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Showing content with the highest reputation on 11/08/2012 in all areas

  1. Dass schwarz gefahren wurde ist doch wohl klar. Das sollte aber kein Problem sein. Nix da.
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  2. Schwafel schwafel schwafel!? Schon mal den Spruch gehört:"Pack schlägt sich, Pack verträgt sich"? Wenn du PVB wärst, hättest du bestimt öfter damit zu tun. dete
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  3. Nicht den Dunst eines Schimmers einer blassen Ahnung! Wer lässt dich denn immer an die Tastatur?
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  4. Nein,bin ich nicht. Es riecht vielleicht nach einer Straftat, aber der Polizist hat rein gar nichts in der Hand. Ich muss mich nicht verteidigen. Man muss mir konkret etwas vorwerfen. Und genau das kann kein Polizist aufgrund von Alkoholgeruch.Da liegst Du aber falsch. Wenn ich einen VT anhalte und im Fahrzeug Alkohol rieche, diese Flatterfahne aber in Ermangelung weiterer Insassen nur vom Fahrer selbst kommen kann, so ist er hinreichend belastet, um weitere Maßnahmen ergreifen zu können. Die sicherlich erste wäre ein Alkotest. Wird der kategorisch abgelehnt, folgt der Anruf beim Richter und s
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  5. Wobei ich diesen Ansatz als pädagogisch sehr wertvoll einschätze. Statt Geldstrafen - die ja nur zur Finanzierung der Stadt, der Politiker (bitte Aufzählung eigenständig ergänzen) dienen - steht hier der Sicherheitsaspekt im Vordergrund. Wer zB. in der Stadt zu schnell fährt - also schneller als die Regeln - steht mit dem Schild eine Stunde neben seinem PKW - idealerweise bei Regen - und spart die Euros. Wer auf der Autobahn drängelt muss zB. einen Werktag mit einem Golf I (Diesel) auf der A7 verbringen. Fahrend. Wer Punkte einfährt zahlt kein Geld sondern bekommt Striche in knallgelb - pr
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  6. Nö, absolut keine. Der Amtsbehandelte ist doch ein Neger. Da besteht von Haus aus der Verdacht, daß er ein Dealer ist, der seinen Geschäften in der U-Bahn nachgeht. Frau und Kind hat er sicher nur zur Tarnung dabei. Da ist selbstverständlich eine Hausdurchsuchung richtig und auch notwendig. Richterliche Erlaubnis? Wenn Gefahr in Verzug ist?? Wir sind doch nicht in Afrika..... Oder hab ich da was falsch verstanden??
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  7. Hier sieht man mal wieder, dass es nicht genügt, den Gesetzstext zu lesen. Bei der KV handelt es sich nicht um ein absolutes Antragsdelikt, da die StA bei Bejahung eines öffentlichen Interesses diese Straftat auch ohne Antrag verfolgen kann. Damit die StA nun aber das öffentliche Interesse prüfen kann, muss sie ja erstmal Kenntnis von der Straftat erhalten. Und das kann sie nur, wenn die Polizei eine Strafanzeige vorlegt. Gruß Goose
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  8. Die Familie wurde bereits vor dem Vorfall ohne Beanstandung kontrolliert:
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  9. Ich meine - obwohl nicht Polizist - hier liegst Du falsch.
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  10. Aber warum wollte er seine Rechte mit lauten, wilden Handlungen durchführen? Wenn er im Recht ist, Daten aufnehmen lassen und dann in der Geschäftsstelle klären, Karte vorlegen und mit Ausweis Personalien vom Besitzer und Angehörigen klären lassen. Das bin ich, das ist meine Frau wir sind berechtigt damit zu fahren. Das kann man in Ruhe mit der Geschäftsstelle klären, wer schreit hört auf zu denken.
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  11. Apropos - fiel mir etwas spaeter ein: Vielleicht haettest Du doch nicht das Fernglas nutzen und schon gar nicht den Kindern in die Hand druecken sollen.....
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  12. Es war eine Erklaerung, keine Entschuldigung. Fuer solche sehe ich naemlich keinen Grund. Ich weiss nicht, ob sich das bis Kanada herum gesprochen hat, aber man braucht nicht unbedingt direkte Sonneneinstrahlung, um einen Teint zu erhalten..... Tja, warum schaust Du dann da hin? Des weiteren moechte ich mal erklaeren, dass es in good old Germany auch fuer Kinder nicht ungewoehnlich ist, nackte Menschen zu sehen, selbst wenn man diese gar nicht kennt. Die lieben Kinderlein erfahren keine Schaedigungen dadurch. Stell Dir vor, als ich Kind war - lang ist's her - pflegte meine Mutter d
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  13. In China hoert man solches selten, bzw. gar nicht, das mag wohl daran liegen, dass der Schwan sofort in der Nahrungskette aufgeht......
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  14. Hier verwechselst Du etwas grundsaetzliches: Die Angriffsstellung wird von anderen - Du entwickelst dich da zu einer Art Raedelsfuehrer - eingenommen, und das teilweise mit unlauteren Mittel. Die Forencops gehen, wenn, dann in Verteidigungsstellung. Diese ist leider oftmals vonnoeten, eben wegen der Anwendung unlauterer Mittel......
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  15. Nun, diese Spielzeuge kenne ich auch noch aus eigener Anwendungserfahrung, jedoch muss man mal den eklatanten Unterschied der Gesellschaft damals und heute bedenken. Damals wurden Polizisten noch respektiert und ihren Anweisungen gefolgt - z.B. wenn die das WKII Bajonett einziehen wollten, denn hat man es freiwiliig heraus gerueckt. Zudem hat man anschliessend noch von den eigenen Eltern den Hintern versohlt bekommen, und sei es nur, weil man so daemlich war, das gute Stueck den Polizisten sehen zu lassen. Heute sieht das ein wenig anders aus, da muss der Polizist damit rechnen, das WKII Bajon
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  16. Glauben heisst nicht wissen....... Ich meine, die Sache stinkt zum Himmel!
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  17. Hallo, Biber, Nö, absolut keine. Ich habe allerdings genauso wenig eine Vorstellung, warum die Beamten grundlos auf die Idee gekommen sein sollten, die Wohnung zu durchsuchen, denn was sollte ihnen das dann bringen, außer Ärger? Wie schon gesagt: Hier fehlen höchstwahrscheinlich noch etliche Fakten und möglicherweise sieht die Sache, wenn diese zutage kommen, ein wenig anders aus. Viele Grüße, Nachteule
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  18. Der Vorfall zeigt beispielhaft, wie Betriebe des öffentlichen Nahverkehrs mit ihren Kunden umgehen. Herr W. ist Kunde als Inhaber einer Zeitkarte, die er bestimmungsgemäß verwendet hat. Man sollte sich daran erinnern, wenn einem der ÖPNV empfohlen wird und seine angeblichen Vorzüge gepriesen werden. Ganz besonders vorsichtig sollte man bei der Nutzung von Geschäftsbedingungen sein, die so kompliziert sind, daß sie Leute wie Fahrkartenkontrolleure und Polizisten geistig überfordern.
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