Blaulicht, so eine Frage kann nur jemand stellen, der sich mit der Materie nicht auskennt. Ist Dir bekannt, welche Ausbildung bzw. welche Qualifikation notwendig ist, um bei der Bußgeldstelle zu arbeiten? Ohne diesen zu nahe zu treten: Verkehrsstraftaten, sind ganz sicher nicht deren Fachgebiet und können es nie sein und es wäre Unsinn, aus den Verkehrsstraftaten eine Owi zu machen, nur, damit diese von der Bußgeldstelle bearbeitet werden kann. Du hast allerdings in einem Punkt recht: Freiheitsstrafen sind teuer und die Rückfallquote ist hoch. Soll man nun Freiheitsstrafen verzichten,