Artikel 3, Absatz 3 unseres Grundgesetzes: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Nach meiner höchst persönlichen Meinung, die keinerlei Anspruch auf irgendwas erhebt, bedeutet die aktuell von den Vertretern des Volkes getroffene Entscheidung, dass eine bestimmte Gruppe in diesem Land bevorzugt behandelt wird, da ihre Ausübung der Religionsfreiheit und