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Tuvok

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Everything posted by Tuvok

  1. Da unsere PKW linksgelenkt sind, kann es beim Ausparken zu gefährlichen Situationen kommen, da der Linksparker erst sehr spät Einblick in den Richtungsverkehr hat.
  2. Fahrzeuge, die entgegen der Fahrtrichtung parken, vermitteln den Eindruck, man befinde sich in einer Einbahnstraße. Dies führt unnötig zu Irritationen. Zum anderen kann es beim Ausparken schnell zu gefährlichen Konfrontationen mit dem Gegenverkehr kommen.
  3. Sorry, falscher Thread. Beitrag wurde inzwischen verschoben. MOD In dem Thread war ein Beitrag den ich in einen eigenen Thread verschoben habe http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...st&p=617504 Der Beitrag von Tuvok hat sich da zeitlich überschnitten und ist einsam, ohne Zusammenhang dort gestanden. /MOD
  4. Mindestens 300 SFR Geldbuße plus 1 Monat Führerscheinentzug.
  5. Aus der "BZ" vom 2.1.09: Bei drohendemFührerscheinentzug nach 18 Punkten in Flensburg können Betroffene nicht mehr auf Zeit spielen. Bisher war es möglich, Widerspruch einzulegen und dadurch die Rechtskraft der Ahndung eines Verstoßes so lange hinauszuzögern, bis alte Punkte in der Verkehrssünderkartei abgebaut waren. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig, AZ 3 C 3.07, 3 C 21.07; 3 C 34.07, ist nun der Tag des Verstoßes entscheidend. Damit werde auch für Klarheit beim Punkte-Abbau gesorgt. Für die gesetzliche Moglichkeit, Punkte mit Seminaren und Beratung zu reduzieren ist a
  6. Wenn das Lasermeßgerät eine Störung anzeigt, warum hält die Polizei dann den Autofahrer nicht wegen Verdacht der Benutzung eines Antilasers an? Noch ne Frage, wie will man einen Laser (Lichtimpuls) mittels eines Funksignals stören?
  7. Wer ist Halter dieser Autos? In ner 30er Zone mit 70+ (also über Tacho 100????) Das ist heftig.
  8. Bei einer Videoaufzeichnung wird nicht geblitzt! Auch dein Hintermann wird erfasst worden sein. Aber das hilft dir ja bei deinem Abstandsvergehen nicht.
  9. Es wurde ja gegen Heini123 ermittelt, das dürfte die Verjährung unterbrochen haben.
  10. Nur weil einige Autofahrer so dumm sind und ihren Gasfuß bis zum Ortsende nicht stillhalten können, ist das Blitzen dort legal. Ist doch bekannt, dass dort gerne geblitzt wird. Wenn alle erst ab Ortsende beschleunigen würden, könnten sich die mit ihrem Blitzer den A***** wundsitzen.
  11. Im deutschen Strafrecht ist die Beamtenbeleidigung – entgegen einem weit verbreiteten Irrglauben – kein eigener Tatbestand, da ein Beamter im Rechtssystem nicht besser gestellt ist als ein anderer Staatsbürger. Es handelt sich um eine „normale“ Beleidigung gemäß § 185 StGB.
  12. Das nächste Halteverbotsschild (20m entfernt) hat nur den Pfeil nach links! Er müsste dann doch auch in beide Richtungen vorhanden sein.
  13. Ist dieses Halteverbotsschild gültig? Der obere Pfeil nach links ist hellblau übermalt oder überklebt. Gilt es nun in beide Richtungen oder nur nach links. Steht vor meiner Haustür vor einer Baustelle. Was meinen die dazu? Würden sie mich abschleppen lassen, wenn ich links davor parke? http://www.wolk.de/blaetter/GIF60/535711.jpg
  14. Sehr merkwürdig. Das passt doch überhaupt nicht zum Winkel. Selbst wenn es so aufgemalt wäre, dass das Zeichen aus dem Winkel senkrecht aussehen würde, fällt immer noch auf, dass die Spitze schon auf der Windschutzscheibe ist ... Also das Zeichen ist auf jeden Fall nachträglich in das Foto gelangt oder habt ihr das etwa in echt vorne ans Auto montiert? Vielleicht soll es das gemessene Kfz markieren, das würde Sinn machen.
  15. Was ist für dich erhebliche Entfernung der Wohnbebauung? Nur weil sie teilweise einen breiteren Bürgersteig haben? Also ich möchte wegen dem Verkehrslärm in beiden Strassen nicht wohnen!!!!! Beide sind erheblich befahrene Ausfallstrassen (Spandauer Damm) bzw. Hauptverkehrsstrassen mit mind. 30.000 Kfz pro Tag. Da ist mehr als 50 KmH mehr als genug, wenn man sie überhaupt fahren kann.
  16. Die Verfolgungsverjährung im Ordnungswidrigkeitenrecht ist insbesondere im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten wegen der Vielzahl der geahndeten Verstöße von besonderer Bedeutung. Die Verjährungsfrist beträgt, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt, gemäß § 31 Abs. 2 OWiG: drei Jahre bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als fünfzehntausend Euro bedroht sind, zwei Jahre bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als zweitausendfünfhundert bis zu fünfzehntausend Euro bedroht sind, ein Jahr bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im
  17. Hier im Schloßpark in Charlottenburg lebt man sehr gefährlich als Spaziergänger im Park. Weicht man einem wild klingelnden Radfahrer aus wird man mit Sicherheit von einem Jogger angerempelt. Macht keinen Spaß mehr, dort an Wochenenden spazieren zu gehen!
  18. Die schlimmsten Anti-Raucher-Agitatoren waren früher selber starke Raucher. "Echte" Nichtraucher sind da wesentlich toleranter, habe ich feststellen können.
  19. Hat das auch Gültigkeit für grün / weiße Fz. die igO mit 150 km/h unterwegs sind, oder sind die Führer dieser Fz, charakterlich geeigneter zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ? Was willst du uns mit diesem Blödsinn eigentlich sagen???
  20. Nein, es wird aber Schindluder damit getrieben. Im Prinzip müßte sofort ein allgemein bekannter Spruch kommen: alles was sie jetzt sagen, kann gegen sie verwendet werden. Da würden einige VT aufwachen und sich nicht um Kopf und Kragen reden. Aber sag mir lieber, ob das Format vom VOX-Vierteiler Dir nun passabel war? Werter m3, dir dürfte doch bekannt sein, dass es die "Miranda-Warnung" nur im amerikanischen Recht gibt und zwar seit 1966. Du schaust zuviel Krimis! In Deutschland braucht ein Polizist demVerdächtigen nur mitteilen, welcher Tat er beschuldigt wird und es ihm freisteht, sich zu
  21. Verkehrsberuhigter Bereich nennt man das, Herr Oberlehrer. Das passt. Blablablubb, uah, Angst, Kinder, Tod, Gefahr zum gefühlt 7 Millionsten Mal. Sehr niveauvoll dieser Beitrag, aber man ist ja nix anderes von dir gewöhnt!
  22. Es gibt keine "Spielstraßen"! Verkehrsberuhigte Zone nennt man das! Da habenFußgängänger und auch Kinder absoluten Vorrang. Die können da mitten auf der Fahrspur rumspazieren und du musst halt gegebenenfalls eben auch anhalten! Da fährt man halt nur im ersten oder zweiten Gang mit Standgas durch! Ich mache dies, auch wenn ich andere wütende Autofahrer hinter mir habe! Wer hier schneller erwischt wird, hat Pech gehabt, da gibt es keine Ausrede, wie :ich hatte einen Grund, oder die Strasse war ja leer! Es kann ja immer einer auf die Strasse treten, dieser muß damit nicht rechnen, dass da jema
  23. Also, ich lese hier im Forum von 99% der Betroffenen, die bei einer Geschwindigkeitsübertretung erwischt werden, behaupten, das stimme alles nicht, ein Beweis muß her, die Polizisten sind eh alles Betrüger, die "Quoten" erfüllen müßten, den Leuten was andichten, weil sie Masochisten sind und sich damit befriedigen, die lügen, was das Zeug hergibt! Diese Polizisten haben einen Amtseid geschworen! Ich halte diese für gäubwürdiger, als die vielen Erwischten hier im Forum! Es werden ja auch Messungen mit geeichten Geräten angezweifelt, nur um nicht zugeben zu müssen, klar war ich zu schnell a
  24. und wenn er nicht angehalten wird und trotzdem zu schnell fährt? Solange er mich dabei nicht gefährdet, wie dichtes auffahren und solche Spielchen, ist das seine Sache! Er wird dann eventuell geblitzt! Ansonsten, ich bezahle ihn und bestimme im Zweifel, wie schnell er zu fahren hat!
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