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nachteule

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Posts posted by nachteule

  1. Hallo, Biber,

    Nicht jedes Polizeiopfer bzw. dessen Angehörige haben die Kraft (von den finanziellen Mitteln mal ganz zu schweigen), ein entsprechendes Verfahren bis vor den BGH zu bringen.

    stimmt, aber das ist in anderen Bereichen nicht anders, denn überall gibt es Ungerechtigkeiten, die letztendlich nicht gesühnt werden.

     

    Im vorliegenden Fall scheint die Sachlage allerdings recht eindeutig zu sein.

     

    Für einen Beamten bedeutet dies, im Gegensatz zu anderen Berufszweigen, dass hier noch quasi eine zweite Bestrafung dazu kommt, nämlich in Form des Disziplinarverfahrens, und diese Strafe kann im Endeffekt deutlich härtere Folgen haben als die Strafe, die er über die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht bekommt.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  2. Hallo, Biber,

    Ich wundere mich schon sehr, daß bisher niemand auf diesen frauenverachtenden Dreck reagiert hat. Ich hätte tatsächlich erwartet, daß sich der ein oder andere zu Wort meldet und Blaulicht erklärt, in welchem Jahrhundert wir mittlerweile leben. Wobei - ich hätte auch erwartet, daß die anderen teilnehmenden Polizisten der Frau helfen und ihren Kollegen aus dem Verkehr ziehen. So kann man sich täuschen.

    da ich die Beiträge von Blaulicht ignoriere, bin ich zum Glück nicht gezwungen, darauf zu reagieren.

     

    Hier hat sich ja wieder gezeigt, dass das Ignorieren Sinn macht.

     

    Zum zweiten Punkt: Sollte dieser Übergriff vor Zeugen stattgefunden haben, wäre es tatsächlich unverständlich und beschämend, wenn niemand eingegriffen hätte, denn gerade von Rettungskräften, egal, ob Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst, sollte man so etwas erwarten und man kann auch noch davon ausgehen, dass die meisten nicht so betrunken waren, wie der Täter.

     

    Zum Täter: Polizeibeamte sind auch nur Menschen und da kommt es, wie auch bei anderen, schon mal vor, dass sich ein ansonsten anständiger Mensch im Alkoholrausch zu einem vollkommenen Ar.... verwandelt.

     

    Das soll jetzt keine Entschuldigung für die Tat sein, denn dafür gibt es m. E. keine Entschuldigung, sondern lediglich ein Hinweis darauf, dass hier nicht der Polizeibeamte an sich, sondern der Mensch, der er nun mal ist, Mist gebaut hat.

     

    Nichtsdestotrotz wird er, wenn der Sachverhalt so zutrifft, ganz sicher neben den strafrechtlichen Folgen auch dienstrechtliche Folgen hinnehmen müssen, denn von einem Polizeibeamten wird zu Recht erwartet, dass er sich auch in seiner Freizeit seiner Vorbildfunktion bewusst zu sein hat und dazu passt ein übermäßiger Alkoholkonsum nun mal gar nicht, vor Allem dann nicht, wenn man so ausrastet.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

    • Like 2
  3. Blaulicht,

     

    ich weiß schon, warum ich Deine Kommentare normalerweise nicht lese. :shutup:

     

    Allein schon die Frechheit, die Kollegen als dumm hinzustellen, wenn sie ihren Aufrag erfüllen, zeigt Deine eigene Dummheit.

     

     

    Es gibt halt Theoretiker und es gibt Praktiker. Dazu kannst Du Dir jetzt Deinen Teil denken!Knapp einen Kilometer weiter wäre ein Parkplatz, wo man geschützt in der Abfahrt hinter der Leitplanke stehen könnte. Taktisch hätte das keinen Unterschied gemacht. Zu allem Spaß hatten die nicht mal die Blaue Rundumleuchte an.

     

     

    Ist Dir als Theoretiker schon mal in den Sinn gekommen, dass die Kollegen möglicherweise direkt vor Deiner Vorbeifahrt den Auftrag bekommen haben, z. B. nach einem betrunkenen Fahrzeuglenker Ausschau zu halten, der sich irgendwo hinter ihnen befindet und dass sie noch gar keine Zeit hatten, das Blaulicht einzuschalten?

