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CCC

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  1. Ja daran hab ich auch schon gedacht
  2. Nee Fa. Eigentümer und Geschäftsführer sind nicht gleich tatsächlicher Fahrer. Vorgefallen sind einmal Fahren unter Alkoholeinfluss i.d. Probezeit m. einjähriger Wartezeit und dann erfolgreichem MPU Gutachten nach erstem Versuch, danach ein A Verstoß, der gerade verbüßt wird und das wäre der nächste A Verstoß i.d. immer noch andauernden Probezeit und ich denke kaum, dass man da mit der Führerscheinstelle über ein weiteres psychologisches Gutachten handeln können wird. Und bitte denkt nichts falsche vom Fahrer, auch wenn sich alles recht eindeutig liest. Vielen Dank für die Hilfe
  3. Eher nicht, da er gefaxt wurde...Außerdem wäre dann zuerst die Fa. als Halter angeschrieben worden und nicht der tatsächliche Fahrer, das vermute ich zumindestens Wenn es nur zwei Monate wären...es wird jetzt wohl zu einem Entzug der Fahrerlaubnis kommen, oder wie auch immer man das korrekt nennt, wenn sie einem den Schein komplett abnehmen...By the way, wie lange muss man dann mindestens laufen um den Führerschein neu beantragen zu können und welche weiteren Maßnahmen sind dann erforderlich? Und welche Möglichkeiten hat die Behörde denn einen ihr völlig Unbekannten (also zumind. in diesem
  4. So nun etwas sehr merkwürdiges, wäre über eine Einschätzung sehr erfreut. Die Person, die die Ordnungswidrigkeit begangen hat fand wider erwarten doch jemanden im selben Alter und vom selben Geschlecht der die Sache auf sich nehmen wollte. Demnach sandte die Firma, die zugleich Halter des Fahrzeuges war den Anhörungsbogen, ausgefüllt mit den Personalien des vermeindlichen Fahrers, der die Tat auf dem Bogen gestanden hatte noch innerhalb der Frist zurück an die Bußgeldstelle. Nun ca. einen Monat später, bekommt der tatsächliche Fahrer, auf seine Privatadresse erneut den Bescheid, auf dem die
  5. Ja das kommt dann wohl schwer auf den Bekanntenkreis an. Also ich wüsste online auch nichts, aber wird sich sicher auch noch was finden lassen Nun ja dürfte das wohl der vernünftigste Weg sein, wenn auch kein billiger.
  6. Nun ja, da kommt für mich die Frage auf, ob die bloße Aussage, dass das Fahrzeug verliehen war schon einer Beschuldigung gleichkommt? Nun sagen wir mal es geht bei dem ganzen um einen Führerschein, also nicht nur Fahrverbot, sondern Entzug der Fahrerlaubnis, dann wäre wohl der sicherere Weg jemanden zu finden, der seinen Schein mal einen Monat nicht braucht?!
  7. Hallo alle miteinander, ich will nun erst einmal kurz den Fall schildern und wäre sehr interessiert wie eure Meinung zum Erfolg der Alberto Methode ist: Mit einem Firmenwagen wurde das Fahrzeug mittels Lichtschrankenmessung mit einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 49 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen. Schon 13 Tage später bekam die Firma als halter einen Bogen mit dem Titel "Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit". Nun falls ich das mit Alberto richtig verstanden habe müsste die Fa. zum letzt möglichen Termin angeben, dass sie das Fah
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