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  1. Hallo, @alle, kann es sein, dass ihr so ein ganz klein wenig ins OT abgerutscht seid? Viele Grüße, Nachteule
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  2. Das ist Willkür. Für mich nicht. M.E. eher Pragmatismus, Flexibilität, Bürgerfreundlichkeit etc. Überhaupt erzielen bei mir (straßenverkehrsbezogene) mündliche Verwarnung einen höheren Lerneffekt als wenn ich zahlen müsste.
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  3. Zu den Abständen: schön gesehen. Immerhin ein Polizist, der das weiß. Falsch ist das mit dem Zeigen der Verbandszugehörigkeit. Es dürfte außerordentlich schwierig sein, für die (Vortages-)Anfahrt zu einem Einsatzort eine rechtlich haltbare Begründung nach § 35 StVO zurecht zu zimmern. Merke: nur weil es die Kolonnenfahrer in eigener Herrlichkeit für zulässig halten, ist es das noch lange nicht. Gleiches gilt für die Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit. Und natürlich ist auch das Rechtsfahrgebot nicht deshalb aufgehoben, weil sich da eine Kolonne bewegt. Oder kann die Kolonne über
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  4. Wenn Du als verantwortlicher Fahrer identifiziert wirst kostet es Dich bis 20 km/h drüber nur ein Verwarngeld. Ab 21 km/h drüber Bußgeld plus Gebühren und Auslagen und eine Kontoeröffnung im hohen Norden. Ab 31 km/h drüber noch einen Monat Fahrvervot oben drauf.
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  5. Auch in Canada als Bimmer bekannt, ebenso als = Black -Man`s -Wish {BMW}
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  6. So viele Worte, um nichts zu sagen...
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  7. Ist Blaulicht ein Einzelfall? Du konstatiertest bei ihm in Bezug auf VG Willkür: Soweit mir bekannt hat (nicht kann!!) eine Owi, für die ein VG vorgesehen ist, auch dementsprechend behandelt zu werden. Ausnahmen: - das VG wird abgelehnt - vorsätzliche Tatbegehung kann begründet werden was Du hier vom Stapel läßt zeigt sehr starke Züge von Willkür, denn Dir steht eine Bewertung im Hinblick auf Einsicht nicht zu. Siehe oben. Das zu bewerten ist nicht Deine Aufgabe.
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