     

    Sollen sie in so einem Fall erst auf den Parkplatz fahren, um dann auszusteigen und den betrunkenen Fahrer mittels Kelle aus dem fließenden Verkehr auf den Parkplatz zu lotsen oder sollen sie auf dem Parkplatz warten, bis er vorbeifährt, um ihn dann irgendwo auf dem Seitenstreifen oder sogar mitten auf der Autobahn anzuhalten, weil es unverantwortlich wäre, ihn noch bis zum nächsten Parkplatz zu begleiten?

     

    Das, was Du da beschrieben hast, ist etwas, was täglich immer wieder praktiziert wird, denn so kann man das gemeldete Fahrzeug in den meisten Fällen problemlos abfangen und auf den Parkplatz zur Kontrolle lotsen, aber das kann ein Theoretiker ja nicht wissen.

     

     

    • Like 1
  4. Hallo, rth,

    @Nachteule, ist das „Verhältnismäßig“?
    Radfahrer mit Blaulicht sicher und die max. 300 m von der BAB geleiten. An beiden Brückenenden gibt es je eine Auf— und Abfahrt. Und dort in aller Ruhe „verarzten“.
    Und gefährlicher ist das Warten auf den Abschlepper auf dem Standstreifen auch.

    ich habe lediglich auf Sobbels Kommentar wegen einer möglichen Rechnung geantwortet.

     

    Wie es im Einzelfall aussieht, ob man z. B. den Radfahrer ohne großes TamTam gleich von der Autobahn begleitet, ob man ihn auffordert, sich mit dem Rad hinter die Leitplanke zu begeben und sich dann zu trollen oder was auch immer entscheidet der Beamte vor Ort.

     

    Einen Radfahrer z. B. über eine Anschlussstelle von der BAB zu begleiten halte ich für äußerst gefährlich, denn abfahrende Fahrzeuglenker rechnen nicht damit, dass der Streifenwagen, den sie vor sich mit Blaulicht und Warnblinker sehen, nur mit 20 oder 30 km/h fährt und rauschen dann unter Umständen ungebremst in diesen oder sie wollen noch schnell an ihm vorbei, ziehen vor dem Streifenwagen wieder nach rechts und wundern sich, dass da plötzlich ein Radfahrer an der Beifahrertüre klebt.

     

    Kann man das Rad nicht anders von der Bahn bekommen, kann es deshalb für alle sicherer sein, ein geeignetes Fahrzeug zum Abtransport zu organisieren, auch, wenn es nur ein paar hundert Meter zur nächsten Ausfahrt sind und diese Kosten hat dann der Radler zu tragen.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

     

  5. Hallo, Sobbel,

     

    könnte der Polizeieinsatz in Rechnung gestellt werden.

    Hilf mir mal - ich hab da grad keine passende Rechtsgrundlage (eine Gebührenordnung) für NRW gefunden...

    keine Ahnung, was Blaulicht sonst noch geschrieben hat, aber in diesem Punkt hat er recht.

     

    Zumindest bei uns in BW müsste ein erwischter Radfahrer damit rechnen, dass ihm die Zeit, die die Streife für den Einsatz und das Warten auf das Fahrzeug, mit dem Radfahrer und Rad abtransportiert werden, in Rechnung gestellt werden.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

    • Like 2
  6. Hallo, Biber,

     

    da die meisten Beiträge, die ich gelesen habe, von dir kamen, gehe ich hauptsächlich mal auf diese ein (da ich Blaulicht seit langem ignoriere, habe ich nur das gelesen, was zwischendurch zitiert wurde, und das möchte ich nun lieber nicht kommentieren :shutup: ).

     

    Fangen wir mal mit dem Arzt an:

     

    Ärzte sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Blutentnahmen durchzuführen.

     

    Man kann als Polizeibeamter deshalb nicht mal eben mit dem Probanden zum nächstgelegenen Hausarzt gehen und von ihm eine Blutentnahme verlangen.

     

    Bei etlichen Krankenhäusern sieht es da schon ein wenig anders aus.

     

    Auch hier sind die Ärzte vom Grundsatz her nicht gezwungen, eine BE durchzuführen, aber viele Krankenhäuser verlangen dies von ihren Mitarbeitern, weil sie dafür dementsprechend eine Rechnung stellen können.

     

    Hier findet sich deshalb in aller Regel immer ein Arzt für eine BE.

     

    Des Weiteren haben die meisten Reviere eine Auswahl an Ärzten, die sich bereit erklärt haben, BE, Leichenschauen, Haftfähigkeitsuntersuchungen usw. durchzuführen. Wird vom Polizeibeamten die BE angeordnet, kommen sie auf die Dienststelle und führen sie dann auch durch.

