@Goose Nun, dann fassen wir noch einmal zusammen: Du unterstellst mir, dass ich «vom praktischen Ablauf eines Strafverfahrens keine Ahnung» habe. Du begründest das damit, dass es «gängige Praxis» sei, Gesuche um Akteneinsicht an die (unzuständige) Polizei zu richten, anstatt an die zuständige Staatsanwaltschaft. Eine Norm, welche die Polizei zur Weiterleitung dieser Gesuche verpflichtet, kannst Du auch auf Nachfrage nicht nennen. Du flüchtest dich schliesslich erneut in die Herabminderung der Kompetenz deines Diskussionspartners, indem du unterstellst, ich würde die Unterschiede des Schweize