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Goose

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Posts posted by Goose

  1. Nachdem ich mich die letzten drei Monate darauf beschränkt habe, hier quer zu lesen und meine aktive Teilnahme an diesem Forum drastisch eingeschränkt habe, muss ich feststellen, dass das wohl die richtige Entscheidung war.

     

    Ich muss leider sehen, dass das dumme, polemische und peinliche Stammtischgerede hier derart Überhand genommen hat, dass es sich im Moment nicht lohnt, hier noch großartig weiter zu schreiben.

     

    Ich hoffe, dass sich das mal ändert, dann werde ich wohl auch wieder aktiver, aber solange das Niveau derart im Keller ist, bleibe ich hier raus...

     

    Gruß

    Goose

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  2. Wie viele Unfälle waren das denn gesamt?

     

    die 10 Verletzten und der eine Tote können aus einem Unfall stammen, es können aber auch 11 VU-P gewesen sein (und das wäre dann für einen Streckenabschnitt für ein Jahr schon recht viel)

    Und wie viele Wildunfälle gibt es aktuell dort? Kannst du auch die Zahl der S-Unfälle?

     

    Wenn man intensiv genug sucht, lässt sich immer irgendeine Rechtfertigung für eine Einschränkung finden, in deinem Fall findet sich ein 5 Jahre alter Bericht über Wildunfälle.[/Quote]

    Dieser Bericht aus dem letzten Jahr beschreibt die Örtlichkeit noch immer als besonders anfällig für Wildunfälle

     

    Gruß

    Goose

  3. @Blaulicht : was haben die Links mit "vielen Unfällen mit schweren Verletzungen bzw Todesfolgen" durch Raserei auf der Babenhäuser Landstraße zu tun ?

    Ein Fiesta-Fahrer, der vor einem Jahr aus ungeklärter Ursache von der Fahrbahn abkam und mit der Fahrertür gegen einen Baum prallte ? Schade um ihn, aber bei dieser Aufprallart reichen auch 50km/h um tot aus einem Fiesta geschnitten zu werden, da führt :100: nicht einmal zur Reduktion der Unfallfolge. Im zweiten Link ist die Straße unfalltechnisch überhaupt nicht erwähnt, lediglich am Schluss wird wieder ein KSV stigmatisiert.

    Nach diesem Bericht kommt es dort auch häufig zu Wildunfällen.

     

    Gruß

    Goose

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  4. Man kann doch neben der Knarre stehenbleiben und 110 anrufen. Die werden dann schon eine passende Idee durch die Leitung schicken. Die Verantwortung also einfach dahin zurückschieben, wo sie mitsammt der Pistole hergekommen ist. Mitnehmen ist aber auf jeden Fall eine ziemlich blöde Idee.

     

    Ist zwar OT aber in dem Zusammenhang fällt mir eine Frage, ein, die sich mir gestern stellte: Da saßen zwei Cops in der S-Bahn, in Uniform. Beim Aussteigen fiel mir auf, dass beide keine Pistole am Gürtel hatten, während ansonsten allerlei übliches Gerümpel dranhing. Einer hatte die Jacke etwas offen und ich glaube der hatte noch die Weste drunter.

    Ich meine nun, dass ich hier mal von Bluey oder Goose gelesen habe, dass man in Uniform die Waffe mitführen muss. Ist das regional unterschiedlich? Ist ja nicht ganz ungefährlich, wenn man plötzlich dienstlich werden muss.

    Richtig, einfach anrufen und die Sache wäre gut gewesen.

     

    Zum OT: Im Dienst ist die Waffe grundsätzlich mitzuführen (regelt bei uns die PDV 350).

     

    Möglicherweise sind die Beamten, die du gesehen hast, jedoch nach dem Dienst nach Hause gefahren. Einige Verkehrsbetriebe gestatten die unentgeltliche Mitnahme uniformierter Polizeibeamter (ebenso hält es die Bahn), andere gestatten auch die unentgeltliche Mitnahme ziviler Polizeibeamter.

    Und wenn der Beamte nun zu Hause keine Möglichkeit hat, seine Waffe sicher zu verschließen, so lässt er sie halt auf der Dienststelle.

    Ich persönlich stehe zwar auf dem Standpunkt, wenn ich in Uniform rausgehe, dann habe ich auch die Waffe dabei, aber außerhalb des Dienstes ist es die Entscheidung des einzelnen Beamten.

    wir hatten das Thema ja schon mal an anderer Stelle,

     

    aber wenn ich das richtig mitbekommen habe, sind die Dienstwaffen der Polizisten fertig geladen (Patrone im Lauf) und besitzen keinerlei mechanische Sicherung?