     

    Denkbar ist (habe ich aber selber noch nie erlebt), dass ein Arzt während der Untersuchung, insbesondere durch den Dreh - Nystagmus - Test, den Eindruck gewinnt, dass der Proband nicht bzw. nicht so alkoholisiert ist, dass es zumindest für eine Owi nach § 24a StVG reicht. Spricht er den Beamten darauf an, wäre dieser gut beraten, sich noch einmal mit dem Betroffenen/Beschuldigten zu unterhalten und ihm noch einmal einen Alko - Test anzubieten, und genauso wäre es von Vorteil für diesen, den Test durchzuführen, wenn er sich sicher wäre, dass dieser zu seinen Gunsten ausfällt.

     

    Wie gesagt: Das ist jetzt nur die Theorie, um auch auf diesen Aspekt einzugehen.

     

    Zurück zur Verdachtsgewinnung:

     

    Hier reicht in aller Regel jedem Staatsanwalt und jedem Richter, wenn der Beamte einen deutlichen Alkoholgeruch wahrnimmt, aber keine weitere Bestätigung (für oder wider den Betroffenen/Beschuldigten) durch einen Atemalkoholtest hat.

    Deshalb wird eine Beschwerde oder gar eine Gegenanzeige in solchen Fällen ins Leere laufen.

     

    Im Zweifelsfall kann man sich, auch, wenn es den Richtervorbehalt nicht mehr gibt, vor der BE immer noch über den zuständigen Bereitschaftsstaatsanwalt oder ggf. Richter die BE anordnen lassen und sich damit Rückendeckung holen.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

    • Like 2
  7. Hallo, rth,

     

    es ist erlaubt, aber nicht zu empfehlen.

     

    Wie es zivilrechtlich aussieht, wenn ein telefonierender Reiter abgeworfen und verletzt wird oder wenn er aufgrund des Telefonats nicht mitbekommt, dass durch das Pferd jemand anderes zu Schaden kommt, ist dann wieder eine Einzelfallentscheidung.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  8. Hallo, Bluey,

     

    sorry, aber so eine Aussage

    Naja.... leider bist Du bislang auf einen Punkt nicht eingegangen: wie steht's denn mit Naturereignissen wie Vulkanausbrüchen, die ja nun auch immer wieder passieren und wodurch so viel in die Luft gepustet wird, daß unsere (auch theoretisch möglichen) Einsparungen mehr als völlig egalisiert werden.

    sollte man von einem logisch denkenden Menschen eigentlich nicht erwarten.

     

    Diese Naturereignisse hat es immer gegeben und wird es immer geben, dass ist richtig.

     

    Das heißt aber noch lange nicht, dass die Menschheit nun nichts unternehmen muss, um die zusätzliche Schadstoffbelastung zu verringern.

     

    Ob dies nun durch ein Dieselfahrverbot, durch Umstellung auf E - Fahrzeuge usw. möglich ist oder ob wir noch ganz andere Maßnahmen ergreifen müssen, ist wieder ein anderes Thema.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

    • Like 1
  9. Hallo, Biber,

    Im Berliner Fall handelt es sich eindeutig um ein illegales Straßenrennen, im Hamburger Fall eben nicht.

    ja eben, und deshalb wundert es mich im Gegensatz zu Dir nicht, dass man im Hamburger Fall auf Mord entschieden hat und dass dies beim Straßenrennen vorerst gekippt wurde.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  10. Hallo, Biber,

    Ja. Wobei es m.E. doch schon erstaunlich ist, daß die Urteile so und nicht genau andersherum ausgefallen sind.

    das finde ich gar nicht erstaunlich.

     

    Im einen Fall ist der Täter so schnell gerast, um Straftaten (Fahrzeugdiebstahl, Trunkenheitsfahrt u.a.) zu verdecken, im anderen Fall war es "nur" eine Wettfahrt.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  11. Hallo, Klaus K,

     

    Es gibt meines Wissens noch keine Aussagen und weiterhin Unklarheit wer am Steuer des einen Fahrzeugs saß.

    was spielt es für eine Rolle, ob der Sohn im Rahmen des begleitenden Fahrens am Steuer des PKW sass oder seine Mutter?

     

    Es spricht nach Lage der Dinge nichts dafür, dass der Fahrer des PKW, in den der Unfallverursacher hineingefahren ist, auch nur den geringsten Fehler gemacht hat oder dass er den Unfall in irgendeiner Form hätte verhindern können.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  12. Hallo, m3_,

    warum sollte mich dieser Wechsel interessieren?

