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Tuvok

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Everything posted by Tuvok

  1. Bergauf ist imho immer eine unklare Verkehrslage, weil ich jederzeit damit rechnen muss, dass auf der Gegenfahrbahn einer über die Kuppe gebraten kommt.
  2. Schwachsinn. Überholverbotsschild=Überholverbot. Eine durchgezogene Linie heißt lediglich, dass man sie nicht überfahren darf und nicht auf ihr fahren. Bei schmalen Fahrzeugen und breiter Straße kann man dennoch überholen. Er hat sie doch überfahren müssen, um den anderen PKW zu überholen. Wenn er nicht anders den Überholvorgang durchführen konnte, ist das quasi ein überholverbot. Und die durchgezogene Linie wird ja in der Regel nur bei einer Spur pro Richtung angebracht. Bei mehr Spuren pro Richtung macht sie ja keinen Sinn!
  3. Durchgezogene Linie = Überholverbot!! Es ist unüblich im Überholverbot zu überholen, innerorts und ausserorts. Und dass kein Gegenverkehr war, war reine Glückssache!
  4. Na fein, wenn dich die Cops mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern erwischen, und kein Nebel ist, hast du erstmal Pause! Das ist verboten! Und einen einzelnen Linksfahrer kannst du vieleicht damit erschrecken, aber keinen der 3,4,5 oder mehr Fahrzeuge vor sich auch auf der linken Spur hat! Macht doch keinen Sinn. Soll ich dir einen Platz in der Schlange räumen? Warum? Das klingt sehr nach Raser und Nötiger!
  5. Und hier liegt der Fehler: 1. Viel zu schnell 2. Wasserlache nicht erkannt, obwohl diese doch om Scheinwerferlich sicher als Spiegelung zu erkennen war. 3. Spur gewechselt obwohl der Wagen aufschwimmt. Bei Aquaplaning hält man das Lenkrad fest, geht vom Gas, kuppelt aus und dreht auf keinen Fall am Lenkrad! Immer schön geradeaus, bis der Wagen wieder Kontakt mit der Strasse hat. Habe ich jedenfalls in der Fahrschule gelernt: "Beim Auftreten von Aquaplaning darf der Fahrzeugführer auf keinen Fall bremsen oder gar das Lenkrad in eine andere Richtung drehen. Sobald das Fahrzeug wieder Fahrba
  6. In Senken sammelt sich typischerweise bei Regen das Wasser. Da muss man immer mit rechnen.
  7. Diese Unfall-Black-Boxes gibt es schon. In Berlin sind damit schon viele Polizeifahrzeuge ausgestattet. Diese zeichnen aber nur die letzten 30 Sek. vor dem Chrash auf.
  8. Also, von Fußball hast du keine Ahnung! Natürlich bekommt der Foulspieler die Karte, auch wenn er sich selbst dabei verletzt.
  9. die frage hab ich auch!! kann uns einer helfen??? gruß Läuft nicht. Aber es gibt dafür Overlays Schaut ihr hier!
  10. Wenn dort die GoPal Version ME 3.0 installiert ist, wird das Speedlimit nicht unterstützt.
  11. Tuvok