    Unsere Dienstwaffen verfügen über keine außenliegende Sicherung, jedoch gehen sie auch nicht los, wenn man sie falsch anschaut.

    Man muss schon den Abzug ziehen (bei unserer aktuellen Walther P99 DAO wird ein Abzugswiderstand von rund 38 Newton benötigt)

    Auch hat sie beispielsweise eine Fallsicherung.

     

    Gruß

    Goose

  5. Sorry, aber wenn ich lese, dass ausgerechnet Russland sich über angebliche Menschenrechtsverletzungen in Deutschland beklagt, so kann ich das nicht ernst nehmen.

    Wir sitzen da schön im Glashaus wenn wir das nicht ernst nehmen. Was in diesem Land inzwischen zur Normalität geworden ist, ist dicht an Russland, und weit von dem früheren Deutschland entfernt.

     

    MfG.

     

    hartmut

    Ich sehe uns nicht im "Glashaus". Vielmehr denke ich, dass da ein paar Länder aufschreien und mit dem Finger auf uns zeigen, um von ihren eigenen, deutlich gravierenderen Verstößen, abzulenken. Und hier wird brav "Jawoll" gesagt, wir sind die Bösen, wir brauchen das Büßerhemd, wir dürfen nicht über Russland schimpfen...

     

    Und das traurige : Es klappt.

     

    Gruß

    Goose

  6. ist auch zu sehen, dass ansonsten niemand im Messfahrzeug ist?

    Ohne Einschaltung der Rechtsschutzversicherung bleibst Du halt auf den Gutachterkosten sitzen, falls Du verurteilt wirst.

     

    Imho auch bei einer Einstellung!

     

    Noch eine ganz andere Sache:

     

    Wenn klar erwiesen ist, dass der aufmerksame Messbetrieb erforderlich war und ebenso klar beweisbar ist, dass dieser nicht stattgefunden hat, so hat der Messbeamte eine klare Urkundenfälschung begangen, die zur Anzeige gebracht werden muss.

    Dann prüf doch bitte mal die Urkundenfälschung und erkläre, wo du sie hier sehen willst.

     

    Gruß

    Goose

  7. Bitte nicht immer so pauschal: Aus- und fortgebildet nur dann, wenn die Führungskraft das zulässt bzw. unterstützt.

    Da wir aber auch an unseren Mitarbeitern gemessen werden achten wir darauf, dass sie regelmäßig Aus- und Fortbildungen besuchen. Würden meine Jungs nicht regelmäßig zum Schießen, EMS-A und ET gehen, würde das schon schräge Nachfragen von Oben geben.

    Aktuell läuft bei uns die Seminarabfrage für 2014. Wer von meinen Leuten sich kein Seminar aussucht, dem suche ich eins aus :nunja:

     

    Gruß

    Goose

  8. Das geschah gewiss nicht mit einem an Sicherheit grenzend tödlich wirkenden Schuss, vielmehr geschah es bei dem Versuch, eine Gefahr abzuwenden. Aber natürlich kann man es, einfach und undifferenziert, so betrachten, wie du es machst, wenn man keinen Wert darauf legt, mit seiner Aussage der Situation gerecht zu werden...

     

    Gruß

    Goose

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  9. Hartmut, du hast deine Meinung zum Thema Suizid schon mehrfach kundgetan. Wir wissen beide, dass sie nicht mit unserem gesetzlichen Auftrag konform geht, aber ändern wird sich deine Meinung wohl kaum.

     

    Wenn sich nun aber jemand an der Hausfront suizidieren will, indem er sich am Balkon aufhängt, ist mehr als eine Grenze überschritten, denn das ist dann doch was anderes als wenn man sich im stillen und luftdicht verschlossenen Kämmerlein den Holzkohlegrill anzündet.

     

    Hier besteht nun ein staatlicher Handlungszwang, auch wenn du diesen wohl nicht nachvollziehen kannst.

     

    Gruß

    Goose

  10. Unrecht? Wegen einem Knöllchen? Gut, es gibt auch komische Leute, ein Knöllchen sollte man mit Würde tragen (sofern es berechtigt ist). Aber bei einber banalen Verkehrskontrolle (wie Bluey schreibt) gibt es doch nun wirklich keinen Grund...

    Nein, einen Grund gibt es nicht. Trotzdem beobachte auch ich es regelmäßig, dass die deutliche Mehrheit auch bei einer normalen Kontrolle nervös ist und die Papiere zumeist mit leicht zitternden Händen aus der Hülle genestelt werden.

     

    Gruß

    Goose

  11. Liebe Leute, merkt ihr nicht, wie lächerlich ihr euch bei dem Versuch, Blaulicht mal wieder in die Ecke zu drängen, macht?