     

    Er wäre ja eher für Dich und Deinesgleichen von Nachteil, denn die Grünen sind doch die, gegen die Du immer wegen ihrer Verkehrspolitik wetterst.

     

    Zu Deinem Kommentar zu den Verkehrstoten:

     

    Nur mit Geschwindigkeitsbeschränkungen und - Kontrollen wird man kaum etwas machen können, da gebe ich Dir recht.

     

    Meiner Meinung nach würde es eher helfen, die Strafen für die Handynutzung den Strafen für eine berauschte Fahrt nach § 24a StVG anzupassen, also 1 Monat Fahrverbot und 500.- € Bußgeld (mit Steigerung nach oben für wiederholte Verstöße).

     

    Des Weiteren durchgehende Überholvberbote und dementsprechende Überwachung für alle Kurvenbereiche.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  13. Hallo, Diplomat,

    Mir hatte es gerade so gereicht, nachdem der Vorausfahrende vor der bergab positionierten Multanova 6F bei :100: in die Eisen ging.

     

    Von daher sind deine Beobachtungen nur rudimentär repräsentativ.

     

    solche Unfälle durch unvermitteltes starkes Abbremsen nehmen die Kollegen tagtäglich auf, ohne, dass ein Blitzer in de Nähe ist.

     

    Ersetze jetzt mal den Blitzer durch ein Reh am Fahrbahnrand, durch einen LKW - Reifen auf dem Standstreifen, durch den Dein Vordermann erschrickt und abbremst, durch ein Pannenfahrzeug auf dem Standstreifen und und und.

     

    Es bringt nichts, sich hier auf einen Blitzer als Unfallursache einzuschießen, denn in erster Linie ist es das Unvermögen des abbremsenden Fahrers und in zweiter Linie das völlig unnötige dichte Auffahren des hinter ihm fahrenden, was zu solchen Unfällen führt.

     

    Hättest Du einen ausreichenden Abstand eingehalten, wäre es sicher nicht so knapp geworden.

     

    Wenn dann vielleicht auch noch einigermaßen Verkehr auf der Autobahn war und andere VT ebenfalls abgebremst haben, könnte man sogar noch fragen, wo denn das vorausschauende Fahren abgeblieben ist. :abwarten:

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  14. Hallo, m3_,

     

    ein eindeutiges Beispiel dafür, dass der Kradlenker mit einer nicht angepassten Geschwindigkeit unterwegs war und sein Fahrzeug nicht unter Kontrolle hatte.

     

    Angenommen, statt des Blitzers hätte dort ein Streifenwagen am Straßenrand gestanden, z. B. aufgrund einer Unfallaufnahme, und der Kradlenker hätte hier abgebremst und wäre gestürzt.

     

    Wäre die Streifenwagenbesatzung dann schuld an dem Unfall?

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  15. Hallo, m3_,

    .... sprich jede Leitstelle weiß wie jeder Baustellenabschnitt angefahren werden kann.

    die Örtlichkeit sollte jeder Leitstelle bekannt sein, das ist richtig.

     

    Das Problem ist, dass sich viele Baustellen laufend in der Verkehrsführung ändern, so dass man selbst als Ortskundiger oft gar nicht ad hoc sagen kann, ob die Einsatzkräfte sich nun links oder rechts einordnen müssen, um an die Unfallstelle zu kommen.

     

    Dazu kommen die oftmals ungenauen Angaben der Melder über die Örtlichkeit, weil sie entweder ortsunkundig oder der deutschen Sprache nicht so recht mächtig sind, weil sie zu aufgeregt sind, um genaue Angaben zu machen usw.

     

    Somit ist in den meisten Fällen auch nicht gesichert, ob die Fahrbahn tatsächlich voll gesperrt ist und man entgegengesetzt anfahren kann, solange nicht mindestens eine Streife vor Ort ist.

     

    Diese hat aber das gleiche Problem wie die anderen Rettungskräfte: Sie kommt mangels Rettungsgasse erst gar nicht zur Unfallstelle durch.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  16. Hallo, Z282,

     

    zu den Drohnen: Kennst Du die Reichweiten, in denen Drohnen aktuell eingesetzt werden können?

     

    Wer soll diese Drohnen denn bedienen und von welchem Standort aus soll dies flächendeckend möglich sein?

     

    Was soll die Drohne bringen, wenn man damit erkennen kann, dass VT weiter an der Unfallstelle vorbeifahren, so dass ein entgegengesetztes Anfahren an die Unfallstelle nicht möglich ist?

