Wenn der Richter schlicht argumentiert "aus praktischer Lebenserfahrung" Halter = Fahrer, der gute Freund der evtl. den "heiligen Feuerstuhl" fahren durfte ist wäre persönlich bekannt, einen Unbekannten anzuführn wäre lächerliche Ausrede. Ob OLG-Richter das anders sähen und dem Amtsrichter das Urteil zerreissen würden?