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  1. @m3 der Kollege mit der ähnlichen Frage ist mir selber sehr gut und auch persönlich bekannt. Der kann mir da leider auch nicht weiterhelfen. Um übrigen bin ich mittlerweile am die Software gekommen. Kann meinetwegen geschlossen werden.
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  2. Soweit mir bekannt können und werden diese Bußgeldbescheide in D eben nicht vollstreckt, da es hier bei uns die Halterhaftung grundsätzlich nicht gibt. Natürlich werden die Bescheide weitergeleitet und man sollte auch Mitwirkungsbereitschaft zeigen, den Bußgeldbescheid also nicht ignorieren. Wenn aber, wie in D gefordert, eine eindeutige Führerfeststellung nicht möglich ist, wird eine deutsche Behörde das Bußgeld auch nicht eintreiben können. Daß man ggf mit Schwierigkeiten zu rechnen hat, wenn man später erneut in das betreffende Land einreist, ist klar. Da sollte man sich halt überlegen
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