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  1. Die Verjaehrung wurde mit Zustellung des AHB unterbrochen, sie geht von da an aufs Neue los. Also: Zustelldatum des AHB plus 3 Monate, waere die neue Verjaehrungsfrist. Nun hat man Dich aber als Zeugen einbestellt, diese Massnahme wiederum unterbricht die Verjaehrung erneut, zumindest insofern man Dich da gleich wieder zum Beschuldigten macht. Wie Du siehst, ist es in deinem Fall schwer, die Verjaehrung mal so eben zu erreichen. Auf den 31.6. brauchst Du nicht warten, an diesem Datum ist noch nie etwas verjaehrt....
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