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itsme

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  1. übrigens: ich habe bis heute nichts von einem fahrtenbuch gesehen / gehört hehe
  2. wen es interessiert: verfahren wurde eingestellt, führung eines fahrtenbuches wird geprüft. glück gehabt
  3. Hi, es war eine Ordnungswiedrigkeit - sorry hab mich falsch ausgedrückt. Und nein ich hab diesen Fahrer nicht genannt, ich hab niemanden angegeben - wie gesagt ich weiß auch nicht wie die an den Namen gekommen sind....Und derjenige der jetzt den Brief bekommen hat ist aus meinem Verwandtenkreis, ja - er ist aber zu 100% nicht gefahren. (ich halt mich hier immer sehr zurück mit meiner Ausdrucksweise, man weiß ja nie wer mitliest!) @Traffic: was genau heißt bußgeldbescheid? Einfach, dass man irgendwann einen Brief bekommt in dem steht dass derjenige ein Bußgeld zahlen muss? hier geht es ja abe
  4. Hi, Leute ich muss euch was mitteilen ich hab jetzt mal ein schärferes bild angefordert, da man ja "nicht erkennen kann wer gefahren ist". ich hab kein neues bild erhalten, dafür folgendes: Es hat jetzt jmd aus meinem Bekanntenkreis einen Brief von denen bekommen, und der war definitiv NICHT der Fahrer! Wo die auch immer die Personalien herhaben....würde mich mal interessieren. naja im Brief steht, dass ihm die Straftat zur last gelegt wird, er halt Angaben dazu machen soll, Aussage verweigern kann etc....... Wie soll man jetzt vorgehen? Schreiben dass er definitiv nicht gefahren ist u
  5. hallo, du widersprichst dir in meinen augen auch ein wenig. wenn sie 1und1 zusammenzählen dürfen (laut deiner aussage) wozu dann noch die nachbarschaft abklappern? ich habe schon mehrfach geschrieben dass es für einen aussenstehenden UNMÖGLICH ist zu erkennen, wer der drei Geschwister gefahren ist, weil sich alle so ähnlich sehen. Im normalen leben werden die reihenweise verwechselt und dann noch mit dem helm auf! da könenn die zum chef zur sekretärin, zur freundin oder sogar zur eigenen mutter gehn, man sieht nicht wer der 3 das war! aber nur einer hat halt den führerschein
  6. weil sie dann nur vermuten können dass es derjenige war, aber immernoch keinen handfesten beweis haben. ich meine, theoretisch wärs möglich, dass jmd fährt der kein motorrad führerschein hat....
  7. mh alles doch nicht so einfach....... und was wenn von den angegebenen personen nur einer den motorrad-führerschein hat. dürfen die dann 1 und 1 zusammenzählen oder nicht?
  8. ok danke für die Anregung Was passiert denn dann mit den Personen, die ich angebe und nich gefahren sind? Ich mein ich will da niemanden in die Scheisse ziehen.......Bekommen die "nur" Post (was steht da drin?) oder steht dann plötzlich die Polizei bei denen vor der Türe? Und noch ne Frage, wenn es wirklich so ist, dass nach ca 3 Monaten alles verjährt ist sofern kein Name gefallen ist bzw. sie denjenigen nicht ermitteln konnten....Was würde passieren wenn ich ab morgen 3 Monate im Ausland wäre? Rein theoretisch.....? gruss itsme
  9. hallo, man kann nicht erkennen wer gefahren ist, da 3 verdächtige zur auswahl stünden die sich sehr ähnlich sehen. da ändert auch das original bild, welches qualitativ hochwertiger ist, nichts dran. und ja wohnen zusammen
  10. hmm hab jetzt die beweisfotos vorliegen. wie soll ich jetzt am besten vorgehen? um zeit zu schinden nochmal schreiben, dass man nichts erkennen kann und ein schärferes bild anfordern? oder sagen dass man nicht genau erkennen kann wer darauf zu sehen ist? und wann soll ich eigentlich antworten? da steht immer innerhalb einer woche, nach welchem zeitraum wenn ich nicht antworte kann ich davon ausgehen, dass die direkt bei mir vor der tür stehen? oder bekomm ich nochmal paar briefe vorher?