    Unfall Mit Kind

    Also, ich hab noch nie gehört, dass zu einem aktuellen Unfall ein Gutachter geholt wurde. Wo kommen wir denn dahin? Die Polizei dokumentiert den Unfall und fertig! Mit diesen Angaben kann der Gutachter dann sein Gutachten erstellen. Der würde auch nix anderes machen als die Polizei.
  12. Ein Sports Utility Vehicle (SUV, grammatikalisch korrekt: Sport Utility Vehicle) ist ein Pkw mit ähnlichem Fahrkomfort wie eine Limousine, jedoch erhöhter Geländegängigkeit und optischen Anklängen an Geländewagen.
  13. Da scheinst du noch einen Zahn zugelegt haben, um noch über die gelbe Ampel zu kommen. Kein Wunder, dass sie dich geschnappt haben!
  14. Also, wer Innerorts statt 50 fast 100 fährt, ist nicht wirklich zum Führen eines Kfz geeignet!!
  15. Mache es so: Um unseren Kundensupport anzurufen, verwenden Sie bitte unsere in der Online-Hilfe angegebenen Kontaktdaten. 1. Rufen Sie die Online-Hilfe auf. 2. Tippen Sie als Suchtext Telefonnummer ein. 3. Klicken Sie auf GO. 4. Sie sehen nun alle Telefonnummern in der Antwort zur Frage "Wie kann ich mich mit Ihrer Support Abteilung in Verbindung setzen".
  16. in my humble opinion (meiner bescheidenen meinung nach)
  17. öhm, sag mal ... warum würdest Du da 50 km/h fahren ? Du bist doch bei der Einfahrt in das Parkhaus an einem Schild vorbeigekommen ? Ist das jemals wieder aufgehoben worden ? und komm mir jetzt nicht mit dem Argument "draussen" gilt , denn draussen gilt Also, wenn Du Dich schon dran erinnern kannst, dass draussen eine andere Geschwindigkeit gilt als drinnen ... dann solltest Du Dich auch daran erinnern können, das draussen ist. Genial, da bin ich nicht drauf gekommen! Hast natürlich Recht! wurde nicht aufgehoben! Nun bricht die Argumentation von Jones zusammen! Warum gilt
  18. Darüber darf man nachdenken! Aber da ist die Polizei nicht der Ansprechpartner, und diese versuchst du hier anzupinkeln. Diese setzt nur den gesetzlichen Auftrag um, die Einhaltung der StVO zu überwachen! nicht mehr und nicht weniger. Was hat das mit Abzocke zu tun? Halte dich einfach an die Vorschriften und suche nicht immer ne Ausrede wie:" Hab ich vergessen, dass das ne war, ich brauche alle 5M einen Hinweis, wie schnell ich fahren darf. Und überhaupt, alle fahren schneller, warum ich nicht auch! Oder da kann man aber schneller fahren!" Alles blabla. Das ist ne und basta!!
  19. Hast du keine Augen, die das 30 Schild sehen? Na dann haben sie dich zu recht erwischt! Und dann schnell zum Sehtest!
  20. Herrlich das deutsche Gesetz falls das stimmt: Wenn man also _denkt_, dass einer luegt, dann darf man den auch schon wegsperren. Wunderbar! Eroeffnet wieder ganz neue Moeglichkeiten. Nein, nur wenn die Aussage komplett verweigert wird. Ein Zeuge muss Aussagen. Klar, ein Zeuge muss aussagen, aber.........und hier liegt die Krux, wer nicht aussagen möchte, muss sich nur an bestimmte Formulierungen halten, die da wären: " Tut mir leid, das ist mir nicht erinnerlich ". Sich nicht " erinnern " zu können, ist nicht strafbar, erfüllt nicht den Tatbestand des Meineides und ist auch nicht mit
  21. Herrlich das deutsche Gesetz falls das stimmt: Wenn man also _denkt_, dass einer luegt, dann darf man den auch schon wegsperren. Wunderbar! Eroeffnet wieder ganz neue Moeglichkeiten. Nein, nur wenn die Aussage komplett verweigert wird. Ein Zeuge muss Aussagen.
  22. Das genau ist das Problem, halten alle dicht sind sie auf der sicheren Seite. Wenn alle von Anfang an verschlossen waren wie eine Auster und haben keine Aussage zur Sache gemacht, gibt´s auch für den Richter nichts zu hebeln. Man kann´s nur hoffen , schließlich wissen ja alle, das sie rasiert werden wenn einer plappert. Den Tatbestand des Meineides gibt es doch erst dann, wenn der Zeuge eine Aussage gemacht hat - nach mehrmaliger Belehrung bei dieser Aussage bleibt und danach vereidigt wird. Stellt sich im nachhinein heraus, das er die Unwahrheit gesagt hat, ist es ein Meineid. Wenn ab
  23. Aber erst nach der schriftlichen Begründung, kann ich überlegen, was ich unternehme. Die Begründung im mündlichen Urteil ist nicht wortwörtlich mit der schriftlichen. Diese ist ausführlicher und darauf kommt es an.
  24. Genau dass meine ich. Erst wenn es zugestellt ist, beginnt die Frist für die Einlegung eines Einspruchs.
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