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MrMurphy

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  1. Hallo Und machst die ganze Zeit Urlaub? Oder hast du in Deutschland auch eine berufliche Tätigkeit? Bei der fast gleichwertigen Zeit in Russland und in Deutschland ist doch klar dass der Staat mißtrauisch wird. Zumal wenn du dem gegenüber auch so weiche Informationen wie hier im Forum ablieferst. Ich denke, dir sind die Kennzeichen erst später abgenommen worden? Entscheidend ist, was dir jetzt vorgeworfen wird. Gruss MrMurphy
  2. Hallo Zur Nummernschildentfernung habe ich überhaupt noch nichts geschrieben. Bei hinreichendem Tatverdacht und zur Vermeidung von weiteren Straftaten dürfen die Nummernschilder erst mal eingezogen werden. Wenn du sehr häufig und lange in Deutschland bist kann durchaus der Eindruck entstehen, dass dein Hauptwohnsitz doch in Deutschland ist. Du darfst ja nicht lückenlos überwacht werden. Wenn du also zum Beispiel 7 Monate pro Jahr in Russland bist und 5 Monate in Deutschland kann das durchaus zu einer zwar nachvollziehbaren, aber ungerechtfertigten, Anschuldigung führen. Deshalb soll
  3. Hallo Hört sich doch gut an. Wenn dein beruflicher Mittelpunkt auch noch in Russland ist und du dort deine Steuern bezahlst hast du so viele amtliche Belege, dass du problemlos die Rechtmäßigkeit der Kfz-Anmeldung in Russland belegen kannst. Gruss MrMurphy
  4. Hallo Für die Anmeldung von Fahrzeugen gilt in Deutschland das Wohnortprinzip. Das Fahrzeug ist dort anzumelden wo der Halter seinen Wohnsitz hat. Und zwar unabhängig davon, wo man gemeldet ist. Eine Aufenthaltsgenehmigung für Russland heißt noch lange nicht, dass du dort auch deinen Wohnsitz hast. Beim ersten Anzeigeversuch konntest du die Behörden wohl davon überzeugen, dass dein Wohnsitz in Russland ist. Besser umgekehrt: Die Behörden konnten dir nicht nachweisen, dass dein Wohnsitz in Deutschland ist. Mit einem russischen Kennzeichen fällst du aber auf wie ein bunter Hund. Wahrsc
  5. Hallo Das hast du falsch verstanden. Dein Aufwand ist mit der Verhältnismäßigkeit nicht gemeint und wäre rechtlich nicht zulässig. Bei der Verhältnismäßigkeit darf es nur darum gehen, ob das Vergehen die Folgen (in diesem Fall die Sicherstellung) rechtfertigt. Und 6db sind auch bei einer ungeeichten Messung heftig und durch normalen Verschleiß nicht zu erklären. Von daher scheint mir die Sicherstellung zur gerichtsverwertbaren Beweissicherung durchaus angemessen. Zumal du durch dein weiteres Auftreten offensichtlich gezeigt hast, dass dir deine "Aussendarstellung" wichtiger ist al
  6. Hallo Das passt aber nicht so recht zu Wenn du bei einem so alltäglichem und simplen Vorgang, sich einer Ampel problemlos zu nähern, immer wieder und anscheinend grundsätzliche Schwierigkeiten hast, machst du ständig etwas falsch. Wahrscheinlich bist du zu schnell für deine Reaktionszeiten unterwegs. Gruss MrMurphy
  7. Hallo Ich sag nur ... eine ganze Menge Leute die nicht Lesen können, dumpf ihre Vorurteile verbreiten und ihre eigene Überheblichkeit feiern. In dem Text wird doch gar kein Grund genannt, warum die Fahrerin anhalten musste, das Auto kann auch einen Defekt gehabt haben: Aus diesem Satz kann ich bei der Fahrerin überhaupt keine Schuld erkennen. Das Problem sind die FahrerInnen, die mit der Situation überfordert waren und mit zu wenig Abstand unterwegs waren. Gruss MrMurphy
  8. MrMurphy

    Fahrtenbuch

    Hallo, Das ist teilweise richtig. 50 Euro und 1 Punkt gibt es für jeden falschen oder fehlenden Eintrag, das kann sich also läppern. Zudem wird dann in der Regel auch der Zeitraum der Fahrtenbuchauflage verlängert. Nein, nicht in deinen Papieren. Das wird ihn bei einer Funkabfrage nicht interessieren, da das Fahrtenbuch gar nicht mitgeführt werden muss. Wenn die Behörden das Fahrtenbuch kontrollieren möchten fordern sie den Betroffenen in der Regel auf, es zur Durchsicht vorbeizubringen. Wenn das Fahrtenbuch für mehrere Kfz auferlegt wird, muss für jedes Kfz ein eing
  9. Hallo passagier02, hast du denn Informationen, was die Zeugen gesehen haben? Also Einblick in die Akte genommen / durch den Anwalt nehmen lassen oder stand davon etwas im Strafbefehl? Darauf wird es entscheidend ankommen. Gruss MrMurphy
  10. Hallo, damit zugeordnet werden kann, ob der Fahrer überhaupt mit Willen des Halters fahren darf. Bei Kontrollen gilt der Fahrzeugschein als Beweis, das das Fahrzeug nicht gestohlen ist. Entsprechend bekommt der Halter Stress, wenn das Fahrzeug mal gestohlen wird und der Fahrzeugschein nicht vorgezeigt werden kann. Gruss MrMurphy
  11. Hallo, Nein, dort dürfen also nur Busse parken. Gruss MrMurphy
  12. Hallo Das heißt ja nun nicht, das alle sich daran halten. Fehler von Anderen, grade was die Geschwindigkeit angeht, muss man deshalb berücksichtigen. Von daher ist das Verhalten deiner Tochter korrekt und grade mal zwei Fahrzeuge durchfahren zu lassen ist nicht mal ansatzweise ein Verstoß gegen die StVO. Von daher sollten sich eher der Hintermann und du mal Gedanken über eine rücksichtsvolle Fahrweise machen. Gruss MrMurphy
  13. Hallo, ja, wenn ein Enddatum vereinbart wurde und dann sogar noch zusätzlich schriftlich festgehalten wurde verfällt der Gutschein an dem Datum. Da kann man nur noch auf Kulanz hoffen. Gruss MrMurphy
  14. Hallo Weil der Ton fehlt? Das ist eher unwahrscheinlich. Die Tonspur hat mit der eigentlichen Aufnahme und Messung nichts zu tun. Die bespricht das Personal eigentlich nur um zusätzliche Beobachtungen und Gedanken festzuhalten, die auf dem Video vielleicht nicht deutlich rüberkommen. Hast du dir denn das Video angeschaut und ist dort die Vorbeifahrt an entsprechenden Schildern aufgezeichnet? War die Beschilderung vorher nur einseitig? Wurde die Beschilderung vor der Messung wiederholt? Gruss MrMurphy
  15. Hallo Wenn du schon selbst vom Feldweg schreibst ist doch alles klar. Da hast du mit einem Kfz nichts verloren. Ohne so hohe Bußgelder wären noch mehr feierwütige Leute wie dort unterwegs und würden die Natur schädigen. Von daher sich ich das anders. Wenn du den Feldweg überwachst wirst du feststellen, das dort noch viele andere Leute entlangfahren - aber leider vollkommen legal. Auf dem niedrigen Niveau willst du also diskutieren. So weit komme ich nicht runter. Gruss MrMurphy
  16. Hallo Das kann passen. Solche Vergehen sind in der Regel deutlich teurer als ein Verstoß gegen die StVO. Ja. Nein, da kein Verstoß gegen die StVO. Warum bist du ohne Licht gefahren? Hört sich so an, als hättet ihr die Fahrbahn verlassen. Damit wäre dir klar, das du dort nicht fahren darfst. Auf "verbotenen Wegen" muss ein Naturschutzgebiet nicht extra ausgewiesen werden. Gruss MrMurphy
  17. Hallo, Das wage ich zu bezweifeln. Morgens und vormittags sind keine Tageszeiten, an der die Polizei verdachtsunabhängige Kontrollen durchführt, wenn der Fahrer nicht grade durch eine ungewöhnliche Fahrweise auffällt. Wahrscheinlicher ist, das entweder a) die Polizei euer Auto auf einer Liste hatte oder b) Nachbarn die Polizei direkt informiert haben. Bei einem Fahrverbot wird (zumindest bei uns in der Gegend) die nächste Polizeidienststelle informiert und achtet dann gezielt genauer auf die Fahrzeuge, mit denen der Verkehrssünder unterwegs sein kann. Wegen der Vorbelastungen (
  18. Hallo, am Fahrzeug darf nur die gültige Plakette angebracht sein, die Kontrollbehörden müssen sich nicht auf das "Spiel" einlassen, die richtige herauszupicken. Von daher ist die Verwarnung berechtigt. Gruss MrMurphy
  19. Hallo, die Frage ist doch wohl nicht ernst gemeint? Das ist ja nach dem Motto: Wie lange dauerte der 30jährige Krieg? euroflex hat doch gleich am Anfang geschrieben: Dort steht dann: Gruss MrMurphy
  20. Hallo, auch ohne Fußgängerüberweg hat der Fußgänger Vorrang, wenn er an der Kreuzung / Einmündung die Straße überquert, in die ein Linksabbieger einfahren will. Um den Fall geht es hier meinem Verständnis nach. Was der Abbieger da reinfabuliert (hier mit dem Bekannten) spielt genau so wenig eine Rolle wie die Richtung, in die der Fußgänger geht. Das ist klar und eindeutig. Das einzige Problem sind die Fahrzeugführer, die durch den "schwächeren" Verkehrsteilnehmer in ihrem unkontrollierten Vorwärtsdrang gebremst werden und die deshalb Selbstjustiz betreiben (also rücksichtslos das Gesetz
  21. Hallo Da die Fußgänger Vorrang haben immer dann, wenn es zu einem Konflikt auch nur kommen kann. Da der Fußgänger in der Situation Vorrang hat begeht er kein Fehlverhalten und bei einem Unfall hat der Autofahrer Schuld. Gruss MrMurphy
  22. Hallo, die Frage nach der Beschilderung am linken Fahrbahnrand wurde zwar nicht beantwortet. Aber bei den Voraussetzungen geht es wohl eher nicht darum ein Fahrverbot zu vermeiden, sondern es besteht eher die Möglichkeit, das die Strafe "angemessen" erhöht wird. Es gibt viele gute Anwälte. Das Problem ist eher das auch die keine eindeutigen Beweise verschwinden lassen können. Weiterhin reißt sich kein noch so guter Anwalt ein Bein aus, wenn der Mandant "nur" mit einer Rechtsschutzversicherung ankommt oder als erstes gleich mal darauf aufmerksam macht, das die Verteidigung nicht so teu
  23. Hallo, ein spinnender Kameramann, der die Rechte der Beamten mit Füssen tritt und dabei möglichst laut jammert um Recht zu haben. Peinlich. In Deutschland zumindest darf man sich zum Glück mit körperlicher Gewalt dagegen wehren gefilmt und fotografiert zu werden. Gruss MrMurphy
  24. Hallo, Das sind für Verhandlungen über die Strafhöhe schlechte Voraussetzungen. Bei den mir bekannten Minderungen waren die Fahrer nicht vorbelastet. Auch das spricht nicht grade für dich. Von jemanden, der so viel unterwegs ist, wird erwartet, das er sich besonders an die Regeln hält und durch seine Erfahrung Situationen richtig einschätzen kann, auch wenn ihm Informationen fehlen. In diesem Fall sollte dir auch ohne der Lesbarkeit die Erkenntnis im Blut liegen, das bei solchen Gefahrenstellen für LKWs der gesamte Verkehr geschwindigkeitsmäßig eingebremst wird. Außerdem verstehe i
  25. Hallo du fabulierst dir da ja ganz schön was zusammen um der Strafe zu entgehen. Du kannst den Behörden nicht vorschreiben, wie sie ihre Arbeit zu machen haben. Die haben in einem gewissen Rahmen verschiedene Möglichkeiten, einen Täter zu ermitteln. Dazu gehören auch mehrmalige Hausbesuche. Die kannst du ihnen also nicht verbieten. Es ist dein Recht die Tür geschlossen zu halten und so nicht mit denen zu reden. Allerdings solltest du dann damit rechnen das die Nachbarn und, sofern bekannt, dein Arbeitgeber befragt werden. Die Bußgeldstelle muss dir die Tat nachweisen, du musst dabei we
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