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Tuvok

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Everything posted by Tuvok

  1. hoffentlich auch von keinem der zu schnell fährt? Genau! Wenn der wegen zu schnellfahrens angehalten wird und ich dadurch meinen Termin/Flugzeug verpasse, wäre ich ganz schön sauer. Wegen meinereiner muß kein Taxifahrer zu schnell fahren, ich mache mich rechtzeitig auf den Weg!
  2. Ne, ich blas ja regelmäßig, daher kenne ich die Werte aufm Off. Tester Man "trinkt sich an die 0,5er Grenze ran", tut also genau das, was die von der Gegenseite verhindern wollen, weshalb sie einem "offiziell" die Messwerte auch nicht unter die Nase halten. Sicher merke ich nach Bier X eine Einschränkung der Reaktionsfähigkeit. Grundsätzlich ist fakt, das Generationen von Autofahrern mit bis zu 0,8 fahren durften und nur die wenigsten sich tot gefahren haben. Auch ist fakt, dass statistisch die Meißten tödlichen ! Unfälle mit deutlich höheren Promille Werten passieren, das fahren mit 0,5 a
  3. Hat doch keiner behauptet. Es geht darum, dass bei der Verfolgung eines Verkehrsünders die Polizei auch dichter auffahren kann. So ist doch m3s Vorwurf, dass sich der Vorausfahrende dadurch proviert fühlen könnte, seinerseits zu dich auf den nächsten aufzufahren (liest man hier doch immer wieder zur Rechtfertigung, dass man dadurch "gezwungen war, schneller zu fahren ) Ausserdem fahren die Videocops meist in der rechten Spur und ziehen erst bei einem Raser auf die linke Spur um hinter ihn zu kommen um die Messung zu beginnen. Anders macht es ja keinen Sinn.
  4. Ein Polizeifahrzeug im Einsatz muß sich nicht an die Verkehrsregeln halten, wenn dies für den Einsatz erforderlich ist, solange er niemand behindert.
  5. Manchmal steht der Blitzer auch nicht sofort erkennbar, weil getarnt. Da gibt es viele Möglichkeiten.
  6. Der Halter besitzt nach Angaben der Polizei mehre PKW, die er gegen Geld verleiht. Die Polizei hält den Halter vorerst für unschuldig. Auch soll er den Fahrer benannt haben. Dieser ist jedoch verschwunden. Das muss man erst weitere Ermittlungen abwarten.
  7. Der Spruch "in dubio pro reo" ist keine Rechtsnorm. Wiki führt hierzu aus: Der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ ist keine Beweisregel, sondern eine Entscheidungsregel. Der Satz sagt dem Richter nicht, wann er Zweifel haben muss, sondern nur, wie er zu entscheiden hat, wenn er Zweifel hat. Der Richter muss von mehreren möglichen Schlussfolgerungen aus der Beweisaufnahme nicht die dem Angeklagten günstigste wählen, da der sog. "Grundsatz der freien Beweiswürdigung" gilt, das heißt, dass das Gericht jedem einzelnen Beweis frei eine Bedeutung zumessen darf. Wenn das Gericht von einer dem
  8. Da du mit Herr XXX angeredest wurdest, hat da jemand die Textbausteine verwechselt. Das kann die Behörde sicher heilen. Aber das wissen unsere Spezialisten sicher besser.
  9. Bei Sommerzeit in Deutschland gilt GMT + 2 (Stunden), bei Winterzeit GMT +1 Die meisten elektronischen Geräte mit Uhrzeit und Datum benutzen den Begriff GMT. Auf die Berechnung in der Messskizze hat das keinen Einfluß.
  10. Erstmal das Bild abwarten, wie Hartmut schon schrieb. Wenn du gut zu erkennen bist, wovon ich ausgehe, und die Firma weiter behauptet, nicht zu wissen wer gefahren ist, kann es sein, dass die Polizei in der Firma auftaucht und versucht den Fahrer anhand des Bildes zu ermitteln. Der Anwalt kann noch nichts tun, was sollte er auch machen? Ich glaube, diesmal bist du fällig. Dreimal redet man sich mit diesen Tricks nicht raus. Die sind ja nicht blöde.
  11. Bei einer Radarmessung muß aber damit gerechnet werden, dass diese vorher erkannt wird und der Fahrer deshalb abbremst! Später behauptet er dann, er sei ja nach GPS nur xxx gefahren, oder wie hier behauptet wird, er sei niemals mehr als 85 gefahren, aber im nächsten Beitrag zugibt, er habe aus Angst beschleunigt! Da könnte auch ein GPS nicht seine Angaben bestätigen. Nur darum ging es mir. Dass das GPS genauer ist als ein Tacho ist schon klar! Bei einer Radarmessung muß aber damit gerechnet werden, dass diese vorher erkannt wird und der Fahrer deshalb abbremst! Später behauptet er dann, er s
  12. Nee, noch nicht. Wäre aber mal interessant, die Werte zu vergleichen. Werde ich bei passender Gelegenheit machen. Das kann aber nur bei einer konstanten Geschwindigkeit möglich. Wenn sich der PKW in der Beschleunigung oder beim Abbremsen befindet, reagiert das GPS nur verzögert, da die Daten in der Regel nur im Sekundenabstand abgeglichen werden. Wenn in dieser Phase der Blitz oder der Laser ankommt, ist die GPS-Anzeige wertlos. Hab es Heute selbst mal getestet. Das kann bei sehr zügigem Beschleunigen bis zu 10 KmH ausmachen, die das Navi-GPS dann nachhinkt.
  13. Wie jetzt, wenn dir ein Auto bei Tempo 50 mit ca. 1- 2 autolängen abstand hinterherfährt, bekommst du Panik und beschleinigst? Was wäre wenn er mit diesem Abstand hinter dir geblieben wäre, hättest du dann weiterbeschleunigt? Dann komm mal in eine Großstadt, da ist ein solcher Abstand zB. im Berufsverkehr üblich, sogar auf der Stadtautobahn bei höherem Tempo. Bei so einer Reaktion kann ich mir gut vorstellen, dass du auf 100 gekommen bist! Da wäre eine Nachschulung für dich garnicht unangebracht! Und erkläre mir mal, was für einen Grund die Polizeibeamten haben sollten, dich fälschlich zu bes
  14. Die Ortschilder (Eingang/Ausgang) müssen rechts stehen; wenn es möglich ist, sind sie auch auf der linken Seite anzubringen.
  15. Dich haben nur die Schilder in deiner Fahrtrichtung zu interessieren, also die am rechten Fahrbahnrand.
  16. Es reicht doch, bei Rot/Gelb den Motor zu starten, dann komme ich meist eher in die Puschen als mein Fordermann, also muss ich dann warten, bis der nun mal losfährt!
  17. Die LOB gilt für alle Angestellten im ÖD und ist im Tarifvertrag TVöD verankert. Nur über die Umsetzung wird noch verhandelt.
  18. Das ist richtig, nennt sich LOB (Leistungsorientierte Bezahlung). Nur weiß bisher keiner, nach welchen Kriterien die Bezahlung erfolgen soll. So wird halt der dafür gedachte Betrag (1 % der Lohnsumme) einfach mit der Gießkanne an alle Angestellten ausgezahlt.
  19. Starkes Fremdwort aus der Medizin, was aber zu deinem Anliegen hier nicht angebracht ist! Wie hast du das denn ergooglet? Du mein sicher typisch oder so. Was auch daneben ist, denn wer hier solche Spielchen teibt, wird schon mal nicht ganz so ernst genommen. Was aht das mit Spiesser zu tun?
  20. Kostet den VA auch keine 2 Min.! Er liest den Brief, löst Textbaustein a, b,c aus (Einspruch unbegründet) und ab dafür zum Ausdruck in der Poststelle und automatischer Versand an dich, fertig!
  21. Ich sehe dich da bald einen Monat auf dem Fahrrad oder mit dem ÖPNV unterwegs. Und die Polizei wird auch künftig ein Auge auf euch beide haben. Also künftig immer schön nach der StVO fahren.
  22. Wenn auf dem Foto ein jüngerer Mann oder eine junge Frau zu sehen, und dann deine Mutter angibt, sie sei gefahren, werden sie das nicht glauben. Dann wird im Familienumfeld ermittelt!
  23. Die Bilder sind wirklich gut. Diese Passfotoanlage hat in 10/2006 ein Foto von mir geschossen! Die in MeckPom drucken sogar noch eine Auschnittsvergrößerung des Fahrer mit auf den AB und man konnte mich trotzdem eindeutig erkennen. Da kommt man mit Alberto nicht raus.
  24. Da fehlt noch ein Fragepunkt! Es gab Zeiten, da war der Erste Hilfe Kurs noch nicht eingeführt! Zu diesen Zeiten (1967) hab ich meinen Führerschein gemacht.
  25. Wenn da keine Chance besteht raus zu kommen, zahlt auch die Rechtsschutz nicht, nur die Erstberatung durch den Anwalt!
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