  11. wann ist es denn verjährt? ich weiß, dass es nach 3 monaten ab dem Verstoß in denen nicht ermittelt wurde verjährt ist. Und ein Fahrtenbuch wäre auch nicht schlecht (besser als die Strafe). Da gibts auch so kleine Tricks um das Fahrtenbuch ungültig zu machen...
  12. naja, danke für eure antworten, ist aber leider kaum eine antwort auf meine ursprüngliche frage
  13. nein ich hatte leider kein verspiegeltes visier. glaube aber auch mal hier im forum ein bild gesehen zu haben, dass das überhaupt nichts bringt
  14. Weiss denn keiner Rat? Ich muss denen in den nächsten paar Tagen antworten!
  15. Motorradfleppen? Sie hat keinen Motorradführerschein wenn du das meinst. Das Foto war nicht dabei, das werde ich aber anfordern. Jedoch steht in dem Brief gleich sinngemäß geschrieben, dass sie das nicht sein kann und soll deswegen eine Zeugenaussage machen. Es steht nich dabei, warum sie das nicht sein kann, aber die Polizei wird ja nicht ganz blöd sein und so vermute ich, dass die eben sehen, dass eine männliche Person gefahren ist. MFG itsme
  16. Hallo, ich wurde vor paar wochen unglücklicherweise mit 32 km/h zu schnell in einer 50er zone geblitzt. ich erspare euch zu sagen wie "abzockerisch" die standen (fast genau vor der 100er zone wo wohl jeder beschleunigt...) also: Brief bekommen (haben sich anscheinend das nr. schild notiert), da das Motorrad aber auf eine Dame zugelassen ist und ein Herr gefahren ist, bekommt die Dame (Fahrzeughalterin) nicht die Strafe, sondern soll lediglich eine Zeugenaussage machen (möglichkeit vom zeugnisverweigerungsrecht gebrauch zu machen besteht). Meine Frage: Wie würde die klügste Vorgehensweise a
  17. @Goose also stimmt es generell nicht was ich gehört habe? dass man nur die parkzettel-strafe zahlen muss ud nicht die mahngebühren oder steckt da doch etwas dahinter? @calectra den tip werd ich nächstes mal versuchen :-)
  18. nochmal hallo! ich hab jetzt paar mahnungen bekommen und nun muss ich statt 25€, 51,50€ zahlen. ich habe aber mal gehört, wenn man dann trotzdem nur die gebühren des strafzettels überweist, alles ok sein sollte. hab ich gemacht. heute kommt nach langer zeit ein brief, dass die zahlung noch nicht vollständig eingegangen ist. wenn ich nicht zahle wird eine "Vollstreckungsmasnahme" eingeleitet?! was kann ich tun. MUSS ich wirklich ALLES zahlen?
  19. Falls es jmd interessiert: Ich hab mich auf o.g. Urteil bezogen und wurde darauf verwiesen, dass dieses Urteil nicht maßgebend sei. Soll heißen, ich muss mein Strafzettel wegen Gehwegparken in Höhe von 25€ trotzdem zahlen.....naja ein Versuch war es wert
  20. ich bin verwirrt kann ich mich nicht vielleicht auf folgendes urteil beziehen? http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=33117
  21. Hi, wie wird so eine Indetifizierung vorgenommen? Werden da nur Passbilder eingeschickt oder wird man da vorgeladen?
  22. Hallo! Ich habe mich in einer Wohnsiedlung mit meinem Motorrad auf den Gehweg vor ein Haus gestellt. Vor dem Haus ist ein Parkplatz, allerdings ist dieser immer voll oder für Bewohner des Hauses reserviert. Ich dachte mir nichts und stellte mich samstagsabends auf den Gehweg. Irgendein Bewohner hat sich wohl beschwert, da in der Gegend bestimmt keine Politessen rumlaufen zumindest an so einem tag, um die zeit.... So, als ich nach Hause fahren wollte, hatte ich ein Knöllchen. "Parken auf dem Gehweg länger als 1 Stunde. 25€" 25€?? Spinnen die jetzt total? 50 Mark für Gehweg Parken ohne irgen
  23. *G* Nicht mehr so lustig nach wievielen monaten ist die Klage "verjährt"?
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