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  1. Aber so ganz falsch ist es doch auch nicht. Ein Hund ist nunmal ein Tier, das nicht rational alles durchdenkt. "Unserem" kann man wie Aka's Hund auch im Maul rumfuchteln und er lässt sich Zecken von jeglichen Körperstellen entfernen. Man kann ihm auch versehentlich auf Füße oder Rute treten - alles was passiert ist, dass er sich dafür entschuldigt, im Weg gelegen zu haben. Ich halten den für absolut harmlos. Aber auch mich hat er schon beim Stöckchenringen mit den Zähnen am Finger erwischt. Pech für mich, der Typ hat danebengeschnappt. Gut, ich hätte das vllt. selbst vermeiden können indem ich
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  2. Hier zeigt sich deine Unwissenheit was das Thema Hund angeht, wäre aber problemlos zu entschuldigen, nur : ..hier spiegelt sich deine Wertschätzung und Toleranz und Respekt gegenüber Tieren oder andersdenkenden Menschen sehr schön wieder, ist schon toll wenn man so egoistisch und selbstherrlich veranlagt ist Insgesamt würde ich sagen @nachteule sieht das Ganze recht treffend.
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  3. @Goose Nun, dann fassen wir noch einmal zusammen: Du unterstellst mir, dass ich «vom praktischen Ablauf eines Strafverfahrens keine Ahnung» habe. Du begründest das damit, dass es «gängige Praxis» sei, Gesuche um Akteneinsicht an die (unzuständige) Polizei zu richten, anstatt an die zuständige Staatsanwaltschaft. Eine Norm, welche die Polizei zur Weiterleitung dieser Gesuche verpflichtet, kannst Du auch auf Nachfrage nicht nennen. Du flüchtest dich schliesslich erneut in die Herabminderung der Kompetenz deines Diskussionspartners, indem du unterstellst, ich würde die Unterschiede des Schweize
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