     

    Was nutzt ein Rettungshubschrauber an der Unfallstelle, wenn es keine weiteren Rettungskräfte vor Ort gibt, die die Verletzten aus den Fahrzeugen bergen können?

     

    Du bringst hier viele Vorschläge, die in der Theorie ganz schön klingen, in der Praxis, die ich mittlerweile seit knapp 3 Jahrzehnten bestens kenne, nicht oder fast nicht so umzusetzen sind, wie Du es Dir wünscht.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  17. Hallo, Z282,

     

    rein rechnerisch magst Du recht haben, dass der Durchsatz an Fahrzeugen bei drei verengten Fahrstreifen größer ist als bei zwei normal breiten Fahrstreifen mit Standstreifen.

     

    Irgendwann in ferner Zukunft, wenn jeder von selbstfahrenden Fahrzeugen von A nach B transportiert wird, dürfte es dann auch dementsprechend gut funktionieren.

     

    Aktuell sitzt aber noch ein Mensch am Lenkrad und damit kommt es nun mal immer wieder zu unvorhersehbaren Störungen durch Unfälle, Pannen usw. und damit automatisch in vielen Fällen zum kompletten Erliegen des Verkehrs.

     

    In einem Punkt gebe ich Dir allerdings recht: Die von Dir im Video gezeigten Meton - Ports (kannte ich bis dato noch gar nicht) können bei manchen Unfällen im Baustellenbereich tatsächlich eine enorme Erleichterung bringen.

     

    Sie bringen allerdings nichts oder nur sehr wenig, wenn z. B. eine Fahrbahn aufgrund einer Baustelle über mehrere Kilometer gesperrt ist und deshalb der Verkehr auf der anderen Fahrbahn z. B. im 2/2 - System (2 verengte Fahrspuren je Fahrtrichtung) läuft, denn dann hat man erfahrungsgemäß vor Allem bei größeren Unfällen innerhalb kürzester Zeit in beiden Richtungen kilometerlange Staus, durch die kein Fahrzeug durchkommt.

     

    Wie soll man dann Rettungsfahrzeuge an die Unfallstelle bringen?

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  18. Hallo, ZZ82,

    Breitere Fahrstreifen wären allenfalls um den Preis einer Reduktion der Fahrstreifenanzahl zu realisieren. Die damit verbundenen Stauungen in den Zulaufbereichen und die erheblich gesteigerte Gefahr schwerster Auffahrunfälle am Stauende gebieten in der Abwägung in der Regel einen Vorrang der Vermeidung solcher Unfälle (durch Beibehaltung der Fahrstreifenanzahl im Arbeitsstellenbereich) gegenüber einer möglichst reibungslosen Anfahrt zu Einsätzen.

    kannst Du diese Behauptung in irgendeiner Form beweisen?

     

    Beobachte mal gerade in Ballungszentren Autobahnen mit 3 verengten Fahrstreifen und schau mal, wie oft es sich hier staut.

     

    Selbst kleine Unfälle durch Spiegelstreifer führen oft dazu, dass der Verkehr zum Erliegen kommt, weil die Beteiligten einfach auf der Fahrbahn stehen bleiben und warten, bis die Polizei eintrifft, von den vielen Pannen - Fahrzeugen, die für gefährliche Fahrstreifenwechsel anderer VT verantwortlich sind, ganz zu schweigen.

     

    Glaubst Du, dass es hier kein Stauende gibt?

     

    Das Problem ist m. E., dass sich die Verantwortlichen gar nicht trauen, es mal mit zwei ganz normal breiten Fahrstreifen und einem Standstreifen zu probieren und zusätzlich, dass es dann mit Sicherheit unendlich viele ignorante VT gibt, die den Standstreifen nutzen, um schneller vorwärts zu kommen und die dann wieder dafür sorgen, dass man keine Rettungsgasse mehr bilden kann.

     

     

     

    Was mir bislang noch niemand aus dem BOS-Bereich schlüssig erklären konnte ist die Frage, weshalb bei solchen Einsätzen mit absehbar schwieriger Anfahrt nicht von vornherein gegen die Fahrtrichtung angefahren wird (vgl. § 35 Abs. 1 StVO).

    Das ist ganz einfach zu erklären: Bei den wenigsten Unfällen ist die Fahrbahn vor Ort vollständig blockiert und es gibt immer VT, die sich selbst durch Scherbenhaufen den Weg bahnen, um weiterzukommen.

