Nicht dem Fahrer, sondern dem Halter wird das Fahrtenbuch auferlegt. Was kann der Staat dafuer, wenn der Halter meint, sich nicht erinnern zu koennen, wem er das Fahrzeug, mit dem Unfug getrieben wurde, ausgeliehen hat? Inwiefern wird durch eine Fahrtenbuchauflage was abgeschoepft? Mit anderen Worten: Du plaedierst dafuer, dass man sich maskiert ins Auto setzen (eventuell gibt's ja ein gutes Foto) und dann gepflegt die Sau raus lassen kann - und das voellig folgenlos? Nochmals, der Fahrer wird nicht derart belangt, es ist der Halter! Ach weisste, es gibt Leute, die