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Michi577

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  1. Unser Fahrerfoto auf der Strecke Genf Lausanne ist relativ schlecht...
  2. Ok, den wird die Halterin Abstreiten, dass Sie gefahren ist (da Beifahrerin) und von ihrem Aussagverweigerungsrecht gebrauch machen. Ich denke mal nicht, dass dann die dt. Polizei um Amtshilfe gebeten wird (weit weg Region Genf (Sprache..), relativ geringe Überschreitung…)?
  3. Ok, habe heute ein Schreiben bekommen und es so halbwegs verstanden (Übersetzter). Dabei war ein Foto des Fahrers, welches eher schlecht ist, die Halterin befindet sich wie erwartet daneben. So fordern darin noch mal zu Zahlung und fordern auch auf, den Anhang auszufühlen wer gefahren ist. Sollte jetzt die Halterin einfach noch einmal antworten u. vom Ihrem Aussageverweigerungsrecht gegenüber Verwanden gebrauch machen? ------------ Par la présente, nous acusons réception le votre correspondance du. Son contenu a retenu notre meilleure attention et vous trouverez, en annexe, une p
  4. Ok, danke welche Fristen gelten denn? Der Vorfall war im Nov 08. Reicht ein formloser Widerspruch auf Deutsch?
  5. Ja die Mahnung / Rechnungen lauten auf den Halter / Mutter und Beifahrerin.
  6. Kann den niemand etwas dazu sagen? Sind evtl. für den Halter Probleme zu erwarten... Fahrer war der Sohn, Halter Mutter Beifahrerin. Danke
  7. Hallo, ich habe jetzt, bis auf eine Mahnung vor über einem Monat, nichts mehr von denen gehört? Wir haben auf die Schreiben überhaupt nicht reagiert. Ist noch etwas zu erwarten? Das Kennzeichen des Fahrzeuges werde ich ohnehin wechseln, komme aber auch nicht mehr die nächste Zeit nach CH. Könnte es Probleme für den Halter geben? Danke und Grüße Hintergrund kurz: Geblitzt vor über 4 Monaten in der Schweiz auf der Autobahn, mit ca. 14 km/h zu schnell, Region Genf, Fahrer Sohn, Halter Mutter.
  8. Ob die Front, Heckscheibe sowie die beiden Seitenscheiben von der Versicherung (-SB) bezahlt werden.
  9. Hallo, mein Dach müsste wegen Rost unter den Scheibenrahmen (hinten und vorne) neu Lackiert werden, außerdem müssen die beiden vorderen Seitenscheiben wegen Kratzern getauscht werden. Ich bin gegen Glasschäden versichert (TK mit etwas SB). Die Chancen die Scheiben heil herauszubekommen stehen nicht so gut.
  10. Alles klar danke für die Info. Ich meine gelesen zu haben, umso weiter man von der Grenze wegwohnt, umso unwahrscheinlicher wird eine Vorladung, Verfolgung durch die dt. Polizei. Noch dazu kommt das es ja die französchische Schweiz war.
  11. Mh bezahlen könnte ich ja auch erst, wenn Sie einen Fahrer ermittelt haben..?
  12. Heute ist ein Schreiben gekommen, auf der ersten Seite alles in Französchisch, auf der Rückseite soll/kann man den Halter angeben. Ein internationaler Zahlungsschein ist auch bereits dabei. Wie nett und ging ja alles recht fix. 14 k/hm zu schell, 120 Franken, rund 76 EUR so macht man auch Geld. Was jetzt tun, zahlen möchte ich nicht so gerne, abwarten was passiert? Ist eine Fahreridentifizierung über die dt. Polizei zu erwarten bei 14 km/h zu schnell in der französchischen Schweiz?
  13. Danke für die Antwort. Über 25 km/h waren es auf keinen Fall. Ist mir schon klar, wenn man bezahlt ist alles gut, nur wollte ich nicht unbedingt bezahlen d.h. es kommt darauf an, wie viel es letztendlich wird. Wenn jetzt meine Mutter von Ihrem Aussageverweigerungsrecht gebrauch macht, ist es dann wahrscheinlich, dass die dt. Polizei versucht mich (Sohn u. Fahrer) zu ermitteln, sofern das Foto etwas taugt? Wenn Sie meinen Namen haben, würde ich dann auf die schwarze Liste kommen und bei einer Einreise mit Passkontrolle, müsste ich mit Nachzahlen rechnen? Gruß
  14. Hallo, sorry, ja war falsch. Kann den Niemand etwas zu dem Fall sagen…? Muss in diesem Fall die Beifahrerin, Halterin und Mutter des Fahrers den Fahrer (Sohn) preisgeben, sind Schwierigkeiten bei der Einreise einer der beiden Personen zu erwarten? Ich habe wie gesagt vor, dass Kennzeichen zu wechseln. Bei der Einreise in die Schweiz wurde mein Ausweiß genauer kontrolliert ich musste kurz warten. Bei der Ausreise in Basel wurden wir durch gewunken. Gruß
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