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  1. Guten Abend, Vorne weg, ich hab hier in diesem Forum einige Themen durchgelesen, mir aber immer noch nicht sicher was wir tun sollen. Also zum Vorfall: Ich bin vor ca. 3 Wochen mit 22km/h zu schnell geblitzt worden (Toleranz ist schon abgezogen) Ich bin allerdings noch in der Probezeit, das Auto ist auf meinem Vater zugelassen. Jetzt hat er am Donnerstag diesen Anhörungsbogen mit Bild zugesandt bekommen. Man sieht eindeutig das ich es bin. Wohnen bzw gemeldet ist er selbst wo anders, allerdings läuft das Auto noch auf seine alte Adresse (was auch meine ist). Was sollen wir jetzt tun
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  2. Hallo, eine Frage wäre, inwieweit dein Vater bereit ist dir zu helfen. Wäre er denn mit dem Flenspunkt einverstanden ? Wenn ja, könnte er versuchen den unterschriebenen AHB nächsten Freitag allein mit dem Kreuz "Ich gebe den Verstoß zu" zurückzusenden. Weitere Eintragungen würde ich an seiner Stelle nicht vornehmen, auch wenn die Adresse nicht mehr wirklich passt. Vielleicht schaut der SB nicht weiter nach und erlässt den Bußgeldbescheid. Sobald der SB aber nachforscht fliegt die Sache auf. Wenn dann dein im Einwohnermeldeamt hinterlegtes Bild dem Blitzerfoto ähnlich sieht, hängst du schnell
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  3. Sowas soll öfter vorkommen. Die allermeisten fangen klein an. Bei mir wars ein italienischer Kleinwagen, allerdings erst, als ich schon mein Diplom gemacht hatte. An der Uni konnte man damals schon Unterschiede sehen: Rationale Typen fuhren R4, Romantiker einen 2CV, und 150%ige Linke hatten einen Lada. Na, das ist doch schon mal was. So einen fuhr auch mein Professor. Vielleicht sind sie Sohn von Beruf. Oder: Was kann man verkaufen und mit 18 soviel Profit machen, daß ein 70 000 €-Auto dabei herausspringt. Dieter Hildebrandt schrieb in Der Anbieter: "Ihre Hose paßt nicht zu Ihrem Auto!
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  4. Hallo, Wolle63, Du solltest Dich tatsächlich ein wenig besser informieren. Du darfst während der Fahrt die ganze Zeit die Kamera mitlaufen lassen, wenn Du z. B. Deiner Partnerin später zeigen willst, wo Du überall gewesen bist. Probleme kann es allenfalls geben, wenn Du die Videos ins Netz stellen willst. Von der Justiz dürfen diese privaten Videos nicht verwertet werden, wenn sie eindeutig nur gemacht wurden, um z. B. Verkehrsverstöße zu dokumentieren und diese dann anzuzeigen. Nimmst Du dagegen einfach so Deine Fahrt auf und dabei filmst Du zufällig einen Verstoß, kann das Video ge
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  7. Naja. Wenn die Streife erkennbar war, ist dem Kameraden eh nicht mehr zu helfen. Ansonsten muss ich sagen, dass ich es für äußerst ungeschickt halte, die eigenen Missetaten zu filmen. Weiterhin, in der o.g. Situation freiwillig anzuhalten. Was hat er denn erwartet ? Einen Rabatt wegen nachträglicher Reue ?
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  8. http://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/mittagsmagazin/sendung/2014/woher-kommen-die-fluechtlinge-in-deutschland-100.html die Zahl von 30 % ist danach derzeit durchaus realistisch.
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  9. Soll das etwa bedeuten, dass 70 Prozent aus anderen Gründen vom Asylrecht gebrauch machen wollen? Unvorstellbar! Kann doch nicht sein, was nicht sein darf.
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  10. Nanu?! Was ist das denn? http://www.spiegel.de/politik/ausland/eu-fluechtlingsdeal-uno-gegen-sofortige-rueckfuehrung-in-die-tuerkei-a-1085002.html Der Plan war doch gut durchdacht. Oder etwa nicht? Menschenrechtsverletzungen in der Türkei?!! Hey, ihr Elfenbeinturmbewohner! Das kann doch nicht sein, oder? Schließlich ist der Türkei-Plan doch alternativlos, oder?
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  11. Stammtischgerülpse: Wenn es unserer Justiz gelingt, kommen die Besagten ganz einfach wieder zurück. Mehrere Identitäten scheinen mitlerweile leider zum guten Ton all jener, bei denen es sich nicht um Kriegsflüchtlinge handelt, zu gehören. Quellen? Wer die Nachrichten aufmerksam verfolgt, wird jeden Tag fündig.
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