     

    Hier einen Betrug zu konstruieren ist doch mehr als albern.

     

    Aber selbst, wenn nun jemand von mir verlangen würde, in oben geschilderter Situation eine Anzeige aufzunehmen, so würde ich ihm auch erklären, dass er gerne eine Polizeidienststelle aufsuchen kann, ich diese Anzeige jedoch garantiert nicht aufnehme.

     

    Nun wird irgendjemand sicher einwerfen, dass ich dazu verpflichtet bin.

    Das bin ich jedoch nicht.

     

    Der Strafverfolgungszwang nach der StPO ist über die Strafvereitelung (§§ 258, 258a StGB) sanktioniert. Und dieser setzt voraus, dass ein Strafverfahren gegen einen anderen vereitelt wird. Gegen mich selber muss ich keine Anzeige aufnehmen (und da ich ja selbst als Beifahrer in eurer wirren Betrugskonstruktion zumindest Beihilfe leisten würde, gilt geschriebenes auch für den, der im Fahrzeug verbleibt.)

     

    Gruß

    Goose

  12. Ich habe keinen unmittelbaren Zugriff auf die Daten der Anwohnerparkausweise. Ich kann "nur" über ZEVIS die Halterabfrage machen und bekomme dann entsprechend die Adresse, die dort eingetragen ist.

    Also nichts zielversprechendes bei einem auswärtigen Halter.

     

    Es gibt Regeln, in deren Rahmen man sich eigenverantwortlich bewegen kann. Das Geschwindigkeitslimit ist so eine Regel. Bei einer Überschreitung muss man halt mit den Konsequenzen rechnen.

     

    Die Filmfirma hat ein Interesse an dem Halteverbot, sie hat es beantragt und rechtzeitig die Schilder aufstellen lassen. Wenn nun der TE mindestens 12 Tage lang nicht nach seinem im öVR stehenden Auto schaut, so kann man das wohl kaum einem anderen zru Last legen.

     

    Gruß

    Goose

  13. Dann erzähl mir mal, wie du seine Erreichbarkeit feststellen würdest.

    Wie weit sollte man gehen? Was sollte man machen, wenn man eine telefonnummer findet, dort aber niemand ans Telefon geht? Nach 10 Minuten noch mal versuchen? Nach 30 Minuten erneut?

     

    Wenn er aber so oft in Düsseldorf ist, dann sollte der Gerichtstermin doch kein Problem für ihn darstellen.

     

    Gruß

    Goose

  14. .[...] Der Grund ist ganz praktischer Art: das VWG Düsseldorf hat die Verhandlung auf 9:00 Uhr angesetzt, und zwar trotz vorausgegangener Intervention meines RA´s weil eine Anreise aus Stuttgart wenig mandantenfreundlich ist. Zumal er sich selbst im Urlaub befindet (war der Düsseldorfer Richterin egal).[...]

    Beim Falschparken siehst du es als selbstverständlich an, dass die Kollegen trotz auswärtigem Kennzeichen davon ausgehen, dass du binnen kürzester Zeit beim Fahrzeug bist, bei der Verhandlung dagegen ist es dir nicht möglich, morgens in Düsseldorf zu sein, da du ja aus weiter Ferne anreist... Merkwürdig...

     

    Gruß

    Goose

  15. Und - da die Ermittler die Schläge gesehen haben - meilenweit entfernt von Deinen Erklärungsversuchen:
    Ja, so ist das. Man kann nur vermuten, wenn man den Sachverhalt nicht genau kennt. Hier lag ich mit meiner Vermutung falsch. Also warend ie Schläge zu erkennen. Der Staatsanwalt hat sie erkannt, augenscheinlich hat sie auch die Polizei erkannt, der RA des Beschuldigten hat sie vermutlich erkannt, ebenso hat das Gericht in beiden Instanzen sie wohl erkannt. Und alle, mit Ausnahme der Richterin in der zweiten Instanz, scheinen keine Straftat gesehen zu haben...

     

    Das musst Du mir mal genau erklären. Wenn der RA die Zeugenaussage des Cops zum „Widerstand“ für wichtig hält und gleichzeitig da so einen Verdacht hat, woraus resultiert seine Mitteilungspflicht bezüglich des Verdachts?

    Ich erklärte schon, dass der RA in seinem Beweisantrag begründen muss, warum er eine Person laden will.
    In welchem der Fälle greift Deiner Ansicht nach z.B. §60 StPO?

    Auch das erklärte ich dir schon. In Fällen, in denen sich bei der zeugenschaftlichen Vernehmung Verdachtsmomente ergeben.

