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  1. Heute war nun Verhandlung am AG Harburg. Ich habe den Fall aus meiner Sicht geschildert, das Video auf dem Notebook gezeigt. Meine Anwältin meinte u.a., bei einer Gessprächdauer mit der Polizei von 4:15 min könne auch keine Rede davon sein, daß ich Fahrerflucht begehen wollte. Der andere Beteiligte war auch geladen, ist aber nicht erschienen. Gegen ihn wird nun wegen Falschaussage / falscher Beschuldigung ermittelt. Für mich: Freispruch. Danke für eure Aufmerksamkeit, LG frosch
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  2. ...hier liegst Du wohl deutlich neben der Wirklichkeit in der Bevölkerung: Mit Deiner Einschätzung... ...könntest Du dennoch richtig liegen, was jedoch keineswegs am Volkswillen sondern vielmehr an der strikten Ignoranz "Unsererdemokraten" in der regierenden Spezialdemokratischen Einheitspartei Deutschalands liegt.
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  3. ...was Du hier so zum Besten gibst, lässt schwer vermuten, dass Du von PV-Anlagen und deren Speicher herzlich wenig Ahnung hast. Ich kann Dir aber aus erster Hand versichern, dass ein Batteriespeicher in einer "Dunkelflaute" reineweg gar nichts nützt, da er von der PVA kaum oder - noch schlimmer - gar nicht geladen wird. Deutschland hat grobn gerechnet einen Energiebedarf pro Tag von 24 h * 60 GW = 1.440 GWh! Bei knapp 20 GW konventioneller Reserve (geplante Gas-Kraftwerke) bleiben noch ca. 1.000 GWh "übrig", die Du gerne aus Batterien erzielen möchtest, wo am Tage doch aber kaum Son
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  4. Es schadet sicher nicht, dieses Thema mal wieder nach oben zu holen, denn es wird massiv unterschätzt. Ich hatte mal in den 90er Jahren an einem Wochende eine Sportveranstaltung und mußte dann abends/nachts noch von Bayern nach Rendsburg hoch. Damals waren die Autobahnen zum Glück noch nicht so voll (in diesem Fall sogar komplett leer), daher ist nichts passiert. Mir ist das mit dem Sekundenschlaf nur aufgefallen, weil ich mir sicher war, auf der rechten Spur gewesen zu sein, und mich zweimal hintereinander plötzlich auf der ganz linken Spur wiedergefunden habe. Also raus auf den Ra
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  5. Du bekommst einen Bußgeldbescheid. Auf den kannst Du unterschiedlich reagieren: - zahlen, dann erledigt. Punkt. - Einspruch einlegen, Anwalt bemühen, nachfragen, wer weiß was einfordern uvm. Dann wird sich mit dem Fall intensiv beschäftigt, weil es ja möglicherweise oder gar wahrscheinlich auf einen Gerichtstermin hinausläuft. In diesem Fall läufst Du tatsächlich Gefahr, daß letztlich mehr und für Dich halt ungünstig dabei herauskommt, als Dir lieb wäre. Das gilt es halt abzuwägen. Aus eigener Erfahrung: die allermeisten Verfahren, die bei Gericht landen, gehen nicht zugunsten des Bet
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  6. ...genau das ist das Problem, was unser Staat mit den "Unsererdemokraten" hat: Es zählt nicht mehr der klare Wille des Wählers, der sich sehr deutlich in den letzten Wahlergebnissen manifestiert hat, indem man den Willen von nahezu einem Viertel der abgegeben Stimmen als absolut wertlos verachtet und eine der 10-%-Marke entgegen schwindende Partei im BT offenbar das alleinige Sagen hat, während der Zweite-Wahl-Kanzler schneller alle seine vollmundigen Wahlversprechen und Ankündigungen a la Schuldenbremse und "LINKS IST VORBEIII !" schneller über Bord wirft als er seine Unterhosen wechselt.
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  7. Mag durchaus sein. Aber, wenn ca. 25 % der Bevölkerung etwas „militant“ nicht will hast du keine Chance deine Idee umzusetzen. Glaub es oder lass es. (25 % AfD sind auch nicht unter den Teppich zu kehren. Ignorieren ist ebenfalls „tödlich“.)
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  9. Balkonkraftwerke sind ein schlechtes Beispiel, da die Akkuladung nur für die Nacht bzw. Dunkelheit reicht. Meine Anlage nutzt die aktuellen Bestimmungen aus, den Speicher bekomme ich an guten Tagen voll, trotzdem morgens leer, von sonnenarmen Tagen brauchen wir nicht sprechen, da ist nicht viel (oder auch nichts) mit Akku laden.
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  10. Da haben wir ja auch einen Nutzen von. Wenn wir mal einen Engpass haben können wir Atomstrom importieren. Na ja . . . . um uns herum denkt man für uns mit und rechnet halt mit unserer Doofheit.
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  11. Gratuliere! Alles andere wäre ja wirklich nur ein Hohn gewesen. Traurig nur das es überhaupt zu solch einer Prozedur über so lange Zeit mit doch etwas Ungewissheit kommen konnte. Gruss gery41
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  12. Hallo Leute, heute mal was unerfreuliches von mir. Ich habe gestern einen Strafbefehl über 800 € zzgl. Gebühren wegen "unerlaubtem Entfernen vom Unfallort" bekommen. Hintergrund: Vor fast genau 2 Jahren befuhr ich mit meinem Dienstfahrzeug eine Autobahn bei einer norddeutschen Großstadt. Dort gab es eine Tagesbaustelle, wo der Verkehr verengt wurde. Dadurch kam es vor der Baustelle auf ca. 2 km Länge zu "Stop an go"- Verkehr. Ein anderer Fahrer fuhr auf einer der anderen rechten Spuren, die als Abfahrt zu einer Bundesstraße dienen, am Stau vorbei. Er wollte dann aber nicht auf die Bundess
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  13. B20 bei Cham, PSS, https://lookmap.eu.pythonanywhere.com/#c=20/49.204622/12.674842&p=49.204622/12.674842&a=251.43/-25.14 A92 / A9, Kreuz Neufahrn, PSS, https://lookmap.eu.pythonanywhere.com/#c=16/48.315761/11.619297&p=48.315119/11.619037&a=274.82/-4.66 A9, Kreuz Neufahrn, ES3.0, https://lookmap.eu.pythonanywhere.com/#c=15/48.316967/11.619292&p=48.317419/11.619951&a=212.88/-14.10 B470 bei Weiden in der Oberpfalz, PSS, https://lookmap.eu.pythonanywhere.com/#c=15/49.685367/12.112293&p=49.686311/12.110834&a=311.75/-16.49 Altenburg, Schmöllnsche L
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  14. @QTreiberindanke, ich halte euch auf dem Laufenden.
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  15. @froschich drück Dir alle vorhandenen Daumen dass es „gut“ für Dich ausgeht!
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  16. @KlausKdavon ist regelmäßig auszugehen
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  17. Richtig und die Wahrscheinlichkeit dürfte steigen, wenn Du per Anwalt noch Staub aufwirbelst und die Behörde den Fall an ein Gericht abgibt.
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  18. Ui An m3_ kann man nur vorbeireden. Das ist geradezu verpflichtend. Am besten hört/liest man an ihm auch vorbei. Am Besten wäre es eigentlich, ihn gar nicht zu beachten. Aber dass kann mein kleines Polizistenherz nun gar nicht, dazu lässt er zu oft und zu viel ab. So wie in diesem Fall. Keine sorge, du hast einen Klasse Job gewählt und bist diesem Typen keine Erklärung oder Rechenschaft schuldig.
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  19. Jetzt hab ich gedacht da käme mal jemand mit einer neuen Ausrede ein (evtl.) Fahrverbot nicht antreten zu wollen/können. Aber nein - immer das Gleiche. Es sollte doch schon der erste Geschwindigkeitsverstoß als Anlass dienen Nachzudenken und sein Verhalten anzupassen. Gerade dann, wenn der Führerschein deine Familie ernährt. Das sehe ich genauso. Das ist als Tatmehrheit im Bußgeldkatalog so beschrieben. Das sind eigentlich drei einzelne "Taten" die dementsprechend auch einzeln zu ahnden gewesen wären. Da ist man im § 25 Abs. 1 StVG - da steht folgendes (ich hab d
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  20. Nach vier Jahren ist die Erinnerung an den Vorfall bei allen Beteiligten bestimmt noch gut vorhanden.
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  21. Update: in der Sache wurde nun ein Termin zur Hauptverhandlung am 17.07.25 am AG HH-Harburg angesetzt. Also doch noch nichts "vom Tisch"
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  22. Du bist in drei verschiedenen Geschwindigkeitsbereichen gemessen worden. Da hattest Du aber Glück, daß Du an wohl eher nette Kollegen geraten bist. Denn ich kenne das anders. Drei verschiedene Geschwindigkeitsbereiche bedeutet Tatmehrheit. Und das wiederum hätte bedeutet, daß jeder Deiner Verstöße zu 100 % (Bußgeld UND Punkt/e) hätte gewertet werden können. In Deinem Fall also + 3 Punkte!! Zuzüglich des entsprechenden Bußgeldes..... und entsprechender Erhöhung wegen Voreintragungen..... Das hätte auch locker Richtung 1.000 Eu gehen können.
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  23. und dann die Steuerdebatte: https://www.instagram.com/reel/DK7TG6cK2E6/
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  24. Mal was ich gerade gefunden habe: Trifft so manchen Nagel auf den Kopf.
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  25. Nur gut, dass das von dir kommt. Wenn ich so eine Bemerkung gemacht hätte, hätten wieder viele ihren Knüppel ausgepackt, weil ich ja ach so unfreundlich bin. Selbstverständlich hast du recht. Und die stirbt ja bekanntlich zuletzt. Also die Hoffnung. Aber erst sterben Kinder und ältere Menschen. Ach ja... und Moppedfahrer. Aber wenn man Glück hat, reißts nur Arme und/oder Beine ab. Schutzplankenstützen sind da eher unnachgiebig. Aber dann müsste man sich eher fragen, ob es nicht besser gewesen wäre, wenn's den Kopf abgerissen hätte. Wenn du dich selbe
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  26. Praktisch sieht es heutzutage oftmals wohl eher anders aus. Da wird auch ein VG in Höhe von nur 20 Euro akribisch verfolgt.
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  27. Hatte etliche Verfahren, die vor Gericht landeten, weil in sehr vielen Fällen ein Fahrverbot drohte. Alle Fälle gingen glatt durch. An der Messung hatte in Einzelfällen auch kein Gutachter Zweifel.
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  28. Erklären kann ich es Dir nicht. Aber ich kann Dir sagen, daß es hervorragend funktioniert. Der Sensor muß nicht zwingend das Vorderrad "messen". Der Mittelteil geht auch.
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  29. Da ich @froschsogar persönlich kenne halte ich ihn auf keinen Fall für einen Troll! Inwieweit hier der andere Angaben gemacht hätte, die von der Polizei anders/nicht ausreichend bewertet wurden kann ich natürlich nicht nachvollziehen. Mein Rat ist auch: Erstmal pro forma Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen und ab zum Fachanwalt für Verkehrsrecht!! ich wünsch Dir viel Erfolg!
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  30. Unglaubwürdig. Unglaubwürdig. Unglaubwürdig. Ich hab versucht das mit möglichst einfachen Worten auszudrücken. Hoffentlich ist mir das gelungen. Was? Warum das unglaubwürdig ist? Ach so, ja, die Begründung. Hab ich vergessen, weil das Getrolle einfach zu offensichtlich ist: Die Unfallflucht ist eine Straftat nach § 142 StGB. Die Polizei hat aber nun nach § 163 StPO Verfolgungszwang bei Straftaten. Und als ob das nicht ausreicht, wird das Nichtbeachten dieses Zwanges, z.B. durch Untätigkeit, auch noch bestraft und zwar als Amtsdelikt. Das ist nämlich na
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  31. Richtig teuer wird es wenn, er sich nicht mit Rechtsbeistand unverzüglich wehrt. So ich den Sachverhalt richtig verstehe, liegt ein strafbewehrte falsche Anschuldigung durch den Unfallgegner und zusätzlich dessen Fahrerflucht vor. Zeugen wären sicher besser, Aufnahme der Dashcam könnte durchaus hilfreich sein, wenn da genug zu sehn sein sollte. Die Anzeige sollte gegen den Unfallverursacher, ggf. durch den beauftragten RA, gleich mit auf den Weg gebracht und der Schaden am eigenen Wagen umgehend geltend gemacht werden. Warum TE, respektive auch sein Arbeitgeber als Halter, bisher diesen S
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  32. Auch wenn es erst einmal teuer ist, ab zum Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.
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