     

    Sollen die Rettungskräfte hier das Risiko eingehen, als Geisterfahrer mit den entgegenkommenden Fahrzeugen zusammenzustoßen?

     

    Aufgrund der fehlenden Rettungsgasse ist es den Kollegen oftmals gar nicht möglich, direkt zur Unfallstelle vorzukommen, um dann eine Vollsperrung einzurichten, damit die Rettungskräfte entgegengesetzt anfahren können, aber wenn es möglich ist, wird es meistens so gehandhabt, wie Du es vorschlägst.

     

     

     

    Eine weitere Möglichkeit besteht in der Nutzung von temporären Schutzeinrichtungen zwischen den Fahrtrichtungen, die alle paar hundert Meter eine Öffnungsmöglichkeit für Einsatzkräfte haben (so daß die Anfahrt nur auf den letzten paar hundert Metern gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung erfolgen muß).

    Eine Spitzenidee, auf die bislang noch niemand gekommen ist. :abwarten:

     

    Es dürfte allerdings mit der Umsetzung hapern, denn die Betongleitwände oder was auch immer dort für die Fahrbahntrennung vorhanden ist, sind meist so schwer und so sehr miteinander verbunden, dass für eine Trennung Spezialfahrzeuge und Spezialgerät erforderlich ist.

     

    Wie bringst Du dieses an den Unfallort, wenn selbst die Rettungskräfte mit ihren Wegerechten nicht durchkommen?

     

    Abgesehen davon: Weißt Du, wie lange es dauert, diese Dinger zur Seite zu räumen?

     

    Meinst Du, man hat bei einem Unfall mit Schwerverletzten die Zeit, erst auf diese Fahrzeuge zu warten?

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

    • Like 1
  19. Hallo, Zöllner,

    Mal einige Fakten des BKA (Quelle: Kriminalität im Kontext der Zuwanderung, Bundeslagebild 2017).

    die Zahlen dieser Statistik sind genauso wenig aussagekräftig, wie die meisten anderen Statistiken.

     

    Es wird nicht aufgelistet, ob es sich um Einmal - oder Mehrfachtäter handelt, ob es sich um Deutsche mit Migrationshintergrund handelt, welche Straftaten hier überhaupt aufgelistet werden usw.

     

    Hallo, andicorsa,

     

    das Argument "sie sind jung, traumatisiert usw." kann ich nicht gelten lassen, denn würdest Du so etwas auch sagen, wenn junge rechte Schläger einen Flüchtling krankenhausreif prügeln oder wenn Du das Opfer eines jungen traumatisierten Messerstechers wärst?

     

    M. E. müsste u. a. unser Ausländerrecht gründlich geändert werden, so dass es möglich wäre, Ausländer, die bewusst und wiederholt Straftaten begehen, auch dann abzuschieben, wenn sie keine Ausweispapiere haben, während die Flüchtlinge und Asylbewerber, die sich schon jahrelang hier aufhalten, die sich integriert haben, Arbeiten oder zur Schule gehen und die keine Straftaten begehen, auch dann die Möglichkeit bekommen sollten, dauerhaft hierzubleiben, wenn sie in ihrem Heimatland nicht mehr verfolgt werden.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

     

  20. Hallo, m3_,

    Allein durch den Blitzer werden die VT unnötig bremsen und beschleunigen. Die Verantwortlichen schnallen es einfach nicht. Die Lösung ist doch eine grüne Welle abgestimmt auf mindestens :70: und eingebettet :60: in der ADAC-Schikane....

    :nolimit:

    klasse Idee (theoretisch :abwarten: )

     

    Du als Fachmann hast doch ganz sicher schon mal Streckenabschnitte mit der grünen Welle über einen längeren Zeitraum beobachtet, oder etwa nicht?

     

    Wenn ja, dürfte Dir sicher aufgefallen sein, dass es dort immer wieder VT gibt, die sich nicht an die Geschwindigkeitsbeschränkungen halten, indem sie diese deutlich über - oder unterschreiten und damit die grüne Welle aushebeln.

     

    Was ist also damit gewonnen? Nix

     

    Dazu kommt, dass auch hier, oder gerade hier, die Geschwindigkeitsbeschränkung überwacht werden müsste, denn wenn innerorts schon 70 erlaubt sind und man genau weiß, dass viele Schlaumeier dann meinen, sie dürften ruhig die Mehrwertsteuer dazurechnen, ist es unerlässlich, hier zu blitzen und dann hat man das gleiche wie oben in Grün, nur mit mehr Unfällen, die dann zu noch mehr Stau und Abgasen führen.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

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