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  1. Klingt schwer nach ESO, da ist die Kamera für den Gegenverkehr fast immer gleichzeitig Heckkamera.
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  2. Mich haben sie von vorne und hinten beblitzt. Das Nummernschild war klar zu lesen, aber von vorne war ein Witz. Ich hab auch nur Widerspruch eingelegt weil ich wissen wollte, ob die wirklich durch ein dunkles Visier blitzen können und wie gut die Bilder wirklich sind. So habe ich gelernt, durchs Visier geht, aber von wegen, auf deren Bildern sieht man jeden Furz (geschissen). Bin übrigens auch Brillenträger, aber meine beschlägt höchstens an der Ampel, wenn kein Wind ist. Soviel dazu. Das Du Rechtsschutz hast, ist schon mal die erste Voraussetzung evtl da raus zu kommen, denn nur ein Anwalt kr
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  3. @hutziking wenn du eine RSV hast, lass den örtlichen Anwalt für Verkehrsrecht jede Frage beantworten.
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  4. Moin hutziking, haben die Wegelagerer im letzten im letzten Jahr bei mir auch versucht. Ein Brief vom Anwalt und Ruhe wars. Die haben noch nicht mal geschrieben, dass sie einstellen; haben einfach verjähren lassen. Allerdings hatte ich eine Sturmhaube auf und habe gelernt, dass die Abzocker doch durch ein getöntes Visier blitzen können. Ich hoffe, dass das bei Dir auch der Fall war. Ohne Sturmhaube sieht`s nämlich schlecht aus. Ich drücke Dir die Daumen.
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  5. Klare Antwort: beides ist möglich. Wenn es eine bekannte Motorradstrecke bzw. Ausflugsgebiet ist, würde ich auf einen Heckblitzer tippen. Wieviel über 70 reden wir denn ungefähr?
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