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Showing content with the highest reputation on 04/07/2013 in Posts

  1. Die Medien aus dem Heimat- bzw. Herkunftsland der NSU-Opfer haben imho einen berechtigten Anspruch, bei dem Prozeß als Zeugen anwesend zu sein. Will Deutschland auch weiterhin als Rechtsstaat gelten haben seine Gerichte die Pflicht, diesen Anspruch zu erfüllen. Sehen sich deutsche Behörden durch unzweckmäßige Vorschriften an der Erfüllung ihrer Pflicht gehindert sind sie selbst für ihr Versagen verantwortlich. Dann zeigt sich an diesem Fall, daß die hier angewandten gesetzlichen Regelungen von Anfang an nicht zweckmäßig und damit falsch waren. Hier stellt sich wieder die auch für uns Deu
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  2. Hallo, Blaulicht, vor einigen Jahren wurden reihenweise Fahrzeuglenker zur Anzeige gebracht, weil sie während der Fahrt Zeitung gelesen und andere unsinnige Dinge gemacht haben. Die Beamten, die dieses zur Anzeige gebracht haben, waren der Ansicht, dass diese VT gegen § 23 StVO verstoßen. Der Gesetzestext selber würde so eine Anzeige durchaus hergeben. Die zuständigen Amtsgerichte, die diese Anzeigen auf den tisch bekommen haben, haben sie eingestellt und dann bekanntgegeben, dass sie keine weiteren Anzeigen wünschen, weil sie nicht rechtmäßig wären. Würde Dich die Ansicht des AG tat
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  3. Natürlich haben alle, also auch die türkischen Medien einen Anspruch darauf bei dem Prozess als Pressevertreter anwesend zu sein. Um einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, wurde ein Teil der Plätze nach dem einfachsten und für alle gleichen Verfahren vergeben. Nämlich wer zu erst kommt, mahlt zu erst. Es klang hier ja bereits an, dass eher der umgekehrte Fall ein Rechtsverstoß wäre, nämlich wenn ich Plätze für bestimmte Medienvertreter reserviere. Und nochmal, es gibt noch genug freie Plätze. Diese erhält derjenige, welcher zu erst am Prozesstag erscheint. Also denkt bitte daran ihr t
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  4. Gut. Wir haben hier also einen Polizisten, der behauptet (und dabei auch bleibt): Thema (für mich) durch.
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  5. Es ist sicher besser, Du lebst Deine postpubertären Minderwertigkeitskomplexe hier im Forum aus als bei irgendwelchen Maßnahmen in der Öffentlichkeit.
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  6. Moin Moin Wenn die Polizei so fest an die Rechtsprechung gebunden wäre, hieße das nicht, daß ein Richter uns in gewisser Weise "weisungsbefugt" wäre ? Wäre die Polizei dann nicht ein Organ der Judikative? Aber ist die Polizei nicht vielmehr ein Organ der Exekutive? Sind Richtersprüche einheitlich und damit verläßlich für Jedermann? Das BVerfG sagt in seiner Rechtsprechung folgendes: "auch Höchstrichterliche Urteile sind kein Gesetzesrecht und erzeugen keine damit vergleichbare Rechtsbindung" Ich zitiere dazu kein Einzelurteil. Es gibt seit 1975 bis 2011 viele Urteile dazu, wer mag k
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  7. Hallo, Blaulicht, wenn Du meinen Beitrag schon lobst, solltest Du ihn vielleicht auch mal richtig lesen und verstehen, denn das erspart Dir möglicherweise so manchen Gerichtstermin und so manchen Anpfiff vom Richter. Die Rechtsprechung sollte Dich bei Deiner Tätigkeit sogar sehr interessieren, denn Gesetze allein sind nicht alles. Die Gesetze sehen oft nur schwarz oder weiß und erst durch die Rechtsprechung lassen sie sich richtig handhaben. Wenn Du einen LKW - Fahrer "beanzeigst", weil er kurzzeitig dichter auffährt, um zu überholen, ist dies zwar rechtlich nicht gedeckt, aber solang
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