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  1. Vorerst konnte ich das herausfinden: BDA vom 24.05.2011: Seite 8: Die aus dem XV3 Sensor austretende Laserstrahlung ist ungefährlich. Das Gerät entspricht den Vorschriften für die Einordnung in die Laserklasse 1 nach EN 60825 (1:2003) bzw. IEC 825 (1:2001). Es ist somit augensicher, selbst bei direktem Blick in den Laserstrahl. Seite 65: Laserwellenlänge 905 nm
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  2. Na aber doch wohl auf jeden Fall nicht der absteigenden Wahrscheinlichkeit nach alle Buden hochnehmen? Wenn das SEK nicht weiß, ob es die richtige Wohnung stürmt darf es eben gar nicht stürmen.
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  3. Stimmt. Es ist eine reine Annahme, denn ich gehe davon aus, daß solches auch Erwähnung gefunden hätte. Ja, das glaube ich. Denn so selten ist dieser Einwand nicht und genauso wenig selten kommt es vor, daß wir uns deshalb äußern müssen. Manche Leute machen auch Fotos von der Meßstelle etc.. 1. wenn es ein Cop ist, kann es sein, daß er Dich auffordert, Führer- und Fahrzeugschein zu zeigen. Muß aber nicht sein. Es kommt auch öfters vor, daß Leute, die sich für die Technik interessieren oder einfach reden wollen, zu uns kommen und uns ansprechen. Von denen verlangen wir nicht ein Ausweisdok
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