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  1. Da sollte nichts mehr kommen. Die Regel ist gemacht für 2x 26 ohne Fahrverbot = 1 Monat Fahrverbot. Das ist sogar das normale Bußgeld. Keinerlei Erhöhung. Echt Glück gehabt. Die BKatV hast du gefunden bzw. deren Aussagen im Internet. Hast du auch das StVG gefunden? Wenn du die letzten 2 Jahre sonst kein Fahrverbot gehabt hast, hast du sogar noch etwas Spielraum dir auszusuchen wann dein Führerschein in Urlaub gehen soll. Evtl. im Weihnachtsurlaub. Mit minimal Aufwand wäre auch noch Abgabe im Februar möglich. (Das Fahrverbot ist 1 Monat - nicht 4 Wochen, daher wäre Februar als kürzeste
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  2. Hallo Forumser, also ich fahr da täglich längs und an dem Blitzerautomat dran vorbei ....man kann / könnte wohl schon durchrollen.... wenn man den nötigen Abstand einhält und nicht so ein Stück Brot immer wieder dazwischen drängt, so dass man aprupt auf die Bremse steigen muss und das Ganze Auswirkungen nach hinten hat. Und jetzt ist noch zusätzlich ne Fahrspur seit heute weg, wegen Belagsarbeiten - Reißverschluss-Verfahren? Nie gehört... kann man das essen? Mich nervt das ganze auch - das gebe ich zu - was will man machen - Bahn ist bei mir keine Alternative (doppelt so viel Zeit weil di
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