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Showing content with the highest reputation on 03/21/2013 in all areas

  1. @handysammler und @Nachteule: Vielen Dank fuer das Enscannen und dem ausfuehrlichen - und ausgewogenem, wie ich meine - Kommentar zum Artikel. Ohne ihn jetzt selbst gelesen zu haben, draengt sich mir der Eindruck auf, dass da aus einer Muecke ein Elefant gemacht wird und der Artikel nach typischer BLOED-Zeitungsmanier mehr reisserisch und falsch als sachlich und korrekt ist. Was mich nun ganz und gar nicht wundert, ist die Tatsache, dass 'm3_' wie ein Flummi darauf anspringt und sofort, voellig unreflektiert lauthals "Riesenskandal" kraeht....... Warum eigentlich muss ich gerade an den am St
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  2. Hallo, Eribaer, dass man den Hund in so einem Fall immer anleinen muss, würde ich so nicht sagen (soll nicht heißen, dass ich es falsch finde, wenn jemand es so handhabt). Es kommt m. E. immer auf die Situation, auf den Hund und auf die Kinder an. Ab und an hatte ich meine Kleine damals, als sie noch jung war, auch angeleint, wenn sich Kinder genähert haben und mit ihr spielen wollten. Gerade die ganz kleinen Kinder sind dann regelmäßig über die Leine und fast auf den Hund gefallen, so dass ich dies im Interesse der Kinder und des Hundes recht schnell abgestellt habe. Man muss sich
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  3. Hättest du tatsächlich "[...] umfangreiches praktisches Wissen vom Ablauf eines Strafverfahrens", dann hättest du es wissen müssen. Ich wäre froh, wenn du die Strafverfahren, die ich erleben musste, rückgängig machen könntest. Da das aber nun mal nicht geht, wirst du damit leben müssen, dass Gesuche um Akteneinsicht an eine nicht zuständige Stelle nicht Teil dieser Strafverfahren waren.
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  4. Beachtet denn dein Wuffi auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit wenn er agO unterwegs ist? Bei dem Herrchen vermute ich mal, dass getreu der Weisheit "wie der Herr, so s'Gescherr" eine gewisse Non-Konformität gegenüber hoheitlichen Vorgaben.
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  5. Grundsaetzlich gehe ich konform mit beiden Aussagen, moechte jedoch darauf verweisen, dass die Haltung eines grossrahmigen Hundes in einer kleinen Wohnung erst einmal gar nichts mit Tierquaelerei zu tun hat. Hier kommt es doch vielmehr darauf an, wie man den Hund bewegt, sprich: abarbeitet. Biete ich 'ner Daenischen Dogge genuegend Auslauf und Bewegung, kommt diese nach hause und packt sich in die Ecke und steht nur noch zum Fressen auf. Worin besteht der Unterschied zwischen einer kleinen Wohnung und einer Hundehuette auf einem Riesengrundstueck? Wohl nur darin, dass ich auf dem Riesengrundst
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  6. NetGhost, dieser Beitrag zeigt, dass du vom praktischen Ablauf eines Strafverfahrens, anders, als du es gerne darstellst, keine Ahnung hast.Sonst würdest du wissen, dass es absolut üblich ist, dass der Rechtsanwalt, wenn er eingeschaltet wurde und das Verfahren noch nicht bei der StA liegt (bzw. der Beschuldigte das staatsanwaltschaftliche Aktenzeichen noch nicht hat) das Ersuchen auf Akteneinsicht an die Polizei schickt (die es dann weiterleitet, weil sie selber keine Akteneinsicht im Strafverfahren gewährt) Bei Dir muss man wirklich froh sein, wenn man überhaupt von irgendetwas «Ahnung» h
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  7. Und, was hast Du bekommen? Muell! Ich kenne die Dinger, hier hat fast jeder Taxifahrer so ein Teil installiert. Das piept und pfeift, dass es kaum auszuhalten ist, jedoch findest du keine einzige Radarfalle damit. Immerhin weiss man aber, welche Tueren mit automatischem Oeffner versehen sind - und das sind verdammt viele. Laserjammer uebrigens werden meines Wissens nicht in China produziert, die hatten wahrscheinlich noch kein Original in der Hand, das sie nachbauen koennen. Lies dir doch bitte noch einmal meinen obigen Beitrag durch und vergleiche es mit dem, was die Bundesnetzagentur
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  8. Hallo, Kolbenfeder, die Erfahrung lehrt, dass in Wohnungen oder Häuser, in denen es Hunde gibt, wesentlich seltener eingebrochen wird. Des Weiteren zeigt die Erfahrung, dass Hundehalter oft umgänglichere Menschen mit deutlich weniger Gebrechen und Wehwehchen sind als die, die keine Hunde haben. Viele Grüße, Nachteule
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  9. Ich muss aber ehrlich sagen, dass ich da auch gern mehr Einblick in seine Murks-Fälle hätte. Schon erschreckend zu sehen, dass Messgeräte zweckentfremdet werden etc. Btw., wer nun doch den Artikel der AutoBild lesen möchte: http://www.blitzer-sachsen.de/zeitungsartikel/ Oben die eingescannten Seiten, unterhalb diese nochmal zum Download.
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  10. Damit ist doch nicht Tür und Tor für eine Hundeflut in Mietshäusern geöffnet worden. Es wurde nur die allg. Klausel in Mietverträgen gekippt, es soll einzeln geprüft werden So bald ein Tier die Nachbarschaft stört oder negativ beeinflusst kann die ganze Sache unterbunden werden, wir selber wohnen in einer Mietwohnung und haben einen Hund der sich prächtig mit allen anderen im Haus versteht ich hatte mehrmals einen älteren Herren auf meiner Gassirund der seinen Hundehass immer deutlich zum Ausdruck brachte(du mit deinem Drecksköter) er wollte mich mal mit seinem Fahrrad auf dem Fusswe
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  11. Gestatte mir eine Bemerkung: wenn Du anderen mangelnde Helligkeit unterstellst, solltest Du nicht an dem Beitrag, auf den Du Dich dabei beziehst, auf Gefällt mir klicken. Und Menschen mit einer Helligkeit oberhalb einer 6-V-Käfer-Innenbeleuchtungsbirne klicken auch nicht an den eigenen Beiträgen auf Gefällt mir.
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