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vule

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  1. Also nochmal für alle ^^ : Der Rechtsanwalt hat gesagt das ich jetzt mehr oder weniger verloren hätte und da könne man nix mehr machen. Es gibt nur die zwei Möglichkeiten: 1. Zahlen 2. 5 Jahre lang einfach ignorieren und durch A durchfahren und hoffen das man nicht erwischt wird^^ aber soweit ich das verstanden habe ist das eher undwahrscheinlich ( Naja außer man fährt nochmal zu schnell oder? Dann werden sie das doch kontrollieren oder? ) Ja und nach 5 Jahren wird dann alles aus den Akten gelöscht und die können dir nichts mehr anhaben
  2. Ok danke für die Infos. Das mit dem Schengen-beitritt von Slowenien hab ich auch nochmal nachgelesen und stimmt alles. Also ich werde es wohl riskieren^^
  3. So hi leute Nun mal zum aktuellen Stand: Ich war beim Rechtsanwalt und er hat gemeint entweder ich zahl die Strafe oder ich riskiere 5 Jahre lang die Fahrt durch Österreich. Das Problem daran ist das ich jedes Jahr nach Kroatien fahre. Also muss ich wenn ich aus Österreich rausfahre durch Slowenien, wo glaube ich kontrolliert wird. Wenn ich über Italien fahren würde wäre es zu großer Zeit- und vor allem Geldverlust. Jetzt ist die Frage Zahlen oder Risiko????^^ Ich kann mich nicht richtig entscheiden... Eigentlich ist es ja noch nie vorgekommen das jemand meinen Ausweis mitgenommen h
  4. ok also wegwerfen^^ Ich habe den Brief jetzt angenommen... und drin steht das ich nicht im recht bin und das ich jetzt keine Berufung mehr einlegen darf außer mit rechtsanwalt.... Naja also jetz hab ich eine neue frage für euch^^ Also wenn ich mich jetzt einfach nicht mehr melde ( ich weiß sowieso nicht was ich denen schreiben soll außer um Berufung einzulegen, was ich ja jetz nicht mehr darf) meint ihr die schreiben dann so nach einer gewissen zeit eine Mahnung oder sowas und erhöhen die Strafe nochmal? ACHJA die strafe wurde schon um 50 Euro erhöht^^ Also meint ihr die erhöhe
  5. so leute ich hätte noch eine frage. Wie wäre es denn wenn ich einfach die Briefe nicht mehr annehmen würde? würdet ihr das machen?
  6. Naja also nach Österreich werde ich erst nächstes Jahr wieder kommen im Sommer um nach Kroatien zu fahren. Dann werden Sie mich schon nicht kontrollieren, hoffe ich mal^^ Also normalerweise liefere ich mir kein rennen in Ö.!!!!! Und @ A-Wolf: Von dem Geld würdest du sowieso nichts sehen
  7. Dankeschön Das heißt also in Österreich ist es noch vollstreckbar also muss ich aufpassen in Österreich wenn ich durchfahre. Können die sowas erkennen wenn die an der grenze oder so kontrollieren????
  8. Also ich habe eine Übertretung gemäß §103(2) Kraftfahrgesetz begangen. Also wollen Sie Geld wegen Verweigerung. Aber soweit ich bis jetzt überall gelesen habe ist das in D nicht exekutierbar oder? Und ich dachte es ist so wenn die aus Österreich zuerst die Strafverfügung schicken und danach erst Lenkerhebung sieht es gut für mich aus weil das ein Fehler von denen ist.
  9. Sorry aber ich kann meinen letzten Beitrag nicht editieren. Hier der vollständige Beitrag: Also zuerst hat es angefangen am 18.09.06 mit einer Strafverfügung. Da sollte ich 255 Euro zahlen (36 km/h zu schnell auf der A 10 bei Zederhaus) dann Lenkerhebung, Beweisaufnahme mit Bild, wieder Lenkerhebung, Strafverfügung, Straferkenntnis und jetzt Übertretung des KFG - Berufung Beitrag zu den Verwaltungskosten sind inzwischen auch dazugekommen 25,50 euro Also mir wird folgendes Vorgeworfen: -die Geschwindigkeitsübertretung also Übertretung der Straßenverkehrsordnung -Übertretun
  10. Also zuerst hat es angefangen am 18.09.06 mit einer Strafverfügung. Da sollte ich 255 Euro zahlen (36 km/h zu schnell auf der A 10 bei Zederhaus) dann Lenkerhebung, Beweisaufnahme mit Bild, wieder Lenkerhebung, Strafverfügung, Straferkenntnis und jetzt Übertretung des KFG - Berufung Beitrag zu den Verwaltungskosten sind inzwischen auch dazugekommen 25,50 euro Ja so ungefähr war das!! Ja das Verfahren wird geleitet von Der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg soweit ich mich nicht täusche. Was mir gerade aufgefallen ist dass dieser letzte Brief wegen der Höhe der Strafe und wegen
  11. Ne habe nur gegen die Strafe selbst berufen. Naja was mich nur sehr verwundert dass die Leute aus Österreich schon mal nach dem Gehalt usw. gefragt haben um die Höhe der Strafe zu bemessen. Habt Ihr denn jetzt irgendwelche konkreten tipps was ich als nächstes machen soll oder wisst Ihr auch nicht so recht weiter?
  12. Na toll.... Nochmal von vorne. Das komische ist nur das ich nicht gegen die Höhe der Strafe berufen habe sondern gegen die Strafe... Jetzt weiß ich wirklich nicht was ich machen soll. Zurück schreiben oder hoffen das die mich in Ruheh lassen?!...
  13. Danke @ A-Wolf und alle anderen natürlich auch Also wenn ich mich jetzt nicht mehr melde ist die Strafe in drei Jahren verjährt??
  14. Ich habe gegen den BGB berufen nicht gegen die Höhe. Ich will jetz nicht zwei jahre lang mit denen hin und herschreiben aber zahlen kommt leider auch nicht in Frage. Irgendwann wird es schon verjähren oder nicht?
  15. Sicher dass die mal aufhören?^^ Und was passiert wenn ich mich nicht mehrh melde?? wisst ihr auch nicht oder? und die verjährungsfrist?
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