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Das einzige was man dem gericht vorwerfen kann, das man so viele öffentlich-rechtliche zugelassen hat. Einmal ARD Radio und Fernsehen und ZDF hätten auch gereicht. Das würde den offensichtlich im Tiefschlaf liegenden türkischen Medien wohl auch nicht weiterhelfen. Im übrigen sind dies ja nur die festen Sitze. Daneben gibt es auch Tagesplätze für Medien und sonstige Besucher des Prozesses. Da müssen die türkischen Medien dann halt einfach als erstes vor der Tür stehen, um einen dieser Plätze zu bekommen. Im übrigen werden sicherlich zig Verhandlungstage stattfinden und die Medien werd3 points
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Hallo, Bluey, so würde ich es ebenfalls halten, aber meine Frage ging ja noch weiter. Die meisten Menschen würden es ja gar nicht mal wagen, den Beamten in seinem Streifenwagen anzusprechen, aber wenn es doch einer macht und sich dabei nicht gerade wie die Axt im Walde verhält, sondern freundlich fragt, hat er auch das Recht auf eine freundliche und sachliche Antwort. Nur mal ein kleines Beispiel: Ich bin vor etlichen Jahren mal zum Bäcker gefahren, nachdem wir ewig lange hinter einem Pannen - LKW auf den Service gewartet hatten. Beim Parken stand ich genau vor dem Schaufenster der3 points
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Moin Moin Spricht nicht für dich. Das spricht für dich. Spricht nicht für dich. (Aber du arbeitest ja daran) scheiss RASER Fehler mal bei dir gesucht? Gern geschehen. Gruß2 points
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Hallo, Blaulicht, der Kaffee ist für den Restaurantbetreiber ein Centartikel und wenn er uns dazu einlädt, dürfen wir diese Einladung annehmen, genauso, wie man auch bei einem dienstlichen Besuch z. B. wegen einer Vernehmung die Einladung zu einem Kaffee annehmen darf. Es gibt sogar Mitmenschen, die es als unhöflich empfinden, wenn man so eine Einladung ausschlägt und deshalb sagt unsere Dienstanweisung ganz eindeutig, dass wir dieser nach Möglichkeit sogar nachkommen sollen. Kein Wunder, dass "die Polizei" bei so manchem Bürger in einem schlechten Licht dasteht. Was würdest Du denn2 points
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Hallo, Blaulicht, ich habe noch mal durchgelesen, was Du geschrieben hast, und diese Beiträge gefunden. Einen guten Polizeibeamten zeichnet aus, dass er in so einer Situation in der Lage ist, auch einen aufgebrachten oder nicht so freundlichen Mitbürger verbal (also ohne Zwang ) und freundlich dazu zu bringen, dass er sich nicht mehr aufregt und dass man normal miteinander reden kann. Die Waldformel ist ja manchmal ganz gut und schön, wenn aber jemand Dich dumm anmacht und Du es ihm mit gleicher Münze heimzahlst, ist klar, dass ihr auf keinen Nenner kommt. In dem Fall kann ic1 point
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Hallo, Blaulicht, es ist überhaupt nicht kompliziert, sondern ganz einfach: Die Rechtsprechung ist für uns genauso bindend, wie die Gesetzgebung, denn die Rechtsprechung orientiert sich an Recht und Gesetz und ohne Rechtsprechung und ohne die, die sich daran orientieren, funktioniert das System nun mal nicht. Es ist zwar mittlerweile bekannt, dass Du tatsächlich Polizeibeamter bist, aber Du bist, wenn man sich Deine Beiträge anschaut, sicher nicht oder nur selten im Verkehrsbereich tätig (eher BePo). Ich habe mir hier auch keinen Sachverhalt ausgedacht, sondern einen geschildert, wie1 point
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Hallo, Blaulicht, wenn Du meinen Beitrag schon lobst, solltest Du ihn vielleicht auch mal richtig lesen und verstehen, denn das erspart Dir möglicherweise so manchen Gerichtstermin und so manchen Anpfiff vom Richter. Die Rechtsprechung sollte Dich bei Deiner Tätigkeit sogar sehr interessieren, denn Gesetze allein sind nicht alles. Die Gesetze sehen oft nur schwarz oder weiß und erst durch die Rechtsprechung lassen sie sich richtig handhaben. Wenn Du einen LKW - Fahrer "beanzeigst", weil er kurzzeitig dichter auffährt, um zu überholen, ist dies zwar rechtlich nicht gedeckt, aber solang1 point
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Danke, dass Du es selbst schreibst. Dann wäre das ja geklärt.1 point
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@Nachteule Gut erkannt. @m3 Im Berufsleben interessiert mich die Rechtsprechung sekundär; wenn ein Verhalten nicht erlaubt ist und eine Straftat oder Ordungswidrigkeit darstellt dann beanzeige ich das. Wie der Sachverhalt schließlich zu sanktionieren ist, welche Verfahrensgrundsätze zu beachten sind und und und liegt in anderen Händen.1 point
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Die Kneipe hat bestimmt einen ganz schlechten Ruf wenn dort so oft die Polizei ist. MfG. hartmut1 point
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Hallo, m3, Du hast offensichtlich nicht genau verstanden, um was es bei der Frage ging: Es wurde behauptet, dass das Unterschreiten des Mindestabstands im Zusammenhang mit einem Überholvorgang erlaubt ist. Nur, weil es nicht geahndet werden kann, ist es trotzdem nicht erlaubt, den Abstand zu unterschreiten. Kommt es dabei z. B. zu einem Unfall, ist man wegen Abstandsunterschreitung dran. Viele Grüße, Nachteule1 point
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Hallo, m3, na ja, direkt auf Ostern werden wohl die wenigsten ihre Reifen wechseln. So als grober Anhaltspunkt ist die Formel allerdings nicht falsch und es ist immer noch besser, als zu warten, bis es zum ersten Mal schneit und man dann erst merkt, dass man mit den Sommerreifen doch nicht so gut bedient ist. Viele Grüße, Nachteule1 point
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Hallo, contra, das war eine nett gemeinte Geste, genauso, wie es der VfB Stuttgart vor einiger Zeit geplant hatte, als er Polizeibeamten für ein Spiel freien Eintritt geben wollte und dies abgeschmettert wurde. In beiden Fällen wäre es tatsächlich ein zweischneidiges Schwert, wenn die Polizei diese Angebote wahrgenommen hätte. Es ist nun mal immer ein schmaler Grat zwischen Vorteilannahme, Bestechung, Bestechlichkeit usw. Schenkt mir ein Versicherungsvertreter einen teuren Kugelschreiber, weil er mich als Kunden gewinnen möchte, ist es erlaubt, diesen anzunehmen. Schenkt mir der gle1 point
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Hallo, Biber, In diesen Punkten gebe ich Dir recht, denn selbst, wenn er Dreck am Stecken gehabt hat, würde dies das Verhalten des Beamten, vor Allem sein Fehlverhalten auf der Wache, nicht rechtfertigen. Äääh - nö. Das eingestellte Verfahren bedeutet, daß er unschuldig ist. Und die 'Aufnahme' ins Polizeigewahrsam bedeutet weder irgendeine Schuld noch, daß anschließend ein Gerichtsverfahren stattfindet. In diesem Punkt liegst Du etwas falsch. Lies Dir mal den genau durch und auch die entsprechenden Kommentare. Die Unschuld des Jugendlichen wäre nur in einem Prozess festzustellen,1 point
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@biber: Deine vermeintliche Medienkompetenz hast Du hiermit eindrucksvoll abgelegt. Viele Mainstream-Medien haben den Fall ja gar nicht kapiert oder lieber die "Rassismuskarte" gezogen. Die dumpfe Masse wurde öffentlich-rechtlich "gebildet" bzw. es wurde der Eindruck erweckt, dass OLG München würde die türkischen Medien nicht reinlassen. Die Akkreditierungsprozedur war worldwide und rechtzeitig lesbar. Wenn irgendein Journalist einen reservierten Sitzplatz haben will, dann es das mindeste, was man von einem Journalist an Rechercheleistung erst recht bei so einem Mammutprozess erwarten kann, da1 point
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Da stimme ich Dir völlig zu. Das muß aber IMO nicht darin "ausarten", daß unsere Justiz sich überlegen muß, wer womöglich ein berechtigtes Interesse an der unmittelbaren Berichterstattung haben könnte. Wenn also welche Presse auch immer zu faul oder zu blöd ist, sich entsprechend darum zu kümmern, um einen der begehrten Beobachterplätze zu ergattern, so sollte oder darf man das meine ich nicht unserer Justiz anlasten. Denn daß viele Pressevertreter beobachten dürfen, steht ja außer Frage. Und damit dürfte es auch keinerlei Fragen oder Zweifel zu bzw. an unserer Rechtsstaatlichkeit und an vorha1 point
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Die Sache ist die, daß mich dieser Vorfall nicht mal ansatzweise so sehr beschäftigt wie Dich. Und deshalb merke ich mir diese EInzelheiten und Zusammenhänge auch nicht großartig. Wenn dann nach einer gewissen Zeit mal wieder ein Happen in den Raum geworfen wird, kann ich ihn ggf. eben nicht mehr einordnen und muß nachfragen. Und da Du die Häppchenpolitik in anderen Themen auch verfolgst, lag ich denke ich mit meiner Anmerkung gar nicht so falsch.1 point