     

    Gruß

    Goose

     

     

     

  16. .... kann man so auslegen, klar. Die Richterin benennt ja auch eine 48 Stundenfrist und da war ich deutlich entfernt davon. Diesenersten Begründungs- Pkt würde ich sogar akzeptieren.

     

    Gleichwohl stellt sich die Frage ob der Polizist VOR dem Abschleppen per Kennzeichen- oder per auf dem Armaturenbrett sichtbar ausliegenden Anwohnerparkausweis eine Halternermittlung hätte durchführen müssen. Das wäre in max 10 Minuten erledigt gewesen (und so lange musste der Polizist garantiert auch auf den Abschleppwagen vor Ort warten) und dann wäre ich sofort weg gefahren.

    Nein, man muss keine zeitaufwändigen Ermittlungen führen, zumal hier ja ein auswärtiges Kennzeichen dran war. Dann hätte man also die Adresse des Max Mustermann aus Köln bekommen. Danach hätte man ins Telefonbuch schauen müssen, ob er da drin steht. Dann hätte man da anrufen müssen. Was soll man sonst noch alles machen? Es ist deine Pflicht, regelmäßig nach dem fahrzeug zu schauen, um festzustellen, ob du da noch parken darfst. Dieser Pflicht bist du nicht nachgekommen und jetzt versuchst du, dein Verschulden auf andere abzuwälzen.

     

    Gruß

    Goose

  17. @ Pedro:

    Mittlerweile hat aber der Sprecher der StA zugegeben, dass man die Schläge durchaus gesehen habe. Und nun?
    Nun sind wir also an dem Punkt, an dem wir feststellen, dass die KV, die von der Richterin am LG als solche eingestuft wurde, vom Staatsanwalt offensichtlich nicht als solche eingestuft wurde.

    Also wurde nichts “vertuscht”

     

    Der Cop war direkt am Geschehen beteiligt und daher sicher ein interessanter Zeuge. Der Verdacht, den der RA gehabt haben mag, verleiht dem Cop keinen Beschuldigtenstatus.

    Hat der RA einen Verdacht und lädt den Polizeibeamten daraufhin als Zeugen bzw. Beantragt seine Ladung, so muss er diesen Verdacht dem Gericht mitteilen. Da sind wir uns doch einig, oder?

    Das wird dann aktenkundig. Da es nicht aktenkundig ist hatte der RA offensichtlich keinen entsprechenden Verdacht, oder siehst du das anders?

     

    Ob das so ist, sei dahingestellt. Aber selbst wenn, dann würde er hier ja passen.
    Nein, denn hätte ein Verdacht bestanden, so hätte dieser dem Gericht mitgeteilt werden müssen. Dieses hätte ein Verfahren eingeleitet, womit der Polizeibeamte im Beschuldigtenstatus gewesen wäre, und das bereits vor der Ladung als Zeuge.

     

    Ja, hier lag noch nicht mal die Beschuldigteneigenschaft vor.
    Offensichtlich willst du es nicht verstehen. Polizeiliche Ladung – Gerichtliche Ladung=Unterschied

     

    Siehe oben.
    Ich schaue nach oben und finde nichts. Übersehe ich da was?

    Wie soll der RA die Ladung des Polizeibeamten begründen, wenn dieses aufgrund der Schläge geschieht, er dieses dem Gericht aber nicht mitteilen will?

     

    Das hatten wir schon:
    Seine rechte als Angeklagter… Diese gehen aber nicht so weit, dass er die Ladung eines Zeugen beantragen kann, ohne dieses zu begründen.

     

    So:
    Der Zeuge ist gemäß § 68b StPO berechtigt, bei seiner Vernehmung einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Nach der Gesetzesbegründung (BR-Drs. 178/09) besteht das Anwesenheitsrecht sowohl bei der richterlichen als auch bei der staatsanwaltlichen und polizeilichen Vernehmung. Die Anwesenheit des Verteidigers empfiehlt sich insbesondere dann, wenn der Zeuge möglicherweise selbst zum Beschuldigten werden kann.

    Werde ich als Zeuge geladen, so gehe ich nicht davon aus, dass man mir Vorhalte als Beschuldigter macht. Ergeben sich diese aus der Vernehmung, so ist das was anderes. Liegen die Anhaltspunkte bereits vorher vor und werden mir verheimlicht / werde ich Trotz Kenntnis solcher Anhaltspunkte als Zeuge vor Gericht geladen, so widerspricht das den Grundsätzen eines rechtstaatlichen Verfahrens.

     

    Ja. Das sollte sie zumindest.
    Das sollte sie nicht nur, das muss sie.

     

    Gruß

    Goose

     

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