Hallo, Blaulicht, vor einigen Jahren wurden reihenweise Fahrzeuglenker zur Anzeige gebracht, weil sie während der Fahrt Zeitung gelesen und andere unsinnige Dinge gemacht haben. Die Beamten, die dieses zur Anzeige gebracht haben, waren der Ansicht, dass diese VT gegen § 23 StVO verstoßen. Der Gesetzestext selber würde so eine Anzeige durchaus hergeben. Die zuständigen Amtsgerichte, die diese Anzeigen auf den tisch bekommen haben, haben sie eingestellt und dann bekanntgegeben, dass sie keine weiteren Anzeigen wünschen, weil sie nicht rechtmäßig wären. Würde Dich die Ansicht des AG tat