Also hätten die Kontrolleure entsprechend Strafanzeige stellen können. Dazu benötigen sie die Daten der Frau nicht. Dafür gibt es in dem Artikel nicht den geringsten Hinweis. Ja. Zwei gleichberechtigte Partner im Unfall. Ach, da gibt es dann einen Unterschied? Der Kontrolleur behauptet eine Verletzung der AGB, ihm wird geglaubt, der Kontrollierte muß glaubhaft darlegen? Der hat mich beleidigt sollte dann doch reichen, oder? Mir geht es um Datenschutz und, wenn man so will, auch um 'Waffengleichheit'. Hier der Kontrolleur, der mit den Daten irgendwohin abzieht, dort der Fahrgast, der vie