebaut. Wohne in der nähe und hab schon an diversen Stellen vor und nach der Brücke mobile Blitzer gesehen.
  4. Danke für eure Nachrichten, es beruhigt wie gesagt schon etwas, wenn ich das hier lese. Aber so recht kann ich nicht daran glauben das nichts kommen wird. Keine Ahnung wieso, vielleicht weil der Polizist keine Reaktion auf die Aktion gezeigt hat. Er hat lediglich, vielleicht um mich etwas zu schocken, seinen linken Arm gehoben, sodass ich sein Abzeichen sehen konnte.
  5. Hallo Nachteule, danke für dein Posting. Es beruhigt zwar etwas, aber dennoch noch nicht ganz Zu dem Corsa: Es saß nur ein im Auto, der wahrscheinlich auf dem Weg nach Hause war o.ä. Es sah im Rückspiegel nur so aus, als ob er sich etwas notieren würde. Ich kenne mich auch nicht in solchen Sachen aus, was sollte ich anstatt tun, wenn etwas kommt? Der Wagen läuft auch garnicht auf mich, sondern auf meinen Arbeitgeber, den ich dort geleast habe. Dort ist aber Vermerkt das ich ihn geleast habe. Gruß
  6. Ja das schon, ich meinte eher den "Abstandswert" wonach sich die Strafe richtet. Obs nun zwei oder drei Monate werden, oder vlt nur einer.
  7. Leichter gesagt als getan Aber auf diese Gerichtsurteile kann ich mich berufen? zB.: Dichtes Auffahren allein ist noch keine Nötigung, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit, da ein Verstoß gegen die StVO vorliegt. Hinzukommen muß noch nach BGHSt 19, S. 263, daß es sich um einen Vorgang von einiger Dauer und größerer Intensität handelt. Das Bayrische Oberlandesgericht sah bei einem Zeitraum von 14 sec noch keine Nötigung gegeben (NZV 1993, S. 357). Und wie vermag der Polizist abzuschätzen, wie weit ich ihm auf die Pelle gerückt bin ? Kann man da von einem ein monatigen Fahrverbot aus
  8. Mir geht es im genaueren darum ob dieser eine Anzeige wegen Nötigung aushängen kann. Ich habe im Netz gelesen das dies auf Autobahnen erst der Fall ist wenn man mit Signalen drängelt oder es mehrfach macht. Stimmt dies? Und was ist wenn ich zu den Punkten und Co. noch diese Anzeige bekomme, was droht mir dann?
  9. Ich als Freund des schnelleren Fahrens hat heute einen richtigen dummen Fehler gemacht. Ich fuhr mal wieder unsere kleine A49 ( sehr kurvenlastig ) entlang nach Hause ( bei so +-200km/h ), als auf linken Spur ein älterer Opel Corsa einen Brummi überholte. Ich habe den Fehler begangen und dachte mir dieser würde den Brummi noch überholt haben, bis ich da bin. Fehlanzeige. Ich bremste ab aber leider etwas zu wenig und fuhr dem anderen ziemlich dicht auf. Mein Fehler, gebe ich auch zu und will es nicht schön reden. Dies ging so schnell und als ich abbremsen wollte wechselte der Corsa auch schon d
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