Artikel aus der Sächsischen
Ich kenn diese Zeitung nicht, aber den Artikel kann man mal lesen.
Coole Aussage:
"Grundsätzlich darf man von der Zulässigkeit von Maßnahmen der Polizei ausgehen, die an Gesetz und Recht gebunden ist"
So hieß es aus dem Datenschutzbüro.
Offensichtlich nicht.