@PedroK : Versuchen kann man es ja, es gibt Bußgeldstellen die sich in die Akten schauen lassen Ein Anspruch besteht jedoch nicht. (§49 Abs. 1 OWiG "Die Verwaltungsbehörde kann dem Betroffenen Einsicht in die Akten unter Aufsicht gewähren, soweit nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen"). Nun ist Mama zwar Zeuge und nicht Betroffener, aber eine laienhafte Bitte auf Aktensicht schadet erst mal nicht, sie wird mittelfristig als Fahrer sowieso rausfallen. Ist halt ohne Versicherung sehr schwer dagegen anzugehen (evtl. Gutachter nötig..), als Alternative böten sich die s