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Tuvok

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Posts posted by Tuvok

  1. Aus der "BZ" vom 2.1.09:

    Bei drohendemFührerscheinentzug nach 18 Punkten in Flensburg können Betroffene nicht mehr auf Zeit spielen. Bisher war es möglich, Widerspruch einzulegen und dadurch die Rechtskraft der Ahndung eines Verstoßes so lange hinauszuzögern, bis alte Punkte in der Verkehrssünderkartei abgebaut waren.

    Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig, AZ 3 C 3.07, 3 C 21.07; 3 C 34.07, ist nun der Tag des Verstoßes entscheidend. Damit werde auch für Klarheit beim Punkte-Abbau gesorgt. Für die gesetzliche Moglichkeit, Punkte mit Seminaren und Beratung zu reduzieren ist ausschlaggebend, wann die Verstöße begangen wurden und nicht, wann deren Ahndung rechtskräftig wurde.

  2. Mir ist vor 2 Wochen etwas selten dämliches passiert... bin mit 2 versch. Autos in ca. 150km voneinander entfernten Städten AM SELBEN TAG geblitzt worden..

    und zwar einmal mit 52zuviel (hab schon den brief, 150+28 euro, 1 punkt, 1 monat fahrverbot) und dann in der 30er Zone mit 70+.

    Da kam heute der brief mit foto und einer anhörung..

    Ich bin vorher noch nie auffällig geworden und auch noch studentin, kriege bafög und weiß nicht, wie ich das alles bezahlen soll..

     

    wie komme ich da heil wieder raus?

    Wer ist Halter dieser Autos? In ner 30er Zone mit 70+ (also über Tacho 100????) Das ist heftig.

  3. Sorry,

     

    stimmt die Sache ist verjährt. Es gilt allerdings doch der Erlass des BGB, aber er muss dann auch binnen 2 Wochen zugestellt sein, um die Verjährung zu unterbrechen. Dies ist nicht geschehen, somit müsste die Sache verjährt sein.

    Wie gesagt, wenn allerdings schon einmal eine Anhörung innerhalb der 3 angeordnet wurde, dürfte doch noch keine Verjährung eingetreten sein.

     

    MfG

    Es wurde ja gegen Heini123 ermittelt, das dürfte die Verjährung unterbrochen haben.

  4. Naja... die Minute anhalten reißt jetzt meinen Zeitplan nicht auseinander :unsure:

     

    Das einzigste, was ich eben halt befürchten würde, wäre Beamtenbeleidigung, wenn es einer überhaupt war. Aber er hat weder Beweise noch Zeugen. Ich bin ja nicht geblitzt worden.

     

    MICH KOTZT ES NUR EINFACH AN, dass 50m vor Ortsausgang abgezockt wird!!!

    Da ist noch nicht mal ne Schule oder etwas, was zu "beschützen" wäre! Links Zaun und rechts Wald...

    Allgemein auf dieser Strecke geht das nur so... da wird selbst in der 100er Zone geblitzt auf einer gut ausgebauten, doppelspurigen Straße. Wo jeder mal nen LKW mit 120 oder so überholt.

    Im deutschen Strafrecht ist die Beamtenbeleidigung – entgegen einem weit verbreiteten Irrglauben – kein eigener Tatbestand, da ein Beamter im Rechtssystem nicht besser gestellt ist als ein anderer Staatsbürger. Es handelt sich um eine „normale“ Beleidigung gemäß § 185 StGB.

  5. Ist dieses Halteverbotsschild gültig? Der obere Pfeil nach links ist hellblau übermalt oder überklebt. Gilt es nun in beide Richtungen

    oder nur nach links. Steht vor meiner Haustür vor einer Baustelle.

    Was meinen die :unsure: dazu? Würden sie mich abschleppen lassen, wenn ich links davor parke?

    http://www.wolk.de/blaetter/GIF60/535711.jpg

  6. 'n tolles Motorhaubenemblem hat dein Bekannter..... :sneaky:

    Sehr merkwürdig. Das passt doch überhaupt nicht zum Winkel. Selbst wenn es so aufgemalt wäre, dass das Zeichen aus dem Winkel senkrecht aussehen würde, fällt immer noch auf, dass die Spitze schon auf der Windschutzscheibe ist ...

    Also das Zeichen ist auf jeden Fall nachträglich in das Foto gelangt oder habt ihr das etwa in echt vorne ans Auto montiert? :unsure:

    Vielleicht soll es das gemessene Kfz markieren, das würde Sinn machen.

  7. Was ist für dich erhebliche Entfernung der Wohnbebauung? Nur weil sie teilweise einen breiteren Bürgersteig haben?;) Also ich möchte wegen dem Verkehrslärm in beiden

    Strassen nicht wohnen!!!!! Beide sind erheblich befahrene Ausfallstrassen (Spandauer Damm) bzw. Hauptverkehrsstrassen mit

    mind. 30.000 Kfz pro Tag. Da ist mehr als 50 KmH mehr als genug, wenn man sie überhaupt fahren kann. :nick:

  8. Die Verfolgungsverjährung im Ordnungswidrigkeitenrecht ist insbesondere im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten wegen der Vielzahl der geahndeten Verstöße von besonderer Bedeutung. Die Verjährungsfrist beträgt, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt, gemäß § 31 Abs. 2 OWiG:

     

    drei Jahre bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als fünfzehntausend Euro bedroht sind,

    zwei Jahre bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als zweitausendfünfhundert bis zu fünfzehntausend Euro bedroht sind,

    ein Jahr bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als eintausend bis zu zweitausendfünfhundert Euro bedroht sind,

    sechs Monate bei den übrigen Ordnungswidrigkeiten.

    Ein besonderer Fall, in dem das Gesetz etwas anderes bestimmt, ist § 26 Abs. 3 StVG. Bei einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG (d.h. bei Verstößen gegen die StVO und StVZO) beträgt die Verfolgungsverjährung drei Monate.

    Unter bestimmten Voraussetzungen ruht die Verfolgungsverjährung (§ 32 OWiG).

     

    Die Verfolgungsverjährung kann durch Maßnahmen nach § 33 OWiG unterbrochen werden. Nach einer Unterbrechung läuft die Verjährungsfrist neu. Die Unterbrechung der Verfolgungsverjährung kann durchaus aus Handlungen der Behörde bestehen, die dem Betroffenen nicht zur Kenntnis kommen. Daher ist immer eine Einzelfallprüfung, möglichst durch Akteneinsicht, geboten.

  9. Das kommt auf den Gehweg an. Hier in Berlin gibt es Straßen, da ist es so gefährlich zu fahren, dass die Polizei extra empfiehlt, die überbreiten Gehwege zu benutzen. :)

    Hier im Schloßpark in Charlottenburg lebt man sehr gefährlich als Spaziergänger im Park. Weicht man einem wild klingelnden Radfahrer aus wird man mit Sicherheit von einem Jogger angerempelt. Macht keinen Spaß mehr, dort an Wochenenden spazieren zu gehen! :rolleyes:

  10. 2. wenn jemand aufgrund eines Blitzers (letztlich war ER zu schnell!!!) eine solche Reaktion zeigt, dann möchte ich diesen Zeitgenossen nicht erleben, wenn ihm z.B. jemand vor die Nase fährt, wenn er es eilig hat. Charakterlich absolut ungeeignet zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr => Pappe nicht nur lochen, sondern gleich stanzen.

     

    Hat das auch Gültigkeit für grün / weiße Fz. die igO mit 150 km/h unterwegs sind, oder sind die Führer dieser Fz, charakterlich geeigneter zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ? :rolleyes:

    Was willst du uns mit diesem Blödsinn eigentlich sagen??? :)

  11. Wäre es dir lieber, wenn man ihm diese Möglichkeit nicht geben würde?

    Nein, es wird aber Schindluder damit getrieben. Im Prinzip müßte sofort ein allgemein bekannter Spruch kommen: alles was sie jetzt sagen, kann gegen sie verwendet werden. Da würden einige VT aufwachen und sich nicht um Kopf und Kragen reden.

    Aber sag mir lieber, ob das Format vom VOX-Vierteiler Dir nun passabel war?

    :rolleyes:

    Werter m3, dir dürfte doch bekannt sein, dass es die "Miranda-Warnung" nur im amerikanischen Recht gibt und zwar seit 1966.

    Du schaust zuviel Krimis! :)

    In Deutschland braucht ein Polizist demVerdächtigen nur mitteilen, welcher Tat er beschuldigt wird und es ihm freisteht,

    sich zu der Sache zu äußern. Sie haben die Freiheit, mit welchen Worten sie den Angehaltenen über diese Tatsachen belehren.

    Und das sollte auch reichen. Entweder er nimmt dazu Stellung oder er lässt es sein!

  12. Es gibt keine "Spielstraßen"! Verkehrsberuhigte Zone nennt man das!

    Verkehrsberuhigter Bereich nennt man das, Herr Oberlehrer.

     

    Ich mache dies, auch wenn ich andere wütende Autofahrer hinter mir habe!

    Das passt.

     

    Wer hier schneller erwischt wird, hat Pech gehabt, da gibt es keine Ausrede, wie :ich hatte einen Grund, oder die Strasse war ja leer! Es kann ja immer einer auf die Strasse treten, dieser muß damit nicht rechnen, dass da jemand sich nicht an die Regeln hält. ;) Wenn du den umfährst, bist du immer schuld.

    Blablablubb, uah, Angst, Kinder, Tod, Gefahr zum gefühlt 7 Millionsten Mal. :blink:

    :sneaky: Sehr niveauvoll dieser Beitrag, aber man ist ja nix anderes von dir gewöhnt!

  13. Es gibt keine "Spielstraßen"! Verkehrsberuhigte Zone nennt man das! Da habenFußgängänger und auch Kinder absoluten Vorrang. Die können da mitten auf der Fahrspur rumspazieren und du musst halt gegebenenfalls eben auch anhalten! Da fährt man halt nur im ersten oder zweiten Gang mit Standgas durch! Ich mache dies, auch wenn ich andere wütende Autofahrer hinter mir habe!

     

    Wer hier schneller erwischt wird, hat Pech gehabt, da gibt es keine Ausrede, wie :ich hatte einen Grund, oder die Strasse war ja leer! Es kann ja immer einer auf die Strasse treten, dieser muß damit nicht rechnen, dass da jemand sich nicht an die Regeln hält. :rolleyes: Wenn du den umfährst, bist du immer schuld.

  14. Also, ich lese hier im Forum von 99% der Betroffenen, die bei einer Geschwindigkeitsübertretung erwischt werden, behaupten, das stimme alles nicht, ein Beweis muß her, die Polizisten sind eh alles Betrüger, die "Quoten" erfüllen müßten, den Leuten was andichten, weil sie Masochisten sind und sich damit befriedigen, die lügen, was das Zeug hergibt! :rolleyes:

     

    Diese Polizisten haben einen Amtseid geschworen! Ich halte diese für gäubwürdiger, als die vielen Erwischten hier im Forum!

     

    Es werden ja auch Messungen mit geeichten Geräten angezweifelt, nur um nicht zugeben zu müssen, klar war ich zu schnell aber ich ignoriere die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, weil ich mit meiner immensen Fahrpraxis von 2-7 Jahren mündig bin und selbst entscheide, wie schnell ich fahre !! Und wenn ein Richter dem Polizisten mehr glaubt wird getönt: bääh, der ist senil, hat keine Ahnung und Polizisten wird eh mehr geglaubt als mir armen unschuldigen VT.

     

    Versuchen da mit allen Mitteln raus zu kommen steht jedem zu, aber man muß dann auch akzeptieren, wenn man mit seinen windigen Argumenten nicht durchkommt. Und wenn an dem negativen Urteil dann auch mal eine Existenz hängt, kann ich nur sagen: Pech gehabt, war seine Entscheidung, hat ihn keiner gezwungen zu schnell zu fahren!

  15. Genau! Wenn der wegen zu schnellfahrens angehalten wird und ich dadurch meinen Termin/Flugzeug verpasse, wäre ich ganz schön sauer. Wegen meinereiner muß kein Taxifahrer zu schnell fahren, ich mache mich rechtzeitig auf den Weg! :vogelzeig::)

     

    und wenn er nicht angehalten wird und trotzdem zu schnell fährt? :blink:

    Solange er mich dabei nicht gefährdet, wie dichtes auffahren und solche Spielchen, ist das seine Sache! Er wird dann eventuell geblitzt! Ansonsten, ich bezahle ihn und bestimme im Zweifel, wie schnell er zu fahren hat! :vogelzeig:

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