wenn der Ersatzfahrer sich selbst einträgt, kann das die Bussgeld-Stelle glauben oder auch nicht. Wenn nicht, gibt sie den Fall ans Gericht und dort kann ein Richter einen Gutachter beauftragen, der Gesichtszüge und derartiges analysiert. Die Kosten werden im Falle, dass Du das verlierst, auch auf Dich abgewälzt. Hier können 4 stellige Beträge aufgerufen werden.