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  1. Bitte belegen..... denn in D ist es immer noch erlaubt sich selber zu belasten! Und versuch doh bitte für diesen Fall (nicht irgendwas filkties oder in der "Blöd" gelesenes) eine "Mittäterschaft" des Bruders unter die entsprechenden Paragrafen zu subsummieren.. Man, geht es jetzt mit Deinem rumgeruder auch in diesem Thread los? Im übrigen hast Du die Frage von @nachteule nach der Erklärung zu "strafrechtlich ungünstig" nicht beantwortet (natürlich, weil nicht möglich), sondern nur wieder Dummtüch rumgeschwallert.
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  2. Was hätten sie denn machen sollen? Der Täter saß, noch immer bewaffnet, auf dem Boden, die Situation musste beendet werden. Pfefferspray hat nicht gewirkt, erneut auf ihn schießen wäre für ihn noch gefährlicher gewesen. Sicher, man hätte ihm eine Tasse grünen Tee und ein paar Dinkelkekse anbieten und die Sache ausdiskutieren können, aber was, wenn er keinen Tee mag? Gruß Goose
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  3. Selbst wenn der den ganzen Reichstag in die Luft gesprengt hätte, Aufgabe der Polizei ist immer noch Menschen zu schützen, egal was sie gemacht haben, oder machen wollten. MfG. hartmut
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  4. Schön wäre es ja, wenn Du das tätest. Aber genau das ist ja eben bei Dir der Casus Knacktus. Du meinst, Du würdest das tun, was Du tun mußt. Tatsächlich aber verhält es sich etwas anders.
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  5. sorry, aber wenn so einer durch ein Wohngebiet rennt mit Axt und Messer dann halte ich es für gerechtfertigt wenn er durch Schüsse daran gehindert wird. ich habe ein Kind und eine Frau und niemand sollte meine Familie oder andere mit Axt und/ oder Messer bedrohen, die Polizei darf so einen nicht gehen lassen, die würden sich nie verzeihen wenn etwas passiert und vor allem ist dann das Geschrei groß, warum die Polizei nicht eingegriffen hat. ich hoffe das die Beamten sich für ihren Einsatz nicht rechtfertigen müssen, dies war keine harmloser unschuldiger Mann der dort Polizeigewalt abbekamt
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  6. Wie war nochmal gleich das Thema dieses Thread?
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  7. @aka: Wer hat denn Dir eine Gehirnwäsche unterzogen? Ich habe gedacht, Du hättest hier etwas zwischenzeitlich gelernt, nun verfällst Du wieder zurück auf eine ideologische Verblendung. Du bringst nichts neues, die Grundsatzdebatten sind doch durch, alles zigfach durchgekaut, es gibt kein Sachargument für eine pauschale Restriktion, außer Non-Intelligenz. Hier im Thread geht es um die SPD und nun, ob sie eventuell durch Peer ein bischen wählbarer wird, weil bei ihm eventuell die Chance auf besteht. Er wird sich in nächster Zeit zu dieser Thematik äußern müssen. Und bezüglich Streß sprichst
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  8. Richtig, es ging nur um VG (Verwarngelder bis 35 Euro). Bußgelder obliegen der Straßenverkehrsbehörde (ab 40 Euro). Und wenn es "Probleme" bei dem Verwarngeld gibt, so geht der Vorgang an die Bußgeldstelle. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass aus dem Verwarngeld ein Bußgeld wird. (Habe mich damit aber auch nicht weiter beschäftigt). Habe aber aufgrund der Diskusion hier mal genauer hinterfragt. Durch die Anzeige bleibt es zwar bei dem Verwarngeldverfahren, jedoch erhöht es sich um die Verwaltungsgebühren. Die Bußgeldstelle kann, je nach Sachverhalt, von den Regelsätzen des Bußgeldkata